Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 2 - 21.05.2006 - 25.10.2012

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Mus Lim ⌂, Sunday, 09.08.2009, 08:12 (vor 5985 Tagen) @ Christine

Deutschlandradio - Kontrovers
Familie, Kinder, Partnerschaften - Wer profitiert vom neuen Unterhaltsrecht?

* Isabelle Götz, Richterin am OLG München und stellv. Vorsitzende des Deutschen Familiengerichtstages
* Eva Möllring, CDU-Bundestagsabgeordnete und Mitglied im Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
* Ulrich Müller, Bundesvorstand Väteraufbruch für Kinder

Isabelle Götz
5:30:
Es klingt so, als habe eine Verschärfung dahingehend stattgefunden, dass die Mutter jetzt mit Auftauchen der dritten Kerze auf dem Geburtstagskuchen [des Kindes] ganztags arbeiten gehen muss. So ist es nicht.

Isabelle Götz
13:50:
Bei mir als Richter, ich habe es oft erlebt, dass viele Frauen gesagt haben: "Frau Götz, ich würde ja furchtbar gerne […] aber im Moment kann ich halt meinen Lebensunterhalt noch nicht selber erwirtschaften." Also auch diese Tendenz, durchaus selbstständig sein zu wollen - die überwiegende Zahl der Scheidungsanträge wird ja auch von Frauen gestellt - die war da und die war sichtbar.

Isabelle Götz
14:15:
Und deshalb […] hat man sich für diese drei Jahre entschieden mit der Maßgabe, dass sich danach der Unterhaltszeitraum natürlich verlängern kann, aus Gründen, die in der Person des Kindes liegen oder in der Person der Mutter. Und bei den Gründen, die in der Person der Mutter liegen, muss ich als Richter natürlich auch schauen, gibt es da ein Vertrauen, dass in der Ehe aufgrund der vorhandenen Absprachen oder einfach des tatsächlichen gelebten Lebens entstanden ist, und das ich schützen muss, und weswegen ich dieser Mutter nun erlauben kann, und sogar muss, nur ganz eingeschränkt erwerbstätig zu sein. Also diese Möglichkeiten haben wir.

Anruferin
20:00
Ich habe meine Traumarbeitsstelle aufgegeben. […] Ich habe alles aufgegeben. […] Ich habe es bei vielen anderen mitbekommen, die auch alles aufgegeben haben, zu ihrem Mann gezogen sind. … Ich finde, das muss man einfach berücksichtigen. […] Ich finde, man muss einfach berücksichtigen, dass Frauen ganz viel aufgeben.

Isabelle Götz
21:35
(Es gibt darüber hinaus noch Anspruch auf Unterhalt wegen Krankheit, wegen Alter, wegen Arbeitslosigkeit.)
… weil sie diesen tollen Job in Berlin zurückgelassen hat und es einen vergleichbaren in Esslingen nicht gibt und für sie nie geben würde, dann müsste ihr Mann ihr diesen Nachteil, der ihr daraus entsteht, im Wege eines Aufstockungsunterhalt ausgleichen und zwar – wenn sich dieser Nachteil für Frau Paulsen nicht selber ausgleichen lässt, indem sie irgendwann so einen Job kriegt –, auch – denke ich – ohne jede Frist.

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