Karlsruhe prüft Wehrgerechtigkeit nicht
In der Zeit.
Eigentlich war ja ein solcher entscheid vorherzusehen. Stutzig macht mich
aber der folgende satz:
Auch dass Ausnahmen für eingeschränkt Taugliche sowie für Verheiratete oder Wehrpflichtige mit einem Ausbildungsvertrag die Wehrpflicht in eine Schieflage bringen könnten, überzeugte die Karlsruher Richter nicht. Die Auslandseinsätze der Bundeswehr hätten das Anforderungsprofil verändert, so dass sich daraus auch Änderungen hinsichtlich der Eignung von Wehrpflichtigen ergeben könnten.
Bereitet die bundesregierung auslandseinsätze von wehrpflichtigen vor?