Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Wo ist denn da der Unterschied?

Mustrum, Monday, 24.08.2009, 13:34 (vor 5970 Tagen) @ tut nichts zur sache

Deine ganzen Beispiele hinken ein wenig. Natürlich kann ein Mensch auch bei
Gewalteinwirkung, die keine Aggression eines anderen voraussetzen,
psychische Probleme nach sich ziehen, die er lange mit sich herumschleppen
kann.

Beispiele:
Ein Mensch überlebt einen Flugzeugabsturz, bei dem eindeutig klar ist, daß
es technisches versagen war. Steig dieser Mensch noch gerne in einen
Flieger?

Jemand ertrinkt beinahe in einem Gewässer: Geht er gerne noch Schwimmen?

Jemand wird von einem Hund gebissen: Kann es nicht auch sein, daß er ab
dann Hunde meidet?

Jo, aber es ist eben ein ganz anderes Kaliber, wenn einem so was nicht zufällig, sondern aufgrund der bösen Absicht eines Dritten widerfährt. Das meine ich.

Ein Hund kann dich z.B. nicht erniedrigen, indem er dich beißt, oder? Aber sein Besitzer schon, wenn er dem Hund befiehlt, dich zu beißen.

Neben der Traumatisierung allein durch rein körperliche Schäden spielt gerade das erfolgreiche Überwollen anderer Menschen ein Rolle. Und z.B. Hunde haben keinen solchen bösen Willen, den haben nur Menschen.


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