War der Säugling ein Junge? Dann war's Notwehr. Ein legitimer Befreiungsakt.
Dann fiele das nämlich unter ein allerdings noch zu schaffendes, erweitertes Notwehrrecht für Frauen.
Wenn die ihre Partner töten, die sie angeblich gequält haben, wird das bereits gefordert, z.B. hier, in der Doktorarbeit von Frau Barbara Kiesling, Zitat aus der Zusammenfassung:
>Frauen, die ihren Partner getötet haben, geben oft an, er habe sie misshandelt. Aufgrund dieses Rechtfertigungsversuches haben Feministinnen behauptet, das Tötungsdelikt sei ein Akt der Selbstverteidigung. Da jedoch in den meisten Fällen keine akute Gefahr für Leib und Leben bestanden hat, lässt sich das Plädoyer auf Selbstverteidigung nur selten durchsetzen.
Anders wäre es, wenn das Recht auf Selbstverteidigung nicht nur für das körperliche, sondern auch für das psychische Überleben gelten würde.
(...)
Um einen drohenden Zusammenbruch zu vermeiden, wenden manche Frauen Gegenwehr an, um die Gefahr zu bannen: Sie töten ihren Partner – was unter diesen Voraussetzungen als ein Akt der psychischen Notwehr angesehen werden kann.<
Wenn Frauen also Partner straflos töten dürften, die ihr psychisches Überleben gefährden, müsste das konsequenterweise, quasi als verlängerte/erweiterte psychosoziale Indikation, auch für Kinder gelten, die das tun, wenn auch ausschließlich für männliche.
Sicher hat der Junge durch Geplärre das psychische Überleben der Mama bedroht.
Es versteht sich von selbst, dass nur Frauen Männern gegenüber dieses Notwehrrecht besitzen dürfen, nur sie dürfen ja auch über Leben und Tod ungeborener Kinder entscheiden, während Männer, die angeben, ihre Partnerin getötet zu haben, weil diese sie mißhandelt und ihr psychisches Überleben bedroht habe, von vorneherein unglaubwürdig sind.
Denn ein weibliches Wesen kann per se NIE das psychische Überleben eines anderen gefährden.
Schließlich sind weibliche Wesen Opfer, immer, auch wenn sie Täter zu sein scheinen, Opfer der Männer, des Männlichen.
Ein plärrendes Mädchen umzubringen, wäre deshalb weiterhin verwerflicher Mord, kein Befreiungsakt.
Ein Mord, für den allerdings gewiss nicht die Mutter verantwortlich wäre.
Man müsste dann schon den schuldigen Mann im Hintergrund ermitteln, der die Mutter zu der Tat zwang und den bestrafen, auch und gerade um die Mutter vor dem Einfluß dieses Mannes zu schützen.
Das ist ja logisch.
gesamter Thread:
- Mutter enthauptet Baby -
Gtom,
27.07.2009, 20:55
- Blümchentherapie veranlassen! -
Jens,
27.07.2009, 22:03
- Viel mehr noch! Freispruch wegen Notwehr. Selbstverwirklichung durch Baby massiv bedroht! (OT)
-
DerZaungast,
28.07.2009, 01:38
- Erklärung -
adler,
28.07.2009, 02:57
- Erklärung - Amplus, 28.07.2009, 03:48
- Viel mehr noch! Freispruch wegen Notwehr. Selbstverwirklichung durch Baby massiv bedroht! (OT)
- Mutter enthauptet Baby - Der Untote, 28.07.2009, 03:03
- War der Säugling ein Junge? Dann war's Notwehr. Ein legitimer Befreiungsakt. -
Roslin,
28.07.2009, 05:52
- Notwehr. Ein legitimer Tötungssakt. - adler, 28.07.2009, 20:52
- Wurde der verantwortliche Mann schon gestellt? (nT)
-
Gast2,
28.07.2009, 19:59
- Blümchentherapie veranlassen! -
Jens,
27.07.2009, 22:03