Ein Mann wäre vermutlich wegen Mordes verurteilt worden
Das Landgericht Chemnitz hat sie wegen Totschlags und
Misshandlung Schutzbefohlener verurteilt.
Ein Mann wäre vermutlich wegen Mordes verurteilt worden (15 Jahre oder lebenslänglich oder 15 Jahre + anschliessende Sicherheitsverwahrung). Sie ist noch recht günstig davongekommen. Hoffentlich muss sie die volle Haftzeit auch absitzen - und wird nicht wegen "guter Führung" vorzeitig entlassen.
§ 211 StGB sollte geschlechtergerecht formuliert werden:
"(1) Die MörderIN wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.
(2) MörderIn ist, wer
aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen,
heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder
um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken,
einen Menschen tötet."
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- Mieses, patriarchalisches Gerichtssystem -
Hemsut,
12.08.2009, 17:06
- Ein Mann wäre vermutlich wegen Mordes verurteilt worden -
Sophisticus,
12.08.2009, 18:29
- Ein Mann wäre vermutlich wegen Mordes verurteilt worden -
artie1,
12.08.2009, 19:38
- Ich hatte eher an "grausam" gedacht - Sophisticus, 12.08.2009, 20:54
- Ein Mann wäre vermutlich wegen Mordes verurteilt worden -
artie1,
12.08.2009, 19:38
- Mieses, patriarchalisches Gerichtssystem - André, 13.08.2009, 03:14
- Ein Mann wäre vermutlich wegen Mordes verurteilt worden -
Sophisticus,
12.08.2009, 18:29