Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Ein Mann wäre vermutlich wegen Mordes verurteilt worden

Sophisticus, Wednesday, 12.08.2009, 18:29 (vor 5981 Tagen) @ Hemsut

Das Landgericht Chemnitz hat sie wegen Totschlags und
Misshandlung Schutzbefohlener verurteilt.

Ein Mann wäre vermutlich wegen Mordes verurteilt worden (15 Jahre oder lebenslänglich oder 15 Jahre + anschliessende Sicherheitsverwahrung). Sie ist noch recht günstig davongekommen. Hoffentlich muss sie die volle Haftzeit auch absitzen - und wird nicht wegen "guter Führung" vorzeitig entlassen.

§ 211 StGB sollte geschlechtergerecht formuliert werden:

"(1) Die MörderIN wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.

(2) MörderIn ist, wer

aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen,

heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder

um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken,

einen Menschen tötet."


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