Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Von der tatsächlichen Ungleichbehandlung, Gleichstellung u.s

Scipio Africanus, St.Gallen, Friday, 18.08.2006, 00:25 (vor 7052 Tagen) @ Nihilator

Hi Scipio!

Eine kleine Frage allerdings ist mir noch nicht ganz klar, ich möchte sie
hier gleich mal stellen:

Wenn nun ein gleichsam zu Zwecken der Gleichstellung (tatsächlich)
ungleich behandelter Ungleicher ungleich ungleicher behandelt wird, als
das zum Ausgleich seiner tatsächlichen Ungleichheit und zur Herstellung
tatsächlicher Gleichheit (was ja gleichermaßen die Verwandlung eines
tatsächlich Ungleichen in einen angeglichenen bzw. gleichgestellten
Gleichen bedeuten würde, nur zur Klarheit), bedeutet das dann nicht
gleichzeitig, daß diese Ungleichbehandlung diesen tatsächlich Ungleichen
nicht zu einem gleichberechtigten Gleichen macht, sondern ihn
unzulässigerweise ungleicher behandelt als zum Ausgleich seiner
Ungleichheit zur Herstellung tatsächlicher gleichgestellter und
gleichberechtigter Gleichheit erforderlich wäre?

Korrekt. Die Ungleichbehandlung Ungleicher zum Zwecke der tatsächlichen Gleichstellung ist im Prinzip eine Gleichbehandlung gleichermassen Ungleicher und somit mit der tatsächlichen Gleichstellung unvereinbar.

... gleicht denn gleichbleibende Ungleichbehandlung nicht generell
einer unnötigen Ungleichstellung, wenn ein durch ungleiche
Ungleichbehandlung von einem Ungleichen in einen tatsächlich Gleichen
verwandelter Ungleicher gleichzieht und nicht mehr tatsächlich ungleich,
sondern -gleichgestellt- ja nunmehr gleich ist? Darf uns Gleichgesinnte
denn ungleiche Ungleichbehandlung über das zur tatsächlichen
Gleichstellung Ungleicher erforderliche Maß gleichgültig lassen? Darüber
grüble ich nämlich gleichermaßen.

Soweit die Massnahmen zur tatsächlichen Ungleichstellung führen, muss die Ungleichbehandlung tatsächlich Gleicher gleichermassen der Gleichbehandlung Ungleicher entsprechen, andernfalls eine tatsächliche Gleichberechtigung entstünde, was wiederum eine tatsächliche Gleichstellung verunmöglichen würde.

PS: Gleich noch eine Frage: dürfte ich dieses Gleichnis gleichzeitig in
einem anderen Forum (also meinem ;-) ) veröffentlichen?

Selbstverständlich. Es ist mir als Gleichstellungsbeauftragter ein grosses Anliegen, Unklarheiten zu beseitigen und die Öffentlichkeit vom grossen Nutzen der Gleichstellungstrategie zu überzeugen.

Mit freundlichem Gruss, Scipio, Gleichstellungsbeauftragter


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