Unterhaltsrecht , wenn man mit einer Frau in einer WG wohnt?
Fräger, Sunday, 02.08.2009, 21:46 (vor 5991 Tagen)
Hallo,
habe gehört, daß man in Australien nach 2 Jahren Zusammenleben mit einer Frau (unverheiratet, kinderlos) automatisch unterhaltspflichtig wird, was einer automatischen Zwangsehe nach 2 Jahren gleichkommt.
Ich möchte mal in die Runde fragen, wie da die rechtliche Situation in Deutschland aussieht und welche Prognose man für die zukünftige Rechtssprechung treffen kann.
danke & Gruß
Unterhaltsrecht , wenn man mit einer Frau in einer WG wohnt?
guest, Niedersachsen, Sunday, 02.08.2009, 22:36 (vor 5991 Tagen) @ Fräger
Hallo,
habe gehört, daß man in Australien nach 2 Jahren Zusammenleben mit einer
Frau (unverheiratet, kinderlos) automatisch unterhaltspflichtig wird, was
einer automatischen Zwangsehe nach 2 Jahren gleichkommt.
Bei kinderlosen Beziehungen? Das wusste ich noch nicht.
Ich möchte mal in die Runde fragen, wie da die rechtliche Situation in
Deutschland aussieht
Ist bis jetzt noch nicht so.
und welche Prognose man für die zukünftige Rechtssprechung treffen kann.
Vielleicht dazu mal bei Abgeordnetenwatch ne Frage an Zypries oder Power-Uschi stellen? Natuerlich als besorgte Frau, die sich darueber empoert, wie Deutschland mal wieder bei den Frauenrechten hinterherhinkt. *g*
MfG
oh, wenn man da mal nicht schlafende Hunde weckt
Fräger, Sunday, 02.08.2009, 22:41 (vor 5991 Tagen) @ guest
Vielleicht dazu mal bei Abgeordnetenwatch ne Frage an Zypries oder
Power-Uschi stellen? Natuerlich als besorgte Frau, die sich darueber
empoert, wie Deutschland mal wieder bei den Frauenrechten hinterherhinkt.
*g*MfG
Unterhaltsrecht , wenn man mit einer Frau in einer WG wohnt?
Marlow, Sunday, 02.08.2009, 22:46 (vor 5991 Tagen) @ Fräger
Hallo,
habe gehört, daß man in Australien nach 2 Jahren Zusammenleben mit einer
Frau (unverheiratet, kinderlos) automatisch unterhaltspflichtig wird, was
einer automatischen Zwangsehe nach 2 Jahren gleichkommt.Ich möchte mal in die Runde fragen, wie da die rechtliche Situation in
Deutschland aussieht und welche Prognose man für die zukünftige
Rechtssprechung treffen kann.danke & Gruß
Wenn sie Harz 4 -Empfängerin ist, bist du auch hier Unterhaltspflichtig.
Es sei denn, ihr könnt beweisen, daß ihr nur in einer WG lebt, also nicht in einer eheähnlichen Beziehung.
Unterhaltsrecht , wenn man mit einer Frau in einer WG wohnt?
Mustrum, Sunday, 02.08.2009, 23:33 (vor 5991 Tagen) @ Marlow
Wenn sie Harz 4 -Empfängerin ist, bist du auch hier Unterhaltspflichtig.
Es sei denn, ihr könnt beweisen, daß ihr nur in einer WG lebt, also nicht
in einer eheähnlichen Beziehung.
Glück gehabt - ich habe als Student in WGs auch mit Frauen gelebt.
Plötzlich liefen ganz selbstverständlich alle Rechnungen auf mich (Miete, NK, Telefon, Gas, Strom etc. - mein Konto war dauernd überzogen, weil die sich Zeit ließen, mir dann ihren WG-Anteil zu zahlen) und mit meiner EC-Karte wurde eingekauft. Ohne dass ich davon wusste, natürlich.
Man war halt Pudel. :)
Die dachten eben, sie ziehen - für alle erkennbar stark, selbstständig, unabhängig etc. pp. - bei Papa aus und ziehen bei einem anderen Papa ein.
Ich habe dann Ärger mit dem 14 Jahre älteren Kerl einer Mitbewohnerin (wir waren um die 20) gekriegt, weil ich meinte, meine EC-Karte gehöre nun mal eben nur mir.
Und studieren - als ich richtig paukte, machten sie sich drüber lustig, ich würde wohl "schwer" lernen...
Aber das war eben die Uni, nicht die Frauen-Schule. Die fielen durch, ich nicht.
"Studierten" dann eben was anderes, brotloses. Und sind heute beide verheiratet und machen gar nichts mehr außer sich über Papa beklagen. Der zahlt ja.
Klassische Bitterfotzen.
Unterhaltsrecht , wenn man mit einer Frau in einer WG wohnt?
Onkel Hotte, Monday, 03.08.2009, 00:03 (vor 5991 Tagen) @ Mustrum
Wenn sie Harz 4 -Empfängerin ist, bist du auch hier Unterhaltspflichtig.
Es sei denn, ihr könnt beweisen, daß ihr nur in einer WG lebt, also
nicht
in einer eheähnlichen Beziehung.
Glück gehabt - ich habe als Student in WGs auch mit Frauen gelebt.Plötzlich liefen ganz selbstverständlich alle Rechnungen auf mich (Miete,
NK, Telefon, Gas, Strom etc. - mein Konto war dauernd überzogen, weil die
sich Zeit ließen, mir dann ihren WG-Anteil zu zahlen) und mit meiner
EC-Karte wurde eingekauft. Ohne dass ich davon wusste, natürlich.Man war halt Pudel. :)
Depp. Wie blöd muss man sein, um seine Ec-Karte den Butterfotzen zu überlassen? Ehrlich, du hast eine Lektion wahrlich verdient.
Bist du schon altersweise auf die Welt gekommen?
Peter
, Monday, 03.08.2009, 00:57 (vor 5991 Tagen) @ Onkel Hotte
Depp. Wie blöd muss man sein, um seine Ec-Karte den Butterfotzen zu
überlassen? Ehrlich, du hast eine Lektion wahrlich verdient.
Um die 20 ist man hormonell noch so vernebelt, dass die Tussen mit der Wimperklimper- und Säuselstimmenmasche da leichtes Spiel haben.
Und wenn es um solche Mikrodarlehen geht ("Paps hat die Alimente noch nicht überwiesen, kannst du mir was bis nächste Woche leihen, damit ich mir die überlebenswichtige Gucci-handtasche kaufen kann"), dann kalkuliert ein testosteronüberschwemmter Jüngling das Ausfallrisiko und den Zinsverlust gegen den Tittenfaktor und kommt auf 0.
"Blöd" ist also die falsche Beschreibung für ein natürliches Phänomen.
An dieser Stelle daher die eindringliche Warnung an alle männlichen Studenten: Niemals mit Tussen in eine WG ziehen. Sowas klingt zunächst nach hohem Sozialprestige und extremen Neidfaktor bei Kumpels. Kostet aber am Ende zuviel Nerven (und womöglich noch richtig Geld).
Und vergesst das Märchen vom Putz-Gen bei Frauen: Ohne sozialen Druck sind Frauenbuden sowas von versifft, da stinkt jede Junkie-Bude dagegen ab.
Bist du schon altersweise auf die Welt gekommen?
Onkel Hotte, Monday, 03.08.2009, 01:55 (vor 5991 Tagen) @ Peter
Depp. Wie blöd muss man sein, um seine Ec-Karte den Butterfotzen zu
überlassen? Ehrlich, du hast eine Lektion wahrlich verdient.
Um die 20 ist man hormonell noch so vernebelt, dass die Tussen mit der
Wimperklimper- und Säuselstimmenmasche da leichtes Spiel haben.
Bei mir war das anders.
Und wenn es um solche Mikrodarlehen geht ("Paps hat die Alimente noch
nicht überwiesen, kannst du mir was bis nächste Woche leihen, damit ich mir
die überlebenswichtige Gucci-handtasche kaufen kann"), dann kalkuliert ein
testosteronüberschwemmter Jüngling das Ausfallrisiko und den Zinsverlust
gegen den Tittenfaktor und kommt auf 0.
Unzulässige Verallgemeinerung. Es gibt auch noch Jünglinge, die ihr Hirn einschalten.
"Blöd" ist also die falsche Beschreibung für ein natürliches Phänomen.
An dieser Stelle daher die eindringliche Warnung an alle männlichen
Studenten: Niemals mit Tussen in eine WG ziehen. Sowas klingt zunächst nach
hohem Sozialprestige und extremen Neidfaktor bei Kumpels. Kostet aber am
Ende zuviel Nerven (und womöglich noch richtig Geld).
Das ist richtig. Tussen nur zu Besuch zwecks Bumsen. Diese jungen Dinger möchten doch nur mal so richtig durchgefickt werden. Im Alltagsleben zicken sie rum und machen Ärger, aber Ficken, das mögen sie.
Unterhaltsrecht , wenn man mit einer Frau in einer WG wohnt?
Mustrum, Monday, 03.08.2009, 11:20 (vor 5990 Tagen) @ Onkel Hotte
Depp. Wie blöd muss man sein, um seine Ec-Karte den Butterfotzen zu
überlassen? Ehrlich, du hast eine Lektion wahrlich verdient.
"Überlassen"? Wenn man das Ding in einer Schublade in seinem Zimmer aufbewahrt? :)
Unterhaltsrecht , wenn man mit einer Frau in einer WG wohnt?
Urlauber
, Monday, 03.08.2009, 01:24 (vor 5991 Tagen) @ Fräger
Hallo,
habe gehört, daß man in Australien nach 2 Jahren Zusammenleben mit einer
Frau (unverheiratet, kinderlos) automatisch unterhaltspflichtig wird, was
einer automatischen Zwangsehe nach 2 Jahren gleichkommt.
Dummes Zeug. In den angloamerikanischen Ländern gilt im Grundsatz: hilf Dir selbst, so hilft Dir Gott
Ich möchte mal in die Runde fragen, wie da die rechtliche Situation in
Deutschland aussieht und welche Prognose man für die zukünftige
Rechtssprechung treffen kann.danke & Gruß
Es ist ebenfalls simpel: im Femisozialismus à la BRD gilt immer, daß zunächst Privatpersonen alles herausrücken müssen. In Anlehnung an den Zwangsunterhalt Geschiedener wurde die Bedarfsgemeinschaft erfunden- konkret: lebst Du mit einer beliebigen Person unter einem Dach, wird man diese unterstellen. Auch hier gilt die Beweislastumkehr: in einer WG lebend wirst Du mit einem eigenen Herd, eigener Waschmaschine, eigenem Kühlschrank etc. nachweisen müssen, daß Du nichts als eine zu große Wohnung mit jemanden teilst.
Die detaillierten Vorschriften variieren von Kommune zu Kommune z.T. erheblich. Leider mußt Du da im Detail die Insuffizienzen der jeweils zuständigen ARGE konsultieren. Ein Sack voll Sozialgerichtsprozesse laufen und eine einheitliche Linie ist kaum zu erkennen.
Unterhaltsrecht , wenn man mit einer Frau in einer WG wohnt?
phaidros52
, Monday, 03.08.2009, 09:58 (vor 5990 Tagen) @ Urlauber
Die detaillierten Vorschriften variieren von Kommune zu Kommune z.T.
erheblich. Leider mußt Du da im Detail die Insuffizienzen der jeweils
zuständigen ARGE konsultieren. Ein Sack voll Sozialgerichtsprozesse laufen
und eine einheitliche Linie ist kaum zu erkennen.
Aus eigener, erlebter Erfahrung: In Kanada ist man eheähnlich verbunden, wenn man länger als 2 Jahre zusammenlebt.
Ph.
Das geht schneller als Mann denkt
chio, Monday, 03.08.2009, 01:29 (vor 5991 Tagen) @ Fräger
Hey ya,
Ich hatte eine etwas zu große (teuere) Wohnung für 5 Jahre unterschrieben (warum ist jetzt egal). Da ich diese alleine nicht halten konnte, habe ich mir mitbewohner gesucht. Da ich zu dem Zeitpunkt dachte die Frauen sind sauberer & eine angenemere Gesllschaft habe ich 1 weibliche mitbewohnerin genommen (33 Jahre alt). Sie war zu dem Zeitpunkt arbeitslos (gelernte Altenpflegerin) meinte aber ein neuer Job ist kein Problem, in ihrer Branche werden immer Leute gesucht.
Irgendwann ist Sie dann auf Harz 4 runtergefallen, sie suchte keinen Job da Sie Zitat: "Erstmal sehen möchte was Sie überhaupt so mag" (mit 33).
Für mich war das kein Problem, da Ihr Anteil an Miete immer pünktlich ankam.
Irgendwann zeite Sie mir ein paar Blätter die bitte ausfüllen solle.
Es war ein Fragebogen vom Sozialamt. Darin wurde unter anderem gefrag:
- Frühstücken Sie gemeinsam
- Essen Sie gemeinsam zu Abend
- Wer kocht? Wechseln Sie sich ab?
- Hat jeder einen eigenen Kühlschrank?
- Schauen Sie gemeinsam Fern?
- Nächtigen Sie im selben Zimmer
Und anschließend solle ich bitte meine Kontonummer, BLZ und das monatliche Nettoeinkommen bitte mitteilen.
Ich habe alle Fragen wahrheitsgemäss beantwortet (das wir kein Paar sind) und beim Nettoeinkommen geschrieben "das geht Sie nicht an".
Ein schien alles gut zu laufen, nach ein paar Wochen habe ich besuch von 2 streng aussehenden Damen bekommen, die die Wohnung inspizieren wollten (Sozialamt). Diese meinten Sie haben ein Recht darauf in die Wohnung reingelassen zu werden, dies habe ich auch getan. Sie haben die Küche, Badezimmer (wem gehören welche sachen) usw. inspiziert. Als Sie in den weiteren teil der Wohnung gehen wollten, habe ich den Weg verspert und sage "in diesen Zimmern wohne ich, und ich beziehe keine Sozialhilfe".
Nach meckern von den Damen hatte ich es satt und habe diese sanft, aber bestimmt aus der Wohnung entfernt.
Zum Glück ist die Mitbewohnerin bald daruf hin ausgezogen. Ein paar Monate später erfuhr ich, daß es jetzt eine Beweisumkehr gibt. Während früher das Sozialamt eine Beziehung nachweisen musste, müssen jetzt die Mitbewohner nachweisen das sie KEINE Beziehung haben.
Das wäre der Hammer gewesen, ich nehme mir einen Untermieter damit ich die Miete zahlen kann und dann nicht nur das ich keine Miete von diesem bekomme ich muss auch für den Unterhalt dieser Person zahlen!?
Das war meine letzte Mitbewohnerin.
Noch etwas OT:
Ich hatte insgesamt ca. 3 weibliche und 4 männliche Untermieter. Meine Erfahrung: Bei beiden Geschlechter sahen die Gemeinschaftsräume akzeptabel bis gut aus. Aber die weiblichen haben ständig gemeckert wie es hier aussieht und das nur Sie aufräumen würden.7
Mein Fazit: Untermieter (oder Mitbewohner) nur wenn es sein muss und dann lieber einen männlichen -> weniger gemecker, mehr Spaß, sicherere Miete.
Schnee von gestern
Rainer
, Monday, 03.08.2009, 03:37 (vor 5991 Tagen) @ chio
Zum Glück ist die Mitbewohnerin bald daruf hin ausgezogen. Ein paar Monate
später erfuhr ich, daß es jetzt eine Beweisumkehr gibt. Während früher das
Sozialamt eine Beziehung nachweisen musste, müssen jetzt die Mitbewohner
nachweisen das sie KEINE Beziehung haben.
Die Beweislastumkehr ist Schnee von gestern
http://www.agtuwas.de/index.php?page=buecher.htm
Rainer
--
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Kazet heißt nach GULAG jetzt Guantánamo
Eheähnliche Gemeinschaft, Behörden laut BVerfG in der Beweispflicht.
Rainer
, Monday, 03.08.2009, 13:02 (vor 5990 Tagen) @ Fräger
Hallo
habe gehört, daß man in Australien nach 2 Jahren Zusammenleben mit einer
Frau (unverheiratet, kinderlos) automatisch unterhaltspflichtig wird, was
einer automatischen Zwangsehe nach 2 Jahren gleichkommt.Ich möchte mal in die Runde fragen, wie da die rechtliche Situation in
Deutschland aussieht und welche Prognose man für die zukünftige
Rechtssprechung treffen kann.
Aus dem Leitfaden Alg II/Sozialhilfe von A-Z
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG )zur eheähnlichen Gemeinschaft.
Wir weisen nämlich darauf hin, dass eine eheähnliche Gemeinschaft nur dann besteht, wenn jemand sein Einkommen vorrangig für seinen Partner einsetzen will, bevor er seine eigenen Verpflichtungen erfüllt. Das entspricht dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 17.11.1992, in dem es heißt: "Ohne rechtlichen Hinderungsgrund kann der mit dem Arbeitslosen nicht verheiratete Partner auch jederzeit sein bisheriges Verhalten ändern und sein Einkommen ausschließlich zur Befriedigung eigener Bedürfnisse oder zur Erfüllung eigener Verpflichtungen einsetzen. Wenn sich ein Partner entsprechend verhält, besteht eine eheähnliche Gemeinschaft nicht oder jedenfalls nicht mehr." Dieses Urteil wurde am 2.9.2004 nochmals bestätigt. Wie alle Entscheidungen des BVerfG hat es laut Grundgesetz Gesetzescharakter.
Das gefällt Behörden nicht, die eine Kuhle in einem Doppelbett, Männerunterhosen auf einer Wäscheleine oder die Anwesenheit eines Mannes in der Wohnung einer Frau als Vorwand nehmen, um Leistungen zu streichen und sich einen finanziellen Vorteil zu verschaffen. Laut BGB gibt es keine Unterhaltspflichten zwischen nicht verheirateten Paaren. Eine eheähnliche Gemeinschaften liegt deshalb nur bei freiwilligen realen Zahlungen vor.
Das Urteil des BVerfG bedeutet, die ARGE ist in der Beweispflicht. Um das zu erzwingen muss der Rechtsweg beschritten werden da sich die ARGE rechtswidrig nicht an die Vorgaben des BVerfG hält.
Hier ist der Umgang mit den Entscheidungen des BVerfG dokumentiert.
http://www.fb4.fh-frankfurt.de/projekte/agtuwas/stellungnahme_missbrauchvorwurf_31105.pdf
Rainer
--
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Kazet heißt nach GULAG jetzt Guantánamo
Eheähnliche Gemeinschaft, Behörden laut BVerfG in der Beweispflicht.
Der Untote, Monday, 03.08.2009, 15:15 (vor 5990 Tagen) @ Rainer
Das Urteil des BVerfG bedeutet, die ARGE ist in der Beweispflicht. Um das
zu erzwingen muss der Rechtsweg beschritten werden da sich die ARGE
rechtswidrig nicht an die Vorgaben des BVerfG hält.Hier ist der Umgang mit den Entscheidungen des BVerfG dokumentiert.
http://www.fb4.fh-frankfurt.de/projekte/agtuwas/stellungnahme_missbrauchvorwurf_31105.pdfRainer
In den Bundesländern existieren auf einige hunderttausend H4-Empfänger vier, fünf Ermittler. Selbst wenn die wollten, dürfte es in Richtung Losgewinn gehen, dass mal einer erwischt wird, der seine eheähnliche Gemeinschaft nur vorschützt. Also: Dont panic.
Aber Vorsicht....
Diana, Sachsen, Monday, 03.08.2009, 19:56 (vor 5990 Tagen) @ Der Untote
In den Bundesländern existieren auf einige hunderttausend H4-Empfänger
vier, fünf Ermittler. Selbst wenn die wollten, dürfte es in Richtung
Losgewinn gehen, dass mal einer erwischt wird, der seine eheähnliche
Gemeinschaft nur vorschützt. Also: Dont panic.
... denn heutzutage gibt es sehr viele "freundliche" Nachbarn, die in ihrem eigenen Leben scheinbar nichts Interessanteres zu tun haben, als ihre Mitmenschen ganz gezielt bei der Arge anzuschwärzen. Ich kenne selbst 3 Fälle aus dem Freundes- und Bekanntenkreis. Da haben Leute ganz gezielt in der Arge angerufen und gesagt "Frau Sowieso lebt mit einem Mann zusammen, können Sie da nicht mal nachgucken...?" Und DANN ist das Amt verpflichtet, wirklich nachzugucken - auch wenn sie normal, wie du schon richtig sagst, "von alleine" nie und nimmer auf diese Idee kämen. Aber dann heißt das "begründeter Verdacht" - und dem MÜSSEN sie nachgehen.
Und das kann sehr unterschiedlich ausgehen. In harmloseren Fällen glauben die Mitarbeiter den Aussagen der Betroffenen, wenn sie sagen "Nein, ich lebe allein, wie in meinem Antrag angegeben" - eine Bekannte hatte dieses Glück, nach den entsprechenden Versicherungen an der Wohnungstür gingen die Mitarbeiter wieder, und das Ganze hatte keine Folgen.
Im ungünstigen Falle wird mal eben einfach die Leistung eingestellt - und dann muss man zumindest erst mal seinem laufenden Lebensunterhalt hinterherlaufen. Ist einer anderen Bekannten so passiert. Sie hatte allerdings auch noch Glück: sie lebte erst kurze Zeit mit dem Mann zusammen, worauf das Amt zum Schluss kam, dass (noch) keine "eheähnliche Gemeinschaft" vorliegt.
Ich verstehe ja das ganze Geschrei auch nicht - WEIL eben nach dem im BGB niedergeschriebenen Unterhaltsrecht keinerlei Handhabe besteht, einen nicht verwandten und nicht verschwägerten "wildfremden" Menschen mal eben schnell auf Unterhalt zu verklagen, nur weil er in meiner Wohnung wohnt, ich mit ihm eventuell gelegentlich "was habe" oder man sich diverse haushaltliche Gefälligkeiten teilt. Typisch D(eppen)-Land! ![[image]](http://i39.tinypic.com/2f05ahf.gif)
ich fasse mal zusammen
Fräger, Tuesday, 04.08.2009, 21:29 (vor 5989 Tagen) @ Fräger
solange man unverheiratet und kinderlos mit einer Frau zusammenlebt, die in absehbarer Zeit nichts mit Hartz4 zu tun hat, ist man vor Unterhaltsforderungen geschützt.
richtig?
ich fasse mal zusammen
OlivER
, Tuesday, 04.08.2009, 21:51 (vor 5989 Tagen) @ Fräger
richtig?
Wer von Euch verhütet WIE?
O.