Mieses, patriarchalisches Gerichtssystem
Mutter des verhungerten Robin zu acht Jahren Haft verurteilt
2007 verhungerte und verdurstete der damals zweijährige Robin auf qualvolle Weise - nun muss die Mutter des Jungen für acht Jahre ins Gefängnis. Das Landgericht Chemnitz hat sie wegen Totschlags und Misshandlung Schutzbefohlener verurteilt.
Chemnitz - Die Frau aus dem sächsischen Kirchberg hatte ihren zweijährigen Sohn Weihnachten 2007 fast drei Tage lang allein zu Hause gelassen und war zu einer Internet-Bekanntschaft gereist - obwohl das Kind schon tagelang nichts gegessen hatte. Kurz darauf war Robin tot.
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Gruß - Hemsut
Ein Mann wäre vermutlich wegen Mordes verurteilt worden
Das Landgericht Chemnitz hat sie wegen Totschlags und
Misshandlung Schutzbefohlener verurteilt.
Ein Mann wäre vermutlich wegen Mordes verurteilt worden (15 Jahre oder lebenslänglich oder 15 Jahre + anschliessende Sicherheitsverwahrung). Sie ist noch recht günstig davongekommen. Hoffentlich muss sie die volle Haftzeit auch absitzen - und wird nicht wegen "guter Führung" vorzeitig entlassen.
§ 211 StGB sollte geschlechtergerecht formuliert werden:
"(1) Die MörderIN wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.
(2) MörderIn ist, wer
aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen,
heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder
um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken,
einen Menschen tötet."
Ein Mann wäre vermutlich wegen Mordes verurteilt worden
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Und in diesem Fall handelte es sich mit Sicherheit um "zur Befriedigung des Geschlechtstriebs". Also Mord.
Ich hatte eher an "grausam" gedacht
Und in diesem Fall handelte es sich mit Sicherheit um "zur Befriedigung
des Geschlechtstriebs". Also Mord.
Gute Idee. Bin ich gar nicht draufgekommen (juristisch höchstwahrscheinlich aber unhaltbar). Ich hatte eher an "grausam" gedacht (der Tod durch Verhungern ist vermutlich als grausam zu bewerten).
Mieses, patriarchalisches Gerichtssystem
Mutter des verhungerten Robin zu acht Jahren Haft verurteilt
2007 verhungerte und verdurstete der damals zweijährige Robin auf
qualvolle Weise - nun muss die Mutter des Jungen für acht Jahre ins
Gefängnis. Das Landgericht Chemnitz hat sie wegen Totschlags und
Misshandlung Schutzbefohlener verurteilt.Chemnitz - Die Frau aus dem sächsischen Kirchberg hatte ihren zweijährigen
Sohn Weihnachten 2007 fast drei Tage lang allein zu Hause gelassen und war
zu einer Internet-Bekanntschaft gereist - obwohl das Kind schon tagelang
nichts gegessen hatte. Kurz darauf war Robin tot.
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Mit Anrechnung der U-Haft und Entlassung nach 2/3 oder Halbstrafe ists gar nicht so lange. Da ist se wieder da und kann der bösen Welt ihr Leid klagen.
http://www.kanzlei-breidenbach.de/Halbstrafe.99.0.html
André