Bundesverwaltungsgericht verhöhnt Zwangspflichtige
Das Urteil ist zwar von 2006, aber das Folgende sollte man doch ab und an nochmal aufwärmen.
Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) lügt bewusst, um die Beschränkung des Zwangsdienstes auf Männer zu rechtfertigen. Im Urteil vom 26.6.2006 wird begründet:
...Denn für die Beschränkung der allgemeinen Wehrpflicht auf Männer lassen sich sachliche Gründe finden, die vor Art. 14 EMRK standhalten. Solche Gründe können darin erblickt werden, dass Frauen typischerweise nach wie vor im familiären Bereich größeren Belastungen ausgesetzt sind als Männer...
Das Gericht unterschlägt, dass Männer im familiären Bereich erheblich mehr leisten als Frauen. Ein weiterer Punkt in der Begründung ist nicht weniger grotesk:
...Die Einführung der allgemeinen Wehrpflicht knüpft an eine freiheitlich-demokratische Tradition an, die bis auf die Französische Revolution von 1789 und die Reformzeit in Deutschland zu Beginn des 19. Jahrhunderts zurückgeht. Ihr liegt die Vorstellung zugrunde, dass es Pflicht aller männlichen Staatsbürger ist, für den Schutz von Freiheit und Menschenwürde als den obersten Rechtsgütern der Gemeinschaft, deren personale Träger auch sie selbst sind, einzutreten (BVerfG, Urteil vom 13. April 1978 - 2 BvF 1/77 u.a. - BVerfGE 48,127)...
Das heisst nicht mehr oder weniger: Weil Männer schon immer die Deppen der Nation waren, müssen sie es auch weiterhin sein. Gnädigerweise gesteht man ihnen das Recht zu, auch sich selbst verteidigen zu dürfen. An Hohn ist das nicht zu überbieten.
Rainer
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Kazet heißt nach GULAG jetzt Guantánamo
Bundesverwaltungsgericht verhöhnt Zwangspflichtige
...Die Einführung der allgemeinen Wehrpflicht knüpft an eine
freiheitlich-demokratische Tradition an, die bis auf die Französische
Revolution von 1789 und die Reformzeit in Deutschland zu Beginn des 19.
Jahrhunderts zurückgeht. Ihr liegt die Vorstellung zugrunde, dass es
Pflicht aller männlichen Staatsbürger ist, für den Schutz von Freiheit und
Menschenwürde als den obersten Rechtsgütern der Gemeinschaft, deren
personale Träger auch sie selbst sind, einzutreten ...
Soll damit angedeutet werden dass Freiheit und Menschenwürde für Frauen nicht gelten, da sie offenbar keiner Pflicht unterliegen, dafür einzutreten?
Es ist allerdings logisch, dass in einem System, dass auf Männerausplünderung und Feminismus beruht, die Gerichte entsprechend entscheiden.
Viele Grüße
Wolfgang
Bundesverwaltungsgericht verhöhnt Zwangspflichtige
Kann im Verteidigungsfalle der Bedarf an zivilen Dienstleistungen im zivilen Sanitäts- und Heilwesen sowie in der ortsfesten militärischen Lazarettorganisation nicht auf freiwilliger Grundlage gedeckt werden, so können Frauen vom vollendeten achtzehnten bis zum vollendeten fünfundfünfzigsten Lebensjahr durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes zu derartigen Dienstleistungen herangezogen werden. Sie dürfen auf keinen Fall zum Dienst mit der Waffe verpflichtet werden.
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Die Verhöhnung wird perfekt, wenn man sich klarmacht, dass Frauen auch den Dienst mit der Waffe verweigern können, nämlich dann wenn sie sich bei der Bundeswehr verpflichtet haben und ins Ausland sollen.
Bundesverwaltungsgericht verhöhnt Zwangspflichtige
Das Urteil ist zwar von 2006, aber das Folgende sollte man doch ab und an
nochmal aufwärmen.Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) lügt bewusst, um die Beschränkung
des Zwangsdienstes auf Männer zu rechtfertigen. Im Urteil vom 26.6.2006
wird begründet:...Denn für die Beschränkung der allgemeinen Wehrpflicht auf Männer
lassen sich sachliche Gründe finden, die vor Art. 14 EMRK standhalten.
Solche Gründe können darin erblickt werden, dass Frauen typischerweise nach
wie vor im familiären Bereich größeren Belastungen ausgesetzt sind als
Männer...
Und das sind nun "sachliche Gründe", ohne jeden Beleg? Einfahc so, gefühlt? Gilt das denn auch für kinderlose lebsische Karrierefrauen und alleinerziehende Väter?
Das Gericht unterschlägt, dass Männer im familiären Bereich erheblich mehr
leisten als Frauen. Ein weiterer Punkt in der Begründung ist nicht weniger
grotesk:...Die Einführung der allgemeinen Wehrpflicht knüpft an eine
freiheitlich-demokratische Tradition an, die bis auf die Französische
Revolution von 1789 und die Reformzeit in Deutschland zu Beginn des 19.
Jahrhunderts zurückgeht. Ihr liegt die Vorstellung zugrunde, dass es
Pflicht aller männlichen Staatsbürger ist, für den Schutz von Freiheit und
Menschenwürde als den obersten Rechtsgütern der Gemeinschaft, deren
personale Träger auch sie selbst sind, einzutreten (BVerfG, Urteil vom 13.
April 1978 - 2 BvF 1/77 u.a. - BVerfGE 48,127)...Das heisst nicht mehr oder weniger: Weil Männer schon immer die Deppen der
Nation waren, müssen sie es auch weiterhin sein. Gnädigerweise gesteht man
ihnen das Recht zu, auch sich selbst verteidigen zu dürfen. An Hohn ist das
nicht zu überbieten.
Da hast Du verdammt recht. Zumal die "allgemeine Wehrpflicht" in Deutschland ja von solchen freiheitlichen Demokraten wie Hitler wieder-eingeführt wurde, nämlich 1935.
Faszinierende "Argumentation" jedenfalls. "Des hamma doch scho imma so g'macht", sagt unser Bundesgrundgesetzgericht, mehr nicht. Warum die noch sehr viel ältere traditionelle Vorstellung, Weiber hätten einfach mal die Fresse zu halten wenn Männer reden, nicht ebenso Grundlage bunsdeutschen Rechtes sein kann, bleibt offen. Da hängt das BGGG regelmäßig nun wieder ganz untraditionellen Vorstellungen an. Und warum es nicht auch die Pflicht von Frauen als gleichberechtigten Bürgern ist, unsere obersten Rechtsgüter zu schützen - das verstehe, wer will. Scheinen schon arg patriarchal eingestellt zu sein, unsere BunsGGRichterInnen.
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CETERUM CENSEO FEMINISMUM ESSE DELENDUM.
MÖSE=BÖSE
Fast ein Jahr lang suchte sie Hilfe bei Psychiatern, dann wandte sie sich Allah zu.
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Man könnte auch mal eine Rechtschreibprüfung drüberlaufen lassen
Rechsprechung
Rechtsprechung
hinwegtäuschen das die Zwangsverpflichtung von Menschen nichts anderes als Sklaverei ist
hinwegtäuschen, dass die Zwangsverpflichtung ...
mit dem Grundgesetz zu vereibahren ist, Männer Zwangsweise zur Gewalt zu erziehen.
... vereinbaren ... zwangsweise ...
plus etliche Kommatafehler
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Danke, Fehler werden geändert :-) k/t
- kein Text -
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Es ist kein Merkmal von Gesundheit, wohlangepasstes Mitglied einer zutiefst kranken Gesellschaft zu sein
Man könnte auch mal eine Rechtschreibprüfung drüberlaufen lassen
Rechsprechung
Rechtsprechung
Wohl eher RechtsBRECHUNG... ;)