Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Wieso wird der Fall von einem "normalen" Gericht verhandelt?

Joe, Wednesday, 22.07.2009, 00:41 (vor 6003 Tagen) @ Zottel

Gibt es laut Grundgesetz nicht die Möglichkeit, auch im Falle von
Auslandseinsätzen Wehrgerichte einzusetzen? Was bringt das, wenn der Mann
von Leuten beurteilt wird, die die Situation im Kriegsgebiet nicht kennen?
Der Soldat wird behandelt, als hätte er die Menschen in einer deutschen
Fußgängerzone abgeknallt.

Weil man sonst zugeben müßte, daß Deutschland sich im Krieg befindet.

Wäre er vielleicht "billiger" weggekommen, wenn er desertiert hätte
anstatt zu schießen? Für Fahnenflucht gibt es max. 5 Jahre.

Das Verfahren wurde ja letztlich eingestellt. Aber in der Tat hat Mann als deutscher Soldat nur die Wahl zwischen sich erschießen lassen und sich selbst erschießen. Letzteres wird zwar auch bestraft, aber das juckt ihn dann nicht mehr.


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