Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Weiblicher Exibitionismus blieb folgenlos - Stand die Richterin auf dem Schlauch?

vomTurm, Thursday, 30.07.2009, 15:46 (vor 5994 Tagen)
bearbeitet von vomTurm, Thursday, 30.07.2009, 15:50

Vorneweg, für die jüngeren Leser:

Wir gehen zurück in das Jahr 1999. In eine Zeit, in der das Magazin "Psychologie heute" erklärte, daß ein Kind kein Vater brauchte und crossmedial die alleinerziehende berufstätige/studierende Powermutti geehrt wurde. In eine Zeit, wo das Betanken des Kindes in aller Öffentlichkeit als Beweis für Natürlichkeit und besondere Mutterliebe galt, egal ob an der Supermarktkasse und im Buchhandel, ständig krammten kurzhaarige Igel-Frauen ihre Brüste frei um die Prototyp-Generation der Ritalinkinder abzufüllen. "Ich bin Mama, holt mich heraus" liest man heute oft in den Blicken der 30 plus jährigen alleinerziehenden Powerfrauen, die sich damals im Bann der Spice-Girls-Religion für unabhängiges, selbstbestimmtes Leben entschieden.

1999 war es auch, als eine Gruppe DemonstrantInnen das Bundeswehrgelöbnis im Bendlerblock störten.
[image]

Mehr darüber erfahrt ihr hier:
http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,32317,00.html
Nach der Störaktion beim feierlichen Gelöbnis der Bundeswehr in Berlin wird nun eine Bannmeile für die Hauptstadt gefordert. Eine Reihe halbnackter Frauen hatte die Veranstaltung gestürmt.

User Baba wies in einem Beitrag auf § 183 Strafgesetzbuch
http://wgvdl.com/forum/index.php?id=76368
(1) Ein Mann, der eine andere Person durch eine exhibitionistische Handlung belästigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

Mich interessierte nun, ob die Demonstrantinnen für das unaufgeforderte Ausrollen ihre Schläuche bestraft worden ist und ich recherchierte ein wenig.

Siehe da:
http://www.antimilitarismus-information.de/ausgaben/2001/3-01_5.htm

Die Richterin bewertet ihr Verhalten, "fast nackt, mit Farbe beschmiert und laut rufend" als "ungebührlich", sah in dieser Handlung aber keine Straftat.(7) Es handle sich um eine Ordnungswidrigkeit ("Belästigung der Allgemeinheit")(8), die bereits verjährt sei.

....

Tja, was soll man auch anderes erwarten. Phantasievoller weiblicher Protest eben, wie hier beschrieben.
http://www.uni-kassel.de/fb5/frieden/themen/Bundeswehr/freispruch.html

Gerit Ziegler, Mitarbeiterin in der DFG-VK, wurde von der Staatsanwaltschaft beschuldigt, mit ihrer Protestaktion gegen das Versammlungsgesetz verstoßen zu haben; außerdem wurde ihr Urkundenfälschung vorgeworfen, da sie sich mit einer gefälschten Eintrittskarte Zutritt zum Gelöbnis verschafft haben sollte.

Der Ausgang des Verfahrens bestätigt, dass es möglich und rechtmäßig ist, phantasievoll gegen Bundeswehrspektakel vorzugehen.


So etwas wird nicht bestraft.

Desweiteren, bei soviel Frauenpower, wie Frau Gerit Z. (die Halbnackte oben auf dem Foto) so über "Mörderinnen in Uniform" denkt. Nun sie produziert mittlerweile Filme, z.B. diesen hier:
http://www.filmarche.de/filme/filme08.html

LYNDIE

Die junge US-Soldatin Lynndie England wurde 2005 von einem Militärgericht für schuldig befunden. Die Anklagepunkte umfassten unter Anderem schwere Menschrechtsverletzungen zu denen auch Folter zählte. Stationiert war sie im Gefangenenlager Abu Ghraib/Irak.
Der Kurzfilm untersucht eine fiktionale Möglichkeit, wie das Maß an Entmenschlichung entstehen konnte, wie es auf den bekannten Fotos zu sehen ist. Dabei wird in stillen Bildern gezeigt, wie Gewalt zum Alltag werden kann und wie Menschen dann mit ihr umzugehen versuchen. Zentrale Figur ist Lyndie, welche als naive 21jährige versucht ihr schwaches Selbstwertgefühl durch Anbiederung und vermeintlich notwendiges Unterwerfen aufzubessern. Dabei dient die angestrebte Beziehung zu ihrem Kameraden Charles als persönlicher Vorwand nicht zu sehen, wohin ihre eigene Entwicklung geht, bis eine Grenze überschritten wird von der sie nicht wusste, dass sie existiert.

Alles klar.

--
www.honornetwork.com

Weiblicher Exibitionismus blieb folgenlos - Stand die Richterin auf dem Schlauch?

Garfield, Thursday, 30.07.2009, 16:16 (vor 5994 Tagen) @ vomTurm

Hallo vomTurm!

Hm, dazu muß man fairerweise anmerken, daß auch Männer, wenn sie da in Unterwäsche mitgelaufen wären, nicht härter bestraft worden wären.

Unter Exhibitionismus wird z.B. das Zeigen eines erigierten Penis' verstanden. Wann ein Penis erigiert ist, ist selbstverständlich auch gesetzlich festgelegt (soweit ich mich erinnere, muß er dazu mindestens um 45 Grad aufgerichtet sein). Zusätzlich werden Berührungen am Penis mit eindeutig auto-erotischer Motivation auch als Exhibitionismus gewertet.

Selbst ein völlig nackter Mann (ohne Erektion) hätte also nicht wegen Exhibitionismus verurteilt werden können, wohl aber z.B. wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses.

Das Problem besteht hier darin, daß dieser Exhibitionismus-Paragraph nach wie vor nur für Männer gilt. Eine Frau kann sich splitterfasernackt mit gespreizten Beinen in eine Fußgängerzone setzen und sich dort einen Vibrator einführen - dafür kann sie zwar verhaftet und angeklagt werden, aber eben nicht wegen Exhibitionismus.

Freundliche Grüße
von Garfield

Weiblicher Exibitionismus blieb folgenlos - Stand die Richterin auf dem Schlauch?

Nihilator ⌂, Bayern, Thursday, 30.07.2009, 16:25 (vor 5994 Tagen) @ vomTurm

LYNDIE

Die junge US-Soldatin Lynndie England wurde 2005 von einem Militärgericht
für schuldig befunden. Die Anklagepunkte umfassten unter Anderem schwere
Menschrechtsverletzungen zu denen auch Folter zählte. Stationiert war sie
im Gefangenenlager Abu Ghraib/Irak.
Der Kurzfilm untersucht eine fiktionale Möglichkeit, wie das Maß an
Entmenschlichung entstehen konnte, wie es auf den bekannten Fotos zu sehen
ist. Dabei wird in stillen Bildern gezeigt, wie Gewalt zum Alltag werden
kann und wie Menschen dann mit ihr umzugehen versuchen. Zentrale Figur ist
Lyndie, welche als naive 21jährige versucht ihr schwaches Selbstwertgefühl
durch Anbiederung und vermeintlich notwendiges Unterwerfen aufzubessern.
Dabei dient die angestrebte Beziehung zu ihrem Kameraden Charles als
persönlicher Vorwand nicht zu sehen, wohin ihre eigene Entwicklung geht,
bis eine Grenze überschritten wird von der sie nicht wusste, dass sie
existiert.[/i]

Alles klar.

Was für ein Opfer, die arme Lynndie. Ich heule fast.

--
CETERUM CENSEO FEMINISMUM ESSE DELENDUM.

MÖSE=BÖSE

Fast ein Jahr lang suchte sie Hilfe bei Psychiatern, dann wandte sie sich Allah zu.


[image]

Weiblicher Exibitionismus blieb folgenlos - Stand die Richterin auf dem Schlauch?

Don Peppino (nicht reg.), Thursday, 30.07.2009, 17:20 (vor 5994 Tagen) @ Garfield

Hallo vomTurm!

Hm, dazu muß man fairerweise anmerken, daß auch Männer, wenn sie da in
Unterwäsche mitgelaufen wären, nicht härter bestraft worden wären.

Unter Exhibitionismus wird z.B. das Zeigen eines erigierten Penis'
verstanden. Wann ein Penis erigiert ist, ist selbstverständlich auch
gesetzlich festgelegt (soweit ich mich erinnere, muß er dazu mindestens um
45 Grad aufgerichtet sein).

Lese mal hier

Weiblicher Exibitionismus blieb folgenlos - Stand die Richterin auf dem Schlauch?

Garfield, Thursday, 30.07.2009, 17:32 (vor 5994 Tagen) @ Don Peppino (nicht reg.)

Hallo Don Peppino!

Hm, ich denke, daß man das nicht auf den Tatbestand "Exhibitionismus" übertragen wird. Denn:

Das Gericht orientierte sich an der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wonach sexuelle Vorgänge nicht "grob aufdringlich" in den Vordergrund gedrängt werden dürfen.

Beim (natürlich nur durch Männer durchgeführten) Exhibitionismus wird ein Gericht aber immer davon ausgehen, daß der Mann sich "grob aufdringlich" anderen gezeigt hat. Da muß er schon eine sehr gute Begründung liefern, um das zu widerlegen und seine Unschuld zu beweisen.

Freundliche Grüße
von Garfield

Weiblicher Exibitionismus blieb folgenlos - Stand die Richterin auf dem Schlauch?

Jens, Thursday, 30.07.2009, 18:20 (vor 5994 Tagen) @ Garfield

Hallo vomTurm!

Hm, dazu muß man fairerweise anmerken, daß auch Männer, wenn sie da in
Unterwäsche mitgelaufen wären, nicht härter bestraft worden wären.

Unter Exhibitionismus wird z.B. das Zeigen eines erigierten Penis'
verstanden. Wann ein Penis erigiert ist, ist selbstverständlich auch
gesetzlich festgelegt (soweit ich mich erinnere, muß er dazu mindestens um
45 Grad aufgerichtet sein). Zusätzlich werden Berührungen am Penis mit
eindeutig auto-erotischer Motivation auch als Exhibitionismus gewertet.

Selbst ein völlig nackter Mann (ohne Erektion) hätte also nicht wegen
Exhibitionismus verurteilt werden können, wohl aber z.B. wegen Erregung
öffentlichen Ärgernisses.

Ob es sich um Exhibitionismus handelt, muss im Einzelfall immer ein Gericht entscheiden (allenfalls mit entsprechendem Gutachten). Die Tatsache, dass Exhibitionismus nur bei Männern strafbar ist, lässt sich trotzdem nicht wegdiskutieren; ein eindeutig sexistisches Gesetz, welches mit der Gleichheit aller vor dem Gesetz nicht zu vereinbaren ist.
Da Exhibitionismus bei Frauen nicht strafbar ist, wird das Gericht bei einer Frau auch nicht untersuchen, ob sie aus einer sexuellen Motivation heraus nackt herumläuft. Der Gesetzgeber ist offensichtlich der Meinung, dass entweder Frauen grundsätzlich gar nicht in der Lage sind, sich aus sexuellen Motiven anderen nackt zu präsentieren, oder aber, dass Frauen vom Gesetz anders behandelt werden sollen (durch Nichtbestrafung) als Männer, wenn sie es doch aus einer sexuellen Neigung heraus tun. In beiden Faellen müsste entweder das Exhibitionismusverbot fallen oder aber auf beide Geschlechter ausgeweitet werden, um dem Anspruch des Grundgesetzes auf Rechtsgleichheit Genüge zu tun.

Weiblicher Exibitionismus blieb folgenlos - Stand die Richterin auf dem Schlauch?

phaidros52 @, Thursday, 30.07.2009, 19:18 (vor 5994 Tagen) @ Jens

Hallo vomTurm!

Hm, dazu muß man fairerweise anmerken, daß auch Männer, wenn sie da in
Unterwäsche mitgelaufen wären, nicht härter bestraft worden wären.

Unter Exhibitionismus wird z.B. das Zeigen eines erigierten Penis'
verstanden. Wann ein Penis erigiert ist, ist selbstverständlich auch
gesetzlich festgelegt (soweit ich mich erinnere, muß er dazu mindestens

um

45 Grad aufgerichtet sein). Zusätzlich werden Berührungen am Penis mit
eindeutig auto-erotischer Motivation auch als Exhibitionismus gewertet.

Selbst ein völlig nackter Mann (ohne Erektion) hätte also nicht wegen
Exhibitionismus verurteilt werden können, wohl aber z.B. wegen Erregung
öffentlichen Ärgernisses.


Ob es sich um Exhibitionismus handelt, muss im Einzelfall immer ein
Gericht entscheiden (allenfalls mit entsprechendem Gutachten). Die
Tatsache, dass Exhibitionismus nur bei Männern strafbar ist, lässt sich
trotzdem nicht wegdiskutieren; ein eindeutig sexistisches Gesetz, welches
mit der Gleichheit aller vor dem Gesetz nicht zu vereinbaren ist.
Da Exhibitionismus bei Frauen nicht strafbar ist, wird das Gericht bei
einer Frau auch nicht untersuchen, ob sie aus einer sexuellen Motivation
heraus nackt herumläuft. Der Gesetzgeber ist offensichtlich der Meinung,
dass entweder Frauen grundsätzlich gar nicht in der Lage sind, sich aus
sexuellen Motiven anderen nackt zu präsentieren, oder aber, dass Frauen vom
Gesetz anders behandelt werden sollen (durch Nichtbestrafung) als Männer,
wenn sie es doch aus einer sexuellen Neigung heraus tun. In beiden Faellen
müsste entweder das Exhibitionismusverbot fallen oder aber auf beide
Geschlechter ausgeweitet werden, um dem Anspruch des Grundgesetzes auf
Rechtsgleichheit Genüge zu tun.

Wieso erinnert mich das so an den § 175, der auch nur gegen schwule Männer gerichtet war?

Ph.

Weiblicher Exibitionismus blieb folgenlos - Stand die Richterin auf dem Schlauch?

Garfield, Thursday, 30.07.2009, 19:56 (vor 5994 Tagen) @ phaidros52

Hallo Phaidros!

Wieso erinnert mich das so an den § 175, der auch nur gegen schwule Männer
gerichtet war?

Tja, welch ein Zufall...

Freundliche Grüße
von Garfield

Weiblicher Exibitionismus blieb folgenlos - Stand die Richterin auf dem Schlauch?

Joseph S, Saturday, 01.08.2009, 02:15 (vor 5993 Tagen) @ vomTurm

Man sollte bei der Aktion nicht vergessen, daß die jungen Männer zum Militär gezwungen werden. So gesehen ist diese Frauenaktion geradezu eine zynische Verhöhnung der Opfer dieses Zwangs. Und zur Verteidigung dieser Zyniker sollen die jungen Männer im Ernstfall noch den Kopf hinhalten. Das finde ich viel widerlicher als ein paar fastnackte häßliche Frauen.

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