Wieso wird der Fall von einem "normalen" Gericht verhandelt?
Gibt es laut Grundgesetz nicht die Möglichkeit, auch im Falle von
Auslandseinsätzen Wehrgerichte einzusetzen? Was bringt das, wenn der Mann
von Leuten beurteilt wird, die die Situation im Kriegsgebiet nicht kennen?
Der Soldat wird behandelt, als hätte er die Menschen in einer deutschen
Fußgängerzone abgeknallt.
Weil man sonst zugeben müßte, daß Deutschland sich im Krieg befindet.
Wäre er vielleicht "billiger" weggekommen, wenn er desertiert hätte
anstatt zu schießen? Für Fahnenflucht gibt es max. 5 Jahre.
Das Verfahren wurde ja letztlich eingestellt. Aber in der Tat hat Mann als deutscher Soldat nur die Wahl zwischen sich erschießen lassen und sich selbst erschießen. Letzteres wird zwar auch bestraft, aber das juckt ihn dann nicht mehr.
gesamter Thread:
- In den Afghanistankrieg gezwungener Soldat erschießt Frau und Kinder... -
Joe,
21.07.2009, 21:55
- Genau derselbe Dreck wie bei den "Mauerschützen" -
Diana,
21.07.2009, 22:10
- Genau derselbe Dreck wie bei den "Mauerschützen" - Rainer, 22.07.2009, 00:06
- In den Afghanistankrieg gezwungener Soldat erschießt Frau und Kinder... -
Holger,
21.07.2009, 22:11
- Schizophrenie -
Mus Lim,
21.07.2009, 23:12
- Schizophrenie -
Holger,
21.07.2009, 23:30
- Schizophrenie -
HerrClaus,
22.07.2009, 00:31
- Schizophrenie - roger, 22.07.2009, 01:15
- Schizophrenie -
HerrClaus,
22.07.2009, 00:31
- Schizophrenie -
Holger,
21.07.2009, 23:30
- Schizophrenie -
Mus Lim,
21.07.2009, 23:12
- Wieso wird der Fall von einem "normalen" Gericht verhandelt? -
Zottel,
22.07.2009, 00:33
- Wieso wird der Fall von einem "normalen" Gericht verhandelt? - Joe, 22.07.2009, 00:41
- Genau derselbe Dreck wie bei den "Mauerschützen" -
Diana,
21.07.2009, 22:10