Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Religionsfreiheit ist …

Mus Lim ⌂, Thursday, 06.08.2009, 23:40 (vor 5987 Tagen) @ Don Peppino (nicht reg.)

Eltern müssen gewisse "Spannungen" zwischen ihren moralischen und
religiösen Vorstellungen und den Angeboten der Schule ihrer Kinder
hinnehmen. Das stellte das Bundesverfassungsgerichts fest und wies damit
eine Beschwerde baptistischer Eltern wegen einer schulischen
Karnevalsveranstaltung sowie eines Theaterprojekts zum Thema "sexueller
Missbrauch" ab.
Außerdem beschloss das Gericht, dass dass Schüler im Regelfall nicht unter
Berufung auf Glaubensüberzeugungen dem Sexualkundeunterricht fernbleiben
dürfen, solange die Schule Neutralität und Toleranz gegenüber den
erzieherischen Vorstellungen der Eltern wahrt.

Religionsfreiheit wird eben nur gewährt, wenn die Glaubensüberzeugungen der Staatsräson entsprechen.

Nur: Staatstragende Religionen waren nie verboten. Die im GG formulierte Religionsfreiheit ist also eine Nullaussage.

Das wissen die Muslims in der Regel noch nicht. Und damit sie nicht aufbegehren, wenn sie es denn bemerken würden, hält man sich heute schon schön klein mit Generalverdächtigungen und Negativberichterstattung.

Wenn Eltern kein Bestimmungsrecht mehr über ihre Kinder haben, dann zeugen
sie auch keine Kinder. Warum denn auch, dafür dass der Staat sie
Ideologisch manipuliert?

Der Bürger hat eben dem Staat gegenüber Steuern und Kinder abzugeben wie weiland gegenüber der Kirche den 10ten und dem Vogt die Fronarbeit.

Es hat sich also nicht wirklich nicht viel geändert.
Was ist Demokratie?
Alles nur Tünche, weiße Tünche, viel Tünche für den Pöbel.
Denn Pöbel sind wir für die Herrschenden.

--
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