Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Teilentmachtung des Bundesverfassungsgerichts

phaidros52 @, Tuesday, 11.08.2009, 09:51 (vor 5983 Tagen)

Das GG als lästiges und störendes Relikt demokratischer Zeiten zu beschimpfen ist mittlerweile bei der Politikerkaste so normal wie das Männer-Bashing überall sonst. Klar, dass es auf Dauer nicht beim rechtsbeugenden Rumgebastel an parteidiktaturföderlichen Gesetzen bleibt. Die letzte Bastion gegen die Herrschsüchte der Volksverräter ist das BFG. Und genau an dessen Position soll gerüttelt werden und ein Teil der Kompetenzen an die Rentenkasse für unbrauchbare Politiker, auch EU genannt, verschoben werden.

Fälle mit Europabezug sollen künftig erst zum EuGH gehen

http://www.heise.de/tp/blogs/8/143318

Nun ist eine Denkschrift aufgetaucht, in der 30 Juristen fordern, Rechtswege zu verändern und so die Kompetenzen des Bundesverfassungsgerichts einzuschränken.

Dieses in Luxemburg angesiedelte Gericht (EuGH) hat unter Juristen nicht den besten Ruf: Seine Richter werden von den Regierungen der Mitgliedsstaaten nominiert und haben durch eine relativ kurze, aber verlängerbare Amtszeit und ein fürstliches Gehalt starke Anreize, Entscheidungen im Sinne dieser Regierungen zu fällen. Diese Anreize schlagen sich auch statistisch nieder: In gut 50 Jahren seines Bestehens gewährte der EuGH bisher noch kein einziges Mal Grundrechtsschutz gegen einen europäischen Rechtsetzungsakt.

Die Krummbananen der Bananenrepublik pflanzen neue Banaensträuche.

Ph. (mag eigentlich Bananen, ausserhalb der Politik)


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