Wozu noch ein Verfassungsgericht???
Wieder mal weigert sich das Bundesferfassunggericht sich mit einer begründeten Hinterfragung der Wehrpflicht zu befassen.
Genau wie die Frage nach der Sicherheitspolitischen Notwendigkeit
"Die Vorlage ist unzulässig."
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und die Gleichberechtigung zwischen Frauen und Männern
"Die Vorlage ist unzulässig."
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ist jetzt auch die Frage nach der Einberufungspraxis für das Budesverfassungsgericht nicht ordnungsgemäß vorgetragen worden und daher weigert man sich eine Entscheidung zu treffen die dringent benötigt wird.
"Die Vorlage ist unzulässig."
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Schon erstaunlich!
Alle Klagen über die mit dem Grundgesetzt in Konflikt stehen Eigenarten der Wehrpflicht, von denen ich mit meinen gesunden Menschenverstand behaupten würde, dass eine Urteil des Verfassungsgerichts zu diesen Klagen das Ende der Wehrpflicht bedeuten würde, werden vom Bundesverfassungsgericht einfach für nicht Zulässig erklährt.
Spätestens seit der Klage über die Gleichbehandlung binn ich mir sicher: Wenn kein Urteil zugunsten der Wehrpflicht gefällt werden kann, dann wird gar keins gefällt!!!
Und ich bezweifele ernsthaft, dass das Bundesverfassungsgericht 1. die Kompetenz hat und 2. den Willen hat unsere, durch die Verfassung zugesicherten, Grundrechte zu schützen.
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