Weiblicher Exibitionismus blieb folgenlos - Stand die Richterin auf dem Schlauch?
Vorneweg, für die jüngeren Leser:
Wir gehen zurück in das Jahr 1999. In eine Zeit, in der das Magazin "Psychologie heute" erklärte, daß ein Kind kein Vater brauchte und crossmedial die alleinerziehende berufstätige/studierende Powermutti geehrt wurde. In eine Zeit, wo das Betanken des Kindes in aller Öffentlichkeit als Beweis für Natürlichkeit und besondere Mutterliebe galt, egal ob an der Supermarktkasse und im Buchhandel, ständig krammten kurzhaarige Igel-Frauen ihre Brüste frei um die Prototyp-Generation der Ritalinkinder abzufüllen. "Ich bin Mama, holt mich heraus" liest man heute oft in den Blicken der 30 plus jährigen alleinerziehenden Powerfrauen, die sich damals im Bann der Spice-Girls-Religion für unabhängiges, selbstbestimmtes Leben entschieden.
1999 war es auch, als eine Gruppe DemonstrantInnen das Bundeswehrgelöbnis im Bendlerblock störten.
![[image]](http://www.spiegel.de/img/0,1020,13804,00.jpg)
Mehr darüber erfahrt ihr hier:
http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,32317,00.html
Nach der Störaktion beim feierlichen Gelöbnis der Bundeswehr in Berlin wird nun eine Bannmeile für die Hauptstadt gefordert. Eine Reihe halbnackter Frauen hatte die Veranstaltung gestürmt.
User Baba wies in einem Beitrag auf § 183 Strafgesetzbuch
http://wgvdl.com/forum/index.php?id=76368
(1) Ein Mann, der eine andere Person durch eine exhibitionistische Handlung belästigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
Mich interessierte nun, ob die Demonstrantinnen für das unaufgeforderte Ausrollen ihre Schläuche bestraft worden ist und ich recherchierte ein wenig.
Siehe da:
http://www.antimilitarismus-information.de/ausgaben/2001/3-01_5.htm
Die Richterin bewertet ihr Verhalten, "fast nackt, mit Farbe beschmiert und laut rufend" als "ungebührlich", sah in dieser Handlung aber keine Straftat.(7) Es handle sich um eine Ordnungswidrigkeit ("Belästigung der Allgemeinheit")(8), die bereits verjährt sei.
....
Tja, was soll man auch anderes erwarten. Phantasievoller weiblicher Protest eben, wie hier beschrieben.
http://www.uni-kassel.de/fb5/frieden/themen/Bundeswehr/freispruch.html
Gerit Ziegler, Mitarbeiterin in der DFG-VK, wurde von der Staatsanwaltschaft beschuldigt, mit ihrer Protestaktion gegen das Versammlungsgesetz verstoßen zu haben; außerdem wurde ihr Urkundenfälschung vorgeworfen, da sie sich mit einer gefälschten Eintrittskarte Zutritt zum Gelöbnis verschafft haben sollte.
Der Ausgang des Verfahrens bestätigt, dass es möglich und rechtmäßig ist, phantasievoll gegen Bundeswehrspektakel vorzugehen.
So etwas wird nicht bestraft.
Desweiteren, bei soviel Frauenpower, wie Frau Gerit Z. (die Halbnackte oben auf dem Foto) so über "Mörderinnen in Uniform" denkt. Nun sie produziert mittlerweile Filme, z.B. diesen hier:
http://www.filmarche.de/filme/filme08.html
LYNDIE
Die junge US-Soldatin Lynndie England wurde 2005 von einem Militärgericht für schuldig befunden. Die Anklagepunkte umfassten unter Anderem schwere Menschrechtsverletzungen zu denen auch Folter zählte. Stationiert war sie im Gefangenenlager Abu Ghraib/Irak.
Der Kurzfilm untersucht eine fiktionale Möglichkeit, wie das Maß an Entmenschlichung entstehen konnte, wie es auf den bekannten Fotos zu sehen ist. Dabei wird in stillen Bildern gezeigt, wie Gewalt zum Alltag werden kann und wie Menschen dann mit ihr umzugehen versuchen. Zentrale Figur ist Lyndie, welche als naive 21jährige versucht ihr schwaches Selbstwertgefühl durch Anbiederung und vermeintlich notwendiges Unterwerfen aufzubessern. Dabei dient die angestrebte Beziehung zu ihrem Kameraden Charles als persönlicher Vorwand nicht zu sehen, wohin ihre eigene Entwicklung geht, bis eine Grenze überschritten wird von der sie nicht wusste, dass sie existiert.
Alles klar.
![[image]](http://www.femdisk.com/content/images/RTEmagicC_Flyer_V5_tn.jpg.jpg)