BPA: Anerkennung der Vaterschaft neu geregelt
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Anerkennung der Vaterschaft neu geregelt
Veröffentlicht am: Di, 29.08.2006
Die Anerkennung einer Vaterschaft zur Erlangung eines Aufenthaltsrechts in
Deutschland wird künftig nicht mehr möglich sein. Dies hat die Bundesregierung
beschlossen.
Die Reform des Kindschaftsrechts von 1998 hatte die Anerkennung einer Vaterschaft
allein an die Anerkennung des Vaters und die Zustimmung der Mutter gebunden. Dies
führte dazu, dass auch Vaterschaften anerkannt worden sind, ohne dass eine
Beziehung zum Kind bestand. Auf diese Weise konnte das Kind und ein Elternteil
einen Aufenthaltstitel erhalten.
Ein möglicher Missbrauch der Vaterschaftsanerkennung soll verhindert werden.
Dazu erhalten die Bundesländer nunmehr die Möglichkeit, eine Behörde zu benennen,
die unter bestimmten Voraussetzungen die Anerkennung einer Vaterschaft anfechten
kann.
Keine familiäre Beziehung
Eine Anfechtung kann nur erfolgreich sein, wenn zwischen dem Kind und dem
möglichen Vater keine sozial-familiäre Beziehung besteht. Binationale Familien
werden so geschützt.
Darüber hinaus kann die Vaterschaft angefochten werden, wenn die Anerkennung der
Vaterschaft erst die Einreise oder den Aufenthalt des Kindes oder eines
Elternteils erlaubt.
Klare Frist für Anfechtung
Die Anfechtung der Vaterschaft ist nicht unbegrenzt möglich. Die Behörde kann die
Vaterschaft grundsätzlich innerhalb eines Jahres anfechten. Die Frist beginnt,
sobald die Behörde von den entscheidenden Tatsachen Kenntnis erhält.
Spätestens fünf Jahre nach Anerkennung der Vaterschaft ist eine Anfechtung für
ein im Bundesgebiet geborenes Kind ausgeschlossen. Für andere Kinder ist dies
spätestens fünf Jahre nach der Einreise des Kindes der Fall.
Die Innenminister der Länder haben für die Zeit vom 1. April 2003 bis zum 31.
März 2004 bei ihren Ausländerbehörden Fallzahlen erhoben. Danach wurde 1.694
unverheirateten ausländischen Müttern eines deutschen Kindes aufgrund der
Vaterschaftsanerkennung ein Aufenthaltstitel erteilt. Die Mütter waren im
Zeitpunkt der Vaterschaftsanerkennung ausreisepflichtig. Die Zahlen können zwar
nicht belegen, in wie vielen Fällen es sich tatsächlich um missbräuchliche
Vaterschaftsanerkennungen handelt. Sie zeigen aber einen nicht unerheblichen
Rahmen, in dem missbräuchliche Vaterschaftsanerkennungen stattfinden können.
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Das mußte ich dann doch noch schnell während meiner Arbeitszeit weitergeben, da es ungeahnte Möglichkeiten eröffnet.
Gruß - Christine
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Es ist kein Merkmal von Gesundheit, wohlangepasstes Mitglied einer zutiefst kranken Gesellschaft zu sein
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