OT: Interview von Prof.Schachtschneider in "Focus Money"
Stoppt-Lissabon, Thursday, 20.08.2009, 21:24 (vor 5973 Tagen)
—Einführung der Todesstrafe durch Lissabon Vertrag—
—Schießen bei Aufstand oder Aufruhr durch Lissabon Vertrag—
http://www.parteidervernunft.de/2009/08/19/eu-todesstrafe/
-----------------Weiterverbreiten !!!!! ------------------
OT: Interview von Prof.Schachtschneider in "Focus Money"
Gelegenheitsposter, Thursday, 20.08.2009, 21:55 (vor 5973 Tagen) @ Stoppt-Lissabon
Ach verflixt, das hatten wir doch gerade erst vor ein paar Tagen. Den Link mag ich gerade nicht suchen; der Wikipediaartikel enthält aber eine Erläuterung zu den Vorwürfen, es werde die Todesstrafe wieder eingeführt (sie wird es nicht).
OT: Interview von Prof.Schachtschneider in "Focus Money"
einfach nur lesen, Thursday, 20.08.2009, 22:49 (vor 5973 Tagen) @ Gelegenheitsposter
Den Link mag ich gerade nicht suchen;
Du brauchst auch keinen Link suchen, es reicht wenn du den oben angegebenen liest und dann noch auf den Link "Amtsblatt der Europäischen Union" klickst.
Im Übrigen zum "Grundrechtsschutz" durch "Europa":
Artikel 2 Europäische "Menschenrechtskonvention" (EMRK)
(1) Das Recht jedes Menschen auf Leben wird gesetzlich geschützt. Niemand darf absichtlich getötet werden, außer durch Vollstreckung eines Todesurteils, das ein Gericht wegen eines Verbrechens verhängt hat, für das die Todesstrafe gesetzlich vorgesehen ist.
(2) Eine Tötung wird nicht als Verletzung dieses Artikels betrachtet, wenn sie durch eine Gewaltanwendung verursacht wird, die unbedingt erforderlich ist, um
a) jemanden gegen rechtswidrige Gewalt zu verteidigen;
b) jemanden rechtmäßig festzunehmen oder jemanden, dem die Freiheit rechtmäßig entzogen ist, an der Flucht zu hindern;
c) einen Aufruhr oder Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen.
OT: Interview von Prof.Schachtschneider in "Focus Money"
Gelegenheitsposter, Thursday, 20.08.2009, 23:08 (vor 5973 Tagen) @ einfach nur lesen
Ach Mann ...
Vorwurf eines unzureichenden Verbots der Todesstrafe in der Grundrechtecharta [Bearbeiten]
Ein Kritikpunkt in der öffentlichen Diskussion bildete die Ansicht, dass die Charta der Grundrechte die Wiedereinführung der Todesstrafe auch in Ländern mit einem absoluten Verbot (z. B. Deutschland oder Österreich) ermögliche. Dieser Vorwurf ging darauf zurück, dass es in Art. 2 Abs. 2 der Charta zwar heißt, niemand dürfe zur Todesstrafe verurteilt oder hingerichtet werden, aber die als Interpretationshilfe dienenden und rechtlich nicht verbindlichen Erläuterungen zur Charta der Grundrechte[90] dieses Verbot im Sinne der Europäischen Menschenrechtskonvention auslegen, welche im Wortlaut des 6. Zusatzprotokolls u. a. die Todesstrafe im Kriegszustand und eine Tötung zur Niederschlagung eines Aufruhrs erlaubt.
Die große Mehrheit der EU-Mitgliedstaaten (darunter auch Deutschland und Österreich) hat jedoch bereits das 13. Zusatzprotokoll zur Europäischen Menschenrechtskonvention vom 3. Mai 2002 ratifiziert, welches die Todesstrafe ausnahmslos sowohl in Friedenszeiten als auch für Kriegszeiten verbietet.[91] Durch die Auslegungsregel in Art. 52 Abs. 3 und den Art. 53 der Charta darf der Grundrechteschutz durch die Charta in keinem Fall niedriger sein als derjenige, der durch andere gültige Rechtstexte, insbesondere die Verfassungen der Mitgliedstaaten oder internationale Übereinkommen wie die Europäische Menschenrechtskonvention, garantiert wird. Die Charta kann also nur neue Grundrechte einführen, nicht den bereits bestehenden Grundrechteschutz verringern.
Lesen - Herausforderung?
Stoppt-Lissabon, Friday, 21.08.2009, 00:01 (vor 5973 Tagen) @ Gelegenheitsposter
@ Gelegenheitsposter
Lesen scheint für dich eine unüberwindbare Herausforderung zu sein, darum hier genau die Stellen, an denen Schachtschneider diese Argumentation aufgreift:
Money: Es gibt Politiker und Juristen, die argumentieren, dass die Grundrechte eines Landes durch den EU-Vertrag nur verbessert, aber nicht verschlechtert werden können.
Schachtschneider: Die Grundrechtecharta der Europäischen Union (GrCh) enthält keinen Vorrang oder Vorbehalt der nationalen Grundrechte oder ein grundrechtliches Günstigkeitsprinzip. Wer das behauptet, beweist seine Unkenntnis des Gemeinschaftsrechts.
Money: Wie kommen sie dann darauf?
Schachtschneider: Dort wird mit dem Art. 53 der Grundrechte-Charta argumentiert. Aber genau der gibt das nicht her: Dort heißt es: „Keine Bestimmung dieser Charta ist als Einschränkung oder Verletzung der Menschenrechte und Grundfreiheiten auszulegen, die in dem jeweiligen Anwendungsbereich…, sowie durch die Verfassungen der Mitgliedstaaten anerkannt werden.“. Wesentlich ist der Passus „in dem jeweiligen Anwendungsbereich“. Wenn nämlich Gemeinschaftsrecht anzuwenden ist, sind die Grundrechte der Europäischen Union maßgeblich (Art. 51 Abs. 1 GrCh), wenn nationales Recht anzuwenden ist, die nationalen Grundrechte. Beide Grundrechtetexte sind niemals gleichzeitig anzuwenden.
Money: Aber der europäische Gerichtshof könnte doch feststellen, dass in diesem Fall das nationale Recht Vorrang hat.
Schachtschneider: Genau das hat der EuGH noch nie getan. Er fühlt sich immer zuständig. Außerdem ist das Verbot der Todesstrafe kein Grundrecht. Insofern zieht das Argument, die Grundrechte dürfen nicht verschlechtert werden, nicht.
Money: Ein anderes Argument aus Kreisen der EU-Kommission lautet, der Passus wäre drin, um auch Staaten wie die Türkei aufnehmen zu können.
Schachtschneider: Das ist doch grotesk. Als Gemeinschaft müssten wir doch sagen, wir nehmen keine Länder auf in denen Menschen getötet werden dürfen und nicht umgekehrt.
Lesen - Herausforderung?
Gelegenheitsposter, Friday, 21.08.2009, 01:07 (vor 5973 Tagen) @ Stoppt-Lissabon
Nein, nur die Erinnerung an mehrere ähnlichen Ausgangsthread vor kurzem hier, die mit dem Verweis auf die in Wikipedia zitierten Quellen endete. Irgendwann liest man die selbe Argumentation nicht mehr; vielleicht empfiehlt es sich, einen aussagekräftigeren Beitrag zu schreiben, der darauf hinweist, dass es hier eine Erweiterung der Argumente gibt.
Man kann natürlich auch seine Postings statt dessen mit Beleidigungen beginnen, das steigert die Überzeugungskraft und Bereitschaft zur weiteren Auseinandersetzung dann total.
OT: Interview von Prof.Schachtschneider in "Focus Money"
Gtom
, Friday, 21.08.2009, 00:17 (vor 5973 Tagen) @ Gelegenheitsposter
ChrisTine hat hierzu vor einigen Tagen etwas gepostet:
OT: Interview von Prof.Schachtschneider in "Focus Money"
Gelegenheitsposter, Friday, 21.08.2009, 01:26 (vor 5973 Tagen) @ Stoppt-Lissabon
Ein paar Argumente, die sich in auch für Nicht-Juristen verständlicher Weise mit Schachtschneiders Aussagen auseinandersetzen, finden sich in diesem Blog (und den Kommentaren, wo einige der Fragen aufgegriffen werden):
http://www.law-europe.eu/wiedereinfuehrung-der-todesstrafe-durch-den-vertrag-von-lissabon/
OT: Interview von Prof.Schachtschneider in "Focus Money"
Movemen, Friday, 21.08.2009, 04:40 (vor 5973 Tagen) @ Gelegenheitsposter
Ein paar Argumente, die sich in auch für Nicht-Juristen verständlicher
Weise mit Schachtschneiders Aussagen auseinandersetzen, finden sich in
diesem Blog (und den Kommentaren, wo einige der Fragen aufgegriffen
werden):http://www.law-europe.eu/wiedereinfuehrung-der-todesstrafe-durch-den-vertrag-von-lissabon/
DA wäre ich aber vorsichtig. Im benanten Link tropft die Polemik nur so aus der Feder. Wer dies bei einem so essentiellen Thema nötig hat, erzeugt Mißtrauen.
OT: Interview von Prof.Schachtschneider in "Focus Money"
Gelegenheitsposter, Friday, 21.08.2009, 04:46 (vor 5973 Tagen) @ Movemen
Da wäre ich aber vorsichtig. Im benanten Link tropft die Polemik nur so aus der Feder. Wer dies bei einem so essentiellen Thema nötig hat, erzeugt Mißtrauen.
Man könnte drüber diskutieren, welcher Text polmischer ist.
Vielleicht verdient Schachtschneider ja auch etwas davon.
Rein von den Argumenten aus gesehen, geht dieses Blog wesentlich mehr ins Detail, was mich erst einmal mehr überzeugt.
OT: Interview von Prof.Schachtschneider in "Focus Money"
Lowman
, Bonn, Saturday, 29.08.2009, 07:01 (vor 5965 Tagen) @ Gelegenheitsposter
Da wäre ich aber vorsichtig. Im benanten Link tropft die Polemik nur so
aus der Feder. Wer dies bei einem so essentiellen Thema nötig hat, erzeugt
Mißtrauen.Man könnte drüber diskutieren, welcher Text polmischer ist.
Vielleicht verdient Schachtschneider ja auch etwas davon.
Rein von den Argumenten aus gesehen, geht dieses Blog wesentlich mehr ins
Detail, was mich erst einmal mehr überzeugt.
Abgesehen davon dass der lawblog gar nicht mehr ins Detail geht als Schachtschneider ist es unglaublich wie gutgläubig und naiv die Mehrheit der Bevölkerung dieses Landes unseren Politikern einfach mal JEDE ihrer zahlreichen Lügen bedenkenlos abkauft.
Unsere Politiker (und nicht nur unsere) haben nämlich die Hosen voll. Sie haben Angst vor dem Zorn der Massen und wollen sich rechtlich absichern. Was glaubt ihr denn warum z.B. der Schäuble seit Jahren immer wieder darauf drängt die Bundeswehr auch im Inneren einzusetzen?