Warum Richter und Staatsanwälte pudeln
Ausführliche Betrachtung der Situation in Deutschland und im Vergleich z.B zu Italien über die Gewaltenteilung oder eben auch nicht (wie in Deutschland)
http://www.gewaltenteilung.de/einf_druck.htm
In Deutschland sind die Gerichtspräsidenten in ihrer Eigenschaft als Behördenleiter Beamte und damit dem Justizminister nachgeordnete Organe der Exekutive. Richter sind sie nur ausnahmsweise und nur dann, wenn sie auch tatsächlich richterlich tätig werden (z.B. Prozessakten bearbeiten oder Gerichtsverhandlungen leiten, gleichrangig den anderen Zivilrichtern, Strafrichtern, Verwaltungsrichtern, Sozialrichtern etc.). In der dem Justizminister weisungsunterworfenen Beamteneigenschaft sind die Gerichtspräsidenten Leitungsorgane der Justizverwaltung und die Vorgesetzten der an den Gerichten beschäftigten Beamten, Angestellten und Arbeiter. In ihrer Beamteneigenschaft führen sie aber auch die unmittelbare Dienstaufsicht über die Richter. Als beamtete Vorgesetzte schreiben sie die für den beruflichen Lebensweg der Richter entscheidenden Dienstzeugnisse. Allein wegen ihrer weisungsgebundene Beamtentätigkeit führen die Präsidenten ihre besonderen Amtsbezeichnungen und werden (deutlich) höher besoldet.
Da ich kein Jusrist bin, war mir das in dieser Deutlichkeit nicht klar. Erklärt aber aus meiner Sicht nun viele der Pudel-Urteile
Ph.
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