Zensur: DE-Mail und Bedenken der Juristen
Und weiter geht's. Das sagen Fachleute heute zu dem Thema:
Auszug (Rest definitv auch lesenswert):
Das am gestrigen Freitag vom Bundesrat bestätigte Gesetz zu Web-Sperren im Kampf gegen die Verbreitung von Kinderpornographie über das Internet hält ersten veröffentlichten juristischen Untersuchungen nicht stand. So haben Mitarbeiter des Passauer Staatsrechtlers Dirk Heckmann, der im Auftrag des Landes Nordrhein-Westfalen vergeblich das dortige Gesetz zu heimlichen Online-Durchsuchungen vor dem Bundesverfassungsgericht zu verteidigten suchte, in einer Kurzanalyse viele verfassungsrechtliche Zweifel an dem Vorhaben angemeldet. Wesentliche Kritikpunkte am ursprünglichen Entwurf der Bundesregierung hätten im aktuellen Gesetzesbeschluss trotz der umfangreichen Änderungen der großen Koalition "überhaupt keine Berücksichtigung" gefunden und bestünden so "unvermindert fort". Viele der vorgenommenen Verbesserungen kämen über Schönheitskorrekturen kaum hinaus.
Weitere Baustelle:
Die sogenannte DE-Mail. Emails als Ersatz für rechtlich verbindliche Dokumente. Initiiert von den Hirnis, die uns schon die Zensur brachten. Damit hätten sie dann auch noch die Kontrolle über E-Mail-Inhalte. DerSchwachsinn hört nicht auf.
Auszug:
Die Fraktionen von CDU/CSU und SPD wollen durch einen Antrag (PDF-Datei) noch im Herbst einen Bundestagsbeschluss für das Bürgerportal-Gesetz erreichen, das dem umstrittenen De-Mail-Vorhaben zugrundeliegt.
Behörden soll es nach dem Willen der Koalition ermöglicht werden, etwa Mahnbescheide oder andere wichtige Dokumente "förmlich zuzustellen". Die geplante Regelung der "Beweisanforderung" zur Widerlegung einer erfolgten Benachrichtigung soll auch bei der Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie berücksichtigt werden. Die letztlich von privaten Providern angebotenen Dienste sollten barrierefrei sein. Die Koalition befürwortet die Verknüpfung von De-Mail mit bestehenden verschlüsselten Kommunikationsverfahren in Verwaltung und Wirtschaft wie dem elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfach. Die qualifizierte elektronische Signatur soll gemäß den strengen gesetzlichen Vorgaben angewendet werden können.
Mit Verschlüsselung, klar. Aber, der Gag dabei: Zum Verschlüsseln wird ein Hauptschlüssel benötigt,der irgendwo zugänglich hinterlegt werden muss. Nun ratet mal, wo die das machen wollen? BTW: In einem anderen Gesetz wird festgelegt, dass jeglicher Datenverkehr unnd Zugriff auf behördliche Server protokolliert wird. Na, dämmerts?
Jetzt erst recht mit getunnelten und verschlüsselten Grüßen
Ph.
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