Männerrechtlerische Aktivitäten im Arbeitsrecht
Das BGB bietet die Möglichkeit Schadensersatz einzuklagen, wenn eine Stelle nur für Frauen ausgeschrieben wird: §611a, § 611b.
In meiner Lokalzeitung geschieht dies ganz regelmäßig, ohne dass ersichtlich ist, dass die Stellen nur von Frauen besetzt werden könnten. ("Suche Kellnerin!" etc.)
Weiß jemand Bescheid, wie beim Klagen genau vorzugehen ist, bzw. hat jemand Erfahrung damit?
Danke.
Männerrechtlerische Aktivitäten im Arbeitsrecht
Das BGB bietet die Möglichkeit Schadensersatz einzuklagen, wenn eine Stelle
nur für Frauen ausgeschrieben wird: §611a, § 611b.In meiner Lokalzeitung geschieht dies ganz regelmäßig, ohne dass
ersichtlich ist, dass die Stellen nur von Frauen besetzt werden könnten.
("Suche Kellnerin!" etc.)Weiß jemand Bescheid, wie beim Klagen genau vorzugehen ist, bzw. hat
jemand Erfahrung damit?Danke.
Eigentlich ist die Sache ganz einfach.
- Kläger/in bennen ( das wärst in diesem Fall du selbst )
- Beklagte(n) benennen
- Gesetzesartikel benennen, auf den sich die Klage bezieht
- Kurze Begründung, warum der Gesetzesartikel anwendbar ist
Erläuterung des Sachverhalts
- Beweismittel oder Belege beifügen, welche die Klage stützen ( hier Inserat ausschneiden und Bezug nehmen )
- Begründung, warum ein Interresse des Klägers besteht ( wird oft aus dem Gesetzestext ersichtlich oder im Gesetzestext wird konkret benannt, wer ein Klagerecht besitzt )
- Abschliessend der Antrag, also das, was mit der Klage erreicht werden soll
- Klage an die zuständige Stelle einreichen
Das sind die formalen Anforderungen an eine Klage. Grundsätzlich gilt zwar, dass jede Klage gültig ist, auch wenn sie formale Mängel aufweist, sofern der Sinn der Klage erkennbar bleibt. Trotzdem ist sehr viel besser, die formalen Anforderungen zu erfüllen.
Ist damit deine Frage beantwortet ? Dises Raster gilt ganz allgemein. Eine kostenlose Rechtsberatung ist angezeigt, um abzuklären ;
- Ob der Gesetzesartikel aufgrund des Sachverhalts anwendbar ist
- Ob ein berechtigtes Interresse des Klägers besteht
- Ganz allgemein, was durch die Klage erreicht werden kann, wie die Chancen stehen ( Rechtspraxis in materiell gleichen Fällen )
Gruss Scipio
Männerrechtlerische Aktivitäten im Arbeitsrecht
- Beweismittel oder Belege beifügen, welche die Klage stützen ( hier
Inserat ausschneiden und Bezug nehmen )
Das dürfte wohl kaum ausreichen! Ein Kläger wird sich mit Sicherheit nachweisbar beworben haben müssen - und das auch mit dem ernsthaften Interesse dort arbeiten zu wollen! Und genau dieser Passus "ernsthafte Absichten" könnte zum Fallstrick für uns Männer werden, wenn wir uns in typisch weiblichen Berufsfeldern bewerben. "Sie wollen doch gar nicht wirklich ... werden, oder?"
Selbstverständlich wird man Frauen gegenüber nicht mißtrauisch sein, wenn diese typisch männliche Arbeitsplätze einklagen wollen. Tanja Kreil, die sich als erste Frau in die Bundeswehr klagte, wollte anschließend dann doch nicht mehr. "Zu anstrengend ...". Die alte Leyer, halt!
Grüße, Numes
Männerrechtlerische Aktivitäten im Arbeitsrecht
- Beweismittel oder Belege beifügen, welche die Klage stützen ( hier
Inserat ausschneiden und Bezug nehmen )
Das dürfte wohl kaum ausreichen! Ein Kläger wird sich mit Sicherheit
nachweisbar beworben haben müssen - und das auch mit dem ernsthaften
Interesse dort arbeiten zu wollen! Und genau dieser Passus
"ernsthafte Absichten" könnte zum Fallstrick für uns Männer werden,
wenn wir uns in typisch weiblichen Berufsfeldern bewerben. "Sie wollen
doch gar nicht wirklich ... werden, oder?"Selbstverständlich wird man Frauen gegenüber nicht mißtrauisch sein, wenn
diese typisch männliche Arbeitsplätze einklagen wollen. Tanja Kreil, die
sich als erste Frau in die Bundeswehr klagte, wollte anschließend dann
doch nicht mehr. "Zu anstrengend ...". Die alte Leyer, halt!Grüße, Numes
Soweit ich von einem Fall gelesen habe, muss man sich tatsächlich beworben haben und die Richter müssen dann einem noch glauben, dass die Bewerbung ernst gemeint war (in dem Fall taten sie es nicht). Verstehe ich allerdings nicht, weil das § 611b BGB gar nicht hergibt. Es wird allerdings in diesem Paragrafen gar keine Rechtsfolge benannt, wenn keine geschlechtsneutrale Ausschreibung erfolgt. Was hat er dann für einen Sinn, wie kann er durchgesetzt werden?
Da die Bewerbung für Kellner-Jobs oft mündlich erfolgt, ist der Nachweis der Bewerbung schwer, wenn der Stellenauschreiber gar keine Bewerbungs-Anschrift preisgibt.
Männerrechtlerische Aktivitäten im Arbeitsrecht
- Beweismittel oder Belege beifügen, welche die Klage stützen ( hier
Inserat ausschneiden und Bezug nehmen )
Das dürfte wohl kaum ausreichen! Ein Kläger wird sich mit Sicherheit
nachweisbar beworben haben müssen - und das auch mit dem ernsthaften
Interesse dort arbeiten zu wollen! Und genau dieser Passus
"ernsthafte Absichten" könnte zum Fallstrick für uns Männer
werden,
wenn wir uns in typisch weiblichen Berufsfeldern bewerben. "Sie
wollen
doch gar nicht wirklich ... werden, oder?[/i]"
Selbstverständlich wird man Frauen gegenüber nicht mißtrauisch sein,
wenn
diese typisch männliche Arbeitsplätze einklagen wollen. Tanja Kreil,
die
sich als erste Frau in die Bundeswehr klagte, wollte anschließend dann
doch nicht mehr. "Zu anstrengend ...". Die alte Leyer, halt!Grüße, Numes
Soweit ich von einem Fall gelesen habe, muss man sich tatsächlich beworben
haben und die Richter müssen dann einem noch glauben, dass die Bewerbung
ernst gemeint war (in dem Fall taten sie es nicht). Verstehe ich
allerdings nicht, weil das § 611b BGB gar nicht hergibt. § 611b ist mittlerweile aufgehoben, jetzt ist der Rechtsgedanke in Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz, dort unter §11 integriert. (in Kraft seit 18.August)Da die Bewerbung für Kellner-Jobs oft mündlich erfolgt, ist der Nachweis
der Bewerbung schwer, wenn der Stellenauschreiber gar keine
Bewerbungs-Anschrift preisgibt.
Männerrechtlerische Aktivitäten im Arbeitsrecht
Soweit ich von einem Fall gelesen habe, muss man sich tatsächlich beworben
haben und die Richter müssen dann einem noch glauben, dass die Bewerbung
ernst gemeint war (in dem Fall taten sie es nicht). Verstehe ich
allerdings nicht, weil das § 611b BGB gar nicht hergibt. Es wird
allerdings in diesem Paragrafen gar keine Rechtsfolge benannt, wenn keine
geschlechtsneutrale Ausschreibung erfolgt. Was hat er dann für einen Sinn,
wie kann er durchgesetzt werden?
Wie lautet denn der Gesetzestext wörtlich ?
Es ist offensichtlich so, dass nur bei einer ernsthaften Bewerbung ein "berechtigtes Interresse" und somit ein Klagerecht besteht.
Da die Bewerbung für Kellner-Jobs oft mündlich erfolgt, ist der Nachweis
der Bewerbung schwer, wenn der Stellenauschreiber gar keine
Bewerbungs-Anschrift preisgibt.
Schriftlich sollte es schon sein. Gute Aussichten bestünden, wenn der Arbeitgeber die Nichtanstellung schriftlich damit begründen würde, dass er eine Frau und nur eine Frau einstelle. Aber ich glaube kaum, dass ein Arbeitgeber so blöd sein wird. In der Regel sind die Absagen nichtssagend, begründungslos, oder beschränken sich auf Floskeln.
Gruss Scipio
Männerrechtlerische Aktivitäten im Arbeitsrecht
Das Gebot der geschlechtsneutralen Arbeitsplatzausschreibung ist jetzt in das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz integriert: