Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Dann gibt es allerdings was vom Anwalt hinter die Löffel

HerrClaus, Tuesday, 28.07.2009, 12:41 (vor 5996 Tagen) @ Mirko

Du machst dir was vor. Es gibt keine "angemessene Gewalt" von Männern, sie
sind dann ganz automatisch Täter und werden der Wohnung verwiesen. Eben
stammelst du noch: "Aber sie hat doch angefangen..." und im nächsten Moment
stehst du auf der Straße, als böser Frauenschläger.

In meinem Fall wie ich bereits schrieb rechtlich nicht möglich, ansonsten halt zusehen, dass man als Mann seine eigene Wohung behält.

Außerdem ist das sog. "Gewaltschutzgesetz" eher ein Gesetz umd die Gewaltspirale nach oben zu treiben, z.T. bis hin zu Mord und Totschlag, wenn z.B. Eingentum an Immobilien im Spiel ist, obwohl es da schon schwieriger für die OpferInnen wird, sofern der Mann der Eigentümer ist.

Wichtig für alle Männer ist das "...auf Dauer angelegten gemeinsamen Haushalt..." nicht greift, denn das ist die Voraussetzung, dass das ganze Gesetz im Zusammenhang mit Wegweisung überhaupt greift.

Grüße
HerrClaus


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