Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Rechtsbeugung bestraft

Norbert, Baden-Württemberg, Thursday, 23.07.2009, 20:15 (vor 6001 Tagen)

Endlich wurde ein Amtsrichter wegen Rechtsbeugung rechtswirksam verurteilt. :)
Jetzt kann es jeden treffen.

hier mehr

Besonders erfreulich, AG Nürtigen als Femistische Hochburg des Unrechts besonders betroffen. ;)
Auch wenn es kein Fall aus dem Familiengericht betrifft.

Rechtsbeugung bestraft

DerZaungast, Thursday, 23.07.2009, 21:28 (vor 6001 Tagen) @ Norbert

... Amtsrichter wegen Rechtsbeugung rechtswirksam verurteilt.
Jetzt kann es jeden treffen.
hier mehr

Is ja crass, wenn Rechtsbeugung nur deswegen auffliegen kann:

Richter ließ leichtfertig Heimbewohner fesseln

23. Juli 2009 Ein Richter aus Baden-Württemberg, der Pflegeheimbewohner serienweise ohne die vorgeschriebene Anhörung ans Bett fesseln ließ, muss wegen Rechtsbeugung ins Gefängnis. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat die Revision des Juristen aus Nürtingen am Donnerstag als unbegründet verworfen und damit seine Verurteilung zu dreieinhalb Jahren Haft bestätigt.

Das Landgericht Stuttgart hatte den damals 45 Jahre alten Richter im November der Rechtsbeugung in 47 Fällen für schuldig befunden. Der Vormundschaftsrichter hatte über einen Zeitraum von dreieinhalb Jahren Pflegeheimbewohnern Bauchgurte und Bettgitter verordnet, ohne sie vorher persönlich anzuhören - was aber zwingend gesetzlich vorgeschrieben ist.

Falsche Protokolle zur Vertuschung

Um die fehlenden Gespräche zu vertuschen, fertigte der Angeklagte falsche Anhörungsprotokolle. Nach den Erkenntnissen der Stuttgarter Richter unterließ er dies nicht etwa - wie von ihm behauptet - aus beruflicher Überlastung, sondern aus Bequemlichkeit und zur Vermeidung weiter Fahrtwege.

Der Angeklagte hatte es für ausreichend gehalten, sich durch Gespräche mit dem Pflegepersonal und Einsicht der Pflegeakten einen Eindruck zu verschaffen - aber selbst dies laut Gericht nicht in allen Fällen. Dass die angeordneten Maßnahmen in vielen Fällen tatsächlich nötig waren, ändere nichts an der Strafbarkeit. Der Täter war aufgeflogen, weil er einige Anhörungsprotokolle auf Termine datiert hatte, zu denen die Betroffenen bereits gestorben waren.

Schwein bekommt 3,5 Jahre "Fesselspielchen" mit den ganz "harten Nüssen". Wers glaubt. Der wird den Knast nicht von innen sehen, denn schon vergessen, "Schweine sind gleicher"?

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