Scheinkinder
Das Gutachten >Kriterien der "Scheinminderjährigkeit" im Rahmen des Strafverbots der Jugendpornographie«
http://static.twoday.net/schutzalter/files/bpjm-kriterien-der-scheinminderjaehrigkeit.pdf
definiert sog. >Scheinkinder«. Das sind Darsteller, die nachweislich volljährig (also über 18) sind, aber wie Kinder >wirken«. Wer so wirkt und wer nicht, legt im Zweifel eine Feministin fest. Zitate:
"Kind" ist jede Person unter 18 Jahren.
Der BGH hat mehrfach festgestellt, dass unabhängig vom angegebenen Alter der dargestellten Person auch Scheinkinder vom Straftatbestand der Kinderpornographie nach § 184b StGB erfasst werden.
Das sollte jeder Mann wissen, der Pornographie mit Darstellern, die jünger als 40 Jahre sind, besitzt.
Scheinkinder [AGG]
Das sollte jeder Mann wissen, der Pornographie mit Darstellern, die jünger
als 40 Jahre sind, besitzt.
Tja, aber das verstößt eindeutig gegen das AGG, kommt es doch für jünger aussehende Darsteller einem Berufsverbot gleich - mal schauen wann denen die eigene Scheiße um die Ohren fliegt...
Grüße
HerrClaus
Scheinkinder [AGG]
Tja, aber das verstößt eindeutig gegen das AGG, kommt es doch für jünger
aussehende Darsteller einem Berufsverbot gleich
Nein, hier müssen nur die köperliche Merkmale (Zitat) nach Tanner 1962 entsprechend den Kriterien für Scheinminderjährigkeit (Zitat) erfüllt sein:
Hinweise auf eine volljährige Person: Faltenbildung, (Orangenhaut), starke Körperbehaarung (u. a. Rückenbehaarung)
Scheinkinder
Das sollte jeder Mann wissen, der Pornographie mit Darstellern, die jünger
als 40 Jahre sind, besitzt.
Das sollte man ebenfalls wissen weil mit solchen Kriterien auch einfach mal das Netz mit Hilfe von Internetsperren von Pornoseiten gesäubert werden kann.
Scheinkinder
Hier lese ich aber nur, daß das für diejenigen gilt, die Bilder von Scheinminderjährigen veröffentlichen. Fotografiere ich also eine junge Frau bei eindeutigen solchen Handlungen oder mit einer aufreizenden Pose, ist dies Strafbar, nicht aber der Besitz. Leider kann man aus dem pdf nichts herauskopieren. Es steht auf Seite 4 und 5.
Scheinkinder
Im Moment glaube ich nicht, daß diese Internetsperren kommen werden. Zensursula macht doch schon alles, daß auch die CDU nicht mehr damit durch kommen wird. Und zur not geht immer noch ein ausländischer DNS-Server und auch ein ausländischer Proxy, um nicht in den Verdacht kommen zu können, falls man mal ausversehen auf so eine Seite kommen sollte.
Kopierbares PDF
Hier lese ich aber nur, daß das für diejenigen gilt, die Bilder von
Scheinminderjährigen veröffentlichen. Fotografiere ich also eine junge Frau
bei eindeutigen solchen Handlungen oder mit einer aufreizenden Pose, ist
dies Strafbar, nicht aber der Besitz. Leider kann man aus dem pdf nichts
herauskopieren. Es steht auf Seite 4 und 5.
Hier ist eine Kopie des PDF, aus der man auch Text kopieren kann.
Info/Politik/bpjm-kriterien-der-scheinminderjaehrigkeit.pdf
Rainer
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![[image]](Info/Img/feminismus-gegen-frau-kl-1.png)
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