Scheinkinder
Das Gutachten >Kriterien der "Scheinminderjährigkeit" im Rahmen des Strafverbots der Jugendpornographie«
http://static.twoday.net/schutzalter/files/bpjm-kriterien-der-scheinminderjaehrigkeit.pdf
definiert sog. >Scheinkinder«. Das sind Darsteller, die nachweislich volljährig (also über 18) sind, aber wie Kinder >wirken«. Wer so wirkt und wer nicht, legt im Zweifel eine Feministin fest. Zitate:
"Kind" ist jede Person unter 18 Jahren.
Der BGH hat mehrfach festgestellt, dass unabhängig vom angegebenen Alter der dargestellten Person auch Scheinkinder vom Straftatbestand der Kinderpornographie nach § 184b StGB erfasst werden.
Das sollte jeder Mann wissen, der Pornographie mit Darstellern, die jünger als 40 Jahre sind, besitzt.
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Joe,
05.08.2009, 22:50
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HerrClaus,
05.08.2009, 23:23
- Scheinkinder [AGG] - Joe, 05.08.2009, 23:40
- Scheinkinder -
Goofos,
06.08.2009, 00:52
- Scheinkinder - tut nichts zur sache, 06.08.2009, 23:55
- Scheinkinder -
tut nichts zur sache,
06.08.2009, 23:48
- Kopierbares PDF - Rainer, 07.08.2009, 01:55
- Scheinkinder [AGG] -
HerrClaus,
05.08.2009, 23:23