Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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BMFSFJ: UN-Konvention stärkt Schutz behinderter Frauen

Christine ⌂, Tuesday, 29.08.2006, 00:56 (vor 7041 Tagen)

BMFSFJ Internetredaktion

Pressemitteilung Nr. 78/2006
Veröffentlicht am 28.08.2006
Thema: Gleichstellung

UN-Konvention stärkt Schutz behinderter Frauen

Ursula von der Leyen: "Verhandlungen in New York sind ein großer Erfolg"

"Die neue Schutzkonvention für behinderte Menschen setzt international ein
deutliches Zeichen für die Rechte von Frauen und Männern mit Behinderungen in
allen Lebensbereichen. Es ist ein großer Erfolg, dass es dabei gelungen ist, den
besonderen Schutzbedarf behinderter Frauen herauszustellen", kommentiert die
Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Ursula von der Leyen,
die Ergebnisse der Verhandlungen zur UN-Behindertenkonvention, die am vergangenen
Freitag zu Ende gegangen sind. Der Generalversammlung der UN im November wird nun
eine eigene Konvention zum Schutze behinderter Menschen vorgelegt. Eine breite
Zustimmung ist abgesichert. "Dieser Erfolg ist besonders der guten und
vertrauensvollen Kooperation mit den Verbänden behinderter Menschen, insbesondere
mit den Interessenvertretungen behinderter Frauen zu verdanken", so von der
Leyen.

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend fördert die Arbeit
der Organisationen behinderter Frauen, um diesen eine effiziente Vertretung ihrer
Interessen zu ermöglichen. Die erzielte UN-Behindertenkonvention stellt die
Rechte behinderter Frauen und Männer, Mädchen und Jungen neben die bereits
bestehenden Menschenrechtskonventionen. In Artikel 6 der Behindertenkonvention
wird erstmals international anerkannt, dass behinderte Frauen und Mädchen
mehrfacher Diskriminierung ausgesetzt sind. Um sicherzustellen, dass behinderte
Frauen dieselben Chancen haben, in den Genuss aller Menschrechte und
Grundfreiheiten zu kommen, sind geschlechtersensible Maßnahmen notwendig.
Zugleich weist der Konventionstext an verschiedenen Stellen darauf hin, dass
behinderte Männer und Frauen gesonderter Unterstützung bedürfen, die auf die
jeweiligen Belange der unterschiedlichen Geschlechter Rücksicht nimmt.

Der vollständige Text der Konvention ist im Internet abrufbar unter:
http://www.un.org/esa/socdev/enable/

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
E-mail: poststelle@bmfsfj.de
Internet: http://www.bmfsfj.de

Servicetelefon: 01801 90 70 50
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montags bis donnerstags von 7.00 Uhr bis 19.00 Uhr

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