Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Gericht lehnt Kinderwunsch von Witwe ab

Marlow, Wednesday, 12.08.2009, 23:01 (vor 5981 Tagen)

Jetzt hat es ein Gericht festgelegt. Wenn ein Mann tot ist, kann er nicht nur keine Kinder mehr machen, er darf es jetzt auch nicht mehr. Ob er sich sonst strafbar macht?

http://www.netzeitung.de/gesundheit/1430180.html

Gericht lehnt Kinderwunsch von Witwe ab

rechtlos, Thursday, 13.08.2009, 00:02 (vor 5981 Tagen) @ Marlow

Jetzt hat es ein Gericht festgelegt. Wenn ein Mann tot ist, kann er nicht
nur keine Kinder mehr machen, er darf es jetzt auch nicht mehr. Ob er sich
sonst strafbar macht?

http://www.netzeitung.de/gesundheit/1430180.html

Das ist zweitrangig. Das Hauptproblem ist, das kein Zahlarsch da ist, der die Kosten übernehmen darf. Der Staat müsste in die Pflicht gehen, und in Deutschland dürfen nur Männer versklavt werden.

Gericht lehnt Kinderwunsch von Witwe ab

OlivER @, Thursday, 13.08.2009, 01:08 (vor 5981 Tagen) @ rechtlos

Das ist zweitrangig. Das Hauptproblem ist, das kein Zahlarsch da ist, der
die Kosten übernehmen darf. Der Staat müsste in die Pflicht gehen, und in
Deutschland dürfen nur Männer versklavt werden.

Damit soll nach Angaben von Experten verhindert werden, dass Kinder ohne Väter aufwachsen.

So so, plötzlich ist der Vater wichtig. Ansonsten ist eine Armada der Scheidungsindustrie nur damit beschäftigt, Väter gewaltsam von ihren Kindern zu trennen!

Somit erscheint mir das nur vorgeschoben, in Wahrheit will der Gesetzgeber natürlich einen lebendigen Unterhaltszahler greifbar haben....

O.

Auch Tote Müssen Unterhalt zahlen

Rainer ⌂, Thursday, 13.08.2009, 01:40 (vor 5981 Tagen) @ OlivER

Somit erscheint mir das nur vorgeschoben, in Wahrheit will der Gesetzgeber
natürlich einen lebendigen Unterhaltszahler greifbar haben....

Ob die Richter wirklich Ahnung hatten, bezweifle ich. Die Unterhaltspflicht wirkt über den Tod hinaus.
WikiMANNia

Rainer

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[image]
Kazet heißt nach GULAG jetzt Guantánamo

Auch Tote Müssen Unterhalt zahlen

adler, Kurpfalz, Thursday, 13.08.2009, 13:45 (vor 5980 Tagen) @ Rainer

Ob die Richter wirklich Ahnung hatten, bezweifle ich. Die
Unterhaltspflicht wirkt über den Tod hinaus.
WikiMANNia

Rainer

§ 1923 Erbfähigkeit
(2) Wer zur Zeit des Erbfalls noch nicht lebte, aber bereits gezeugt war, gilt als vor dem Erbfall geboren.

(Einschub: Sieh an, wenn es um Geld geht, dann ist der Zellhaufen, der Parasit im "Mein Bauch gehört mir"-Irrglauben plötzlich schon ein Mensch!)

Und dass, daß die Zeugung schon erfolgt war, streitet der grausame Richter eben ab. Vielleicht gibs nicht so viel zu erben, daß das möglicherweise entstehende Leben damit problemlos durchzubringen wäre. Und das ist die Hauptsorge aller Staatsorgane. Nicht um Recht geht es, schon gar nicht um Gerechtigkeit, sondern lediglich darum, ob ein Zahlesel da ist, der die finazielle Last übernehmen kann.

Die versuchen nun schon seit Jahren per künstlicher Befruchtung ein Kind zu zeugen. Den schon begonnenen Prozeß jetzt abbrechen zu müssen, halte ich für ein kaltes und unmenschliches Urteil. Die Frau würde sich ihr ganzes Leben lang mit dem Gedanken tragen, daß es nun mit Hilfe von oben -und sei es des Verstorbenen- geklappt hätte. Der Kinderwunsch von BEIDEN war offenbar groß. Mit der Arroganz der Macht setzt man sich nun darüber hinweg. Schreibtischtäter gibt es zu allen Zeiten.

Gruß
adler

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Frauenrat der Grünen empört-Gebäudereinigung:
Männer verdienen bei Außenreinigung deutlich mehr als Frauen bei Innenreinigung.

"Benachteiligungen von Männern beseitigen ... das ist nicht unser politischer Wille" -Grüne, Ortsgruppe Goslar

Ja, es ist der blanke, ungeschnörkelte und unverhohlene Zynismus (o.T.)

Chato, Thursday, 13.08.2009, 15:05 (vor 5980 Tagen) @ adler

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Wenn wir Toren wüßten, daß wir welche sind, wären wir keine.

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