Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Wozu noch ein Verfassungsgericht???

pit b., Wednesday, 19.08.2009, 21:05 (vor 5975 Tagen)

Wieder mal weigert sich das Bundesferfassunggericht sich mit einer begründeten Hinterfragung der Wehrpflicht zu befassen.
Genau wie die Frage nach der Sicherheitspolitischen Notwendigkeit

"Die Vorlage ist unzulässig."
link

und die Gleichberechtigung zwischen Frauen und Männern

"Die Vorlage ist unzulässig."
link

ist jetzt auch die Frage nach der Einberufungspraxis für das Budesverfassungsgericht nicht ordnungsgemäß vorgetragen worden und daher weigert man sich eine Entscheidung zu treffen die dringent benötigt wird.

"Die Vorlage ist unzulässig."
link

Schon erstaunlich!
Alle Klagen über die mit dem Grundgesetzt in Konflikt stehen Eigenarten der Wehrpflicht, von denen ich mit meinen gesunden Menschenverstand behaupten würde, dass eine Urteil des Verfassungsgerichts zu diesen Klagen das Ende der Wehrpflicht bedeuten würde, werden vom Bundesverfassungsgericht einfach für nicht Zulässig erklährt.

Spätestens seit der Klage über die Gleichbehandlung binn ich mir sicher: Wenn kein Urteil zugunsten der Wehrpflicht gefällt werden kann, dann wird gar keins gefällt!!!
Und ich bezweifele ernsthaft, dass das Bundesverfassungsgericht 1. die Kompetenz hat und 2. den Willen hat unsere, durch die Verfassung zugesicherten, Grundrechte zu schützen.

Wozu noch ein Verfassungsgericht???

Nihilator ⌂, Bayern, Wednesday, 19.08.2009, 22:01 (vor 5975 Tagen) @ pit b.

Spätestens seit der Klage über die Gleichbehandlung binn ich mir sicher:
Wenn kein Urteil zugunsten der Wehrpflicht gefällt werden kann, dann wird
gar keins gefällt!!!
Und ich bezweifele ernsthaft, dass das Bundesverfassungsgericht 1. die
Kompetenz hat und 2. den Willen hat unsere, durch die Verfassung
zugesicherten, Grundrechte zu schützen.

Nö. Sagen sie doch selbst:

"Die gegenwärtige öffentliche Diskussion für und wider die allgemeine Wehrpflicht zeigt sehr deutlich, dass eine komplexe politische Entscheidung in Rede steht. Die Fragen beispielsweise nach Art und Umfang der militärischen Risikovorsorge, der demokratischen Kontrolle, der Rekrutierung qualifizierten Nachwuchses sowie nach den Kosten einer Wehrpflicht- oder Freiwilligenarmee sind solche der politischen Klugheit und ökonomischen Zweckmäßigkeit, die sich nicht auf eine verfassungsrechtliche Frage reduzieren lassen."

Ich liebe Richtersprech, die drücken sich so gewählt aus. Volkstümlich übersetzt heißt das nichts anderes als "Scheiß doch aufs Grundgesetz, wenn es um Kohle geht."
In anderen Fragen war unser Bundesgrundgesetzgericht nicht so zimperlich wegen der Kosten. Genau gesagt kann ich mich nicht an einen einzigen Fall einer solch unglaublichen Argumentation erinnern.

Es gibt in Deutschland keine Gewaltenteilung, wie Rainer hier schon vielfach ausgeführt hat. Das BVerfG wird nach Parteienproporz besetzt, und so urteilt diese oberste Rechtsbeugungsinstanz eben auch.

--
CETERUM CENSEO FEMINISMUM ESSE DELENDUM.

MÖSE=BÖSE

Fast ein Jahr lang suchte sie Hilfe bei Psychiatern, dann wandte sie sich Allah zu.


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Wozu noch ein Verfassungsgericht???

der_quixote, Wednesday, 19.08.2009, 23:09 (vor 5975 Tagen) @ pit b.

Ich frage mich,
wenn es keine Verfassung gibt in D. ,
wie kann es ein Verfassungsgericht geben ?
Ist das schonmal irgendwie überprüft worden ?

Frank

Wozu noch ein Verfassungsgericht??? [Wir haben ja nicht mal eine Verfassung...] k.T.

HerrClaus, Thursday, 20.08.2009, 10:41 (vor 5974 Tagen) @ pit b.

- kein Text -

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