Zehn Thesen zur Männerbefreiung
Arne H., Wednesday, 08.07.2009, 13:18 (vor 6016 Tagen)
Hallo zusammen,
wie ich gerade auch in Genderama gebloggt habe, ist eine Folge des Seminars "Männeraufbruch", das wir dieses Wochenende mit der Konrad-Adenauer-Stiftung veranstalteten, dass wir jetzt allmählich die Aktivisten und Initiativen der Männerrechtsbewegung bündeln wollen. Hierzu hat Eckhard Kuhla zehn Thesen zusammengestellt, die alle verschiedenen Beiträgen unseres Buches "Befreiungsbewegung für Männer" entstammen. Die Thesen sollen eine Leitschnur, eine Charta darstellen, die von vielen, möglichst allen, getragen werden kann. Es handelt sich dabei noch nicht um konkrete Forderungen, wie sie zum Beispiel in meinen Büchern "Sind Frauen bessere Menschen?" und "Männerbeben" enthalten sind, sondern eine Art richtungsweisenden Überbau.
Ich habe Eckhard vorgeschlagen, diese Thesen erst einmal in unseren Foren durch den Windkanal zu jagen und so testen zu lassen. Da hier jeder ein anonymes Feedback geben kann, erwarten wir eine besonders ehrliche Rückmeldung. Am überzeugendsten ist es natürlich, wenn so eine Rückmeldung durch gute Argumente gestützt wird.
Um niemanden zu beeinflussen, sage ich erst mal nicht, wo ich noch eventuellen Verbesserungsbedarf sehe, was ich selbst von einzelnen Thesen halte etcetera.
Dies sind die zehn Thesen der "Befreiungsbewegung":
1 Zentrale Motivation einer Männerbewegung: Grundgesetz, Artikel 3, Absatz 3.
2. Der Geschlechterdiskurs sollte zum Ziel haben, die Gleichwertigkeit von Mann und Frau über Gleichverpflichtung und Gleichbehandlung zu erreichen.
3. Ein ausbalancierter Geschlechterdiskurs geht über Verantwortungsteilung zwischen Mann und Frau, aber nicht über die Diskussion einzelner Rechte. Letzterer Disput gleitet zwangsläufig ab in den Diskurs Unterdrücker / Unterdrückte.
4. Die Frauenförderung durch Gender Mainstreaming bedarf im Nachhinein einer Hinterfragung durch demokratische Prozesse.
5. Verletzbarkeit des Menschen hat keine geschlechtstypischen Ausprägungen.
6. Die Unterscheidung zwischen Form und Inhalt der häuslichen Gewalt zeigt: Deren Ausübung beruht nicht auf geschlechtstypischen Konnotationen. Männer werden Opfer überwiegend der öffentlichen Gewalt, besonders durch andere Männer, oder per Gesetz (Beispiel: Wehrpflicht) ausgesetzt.
7. Mann und Frau haben eine gemeinsame Geschichte - durch die mütterliche Erziehung ihrer Söhne. Die Rolle der Mütter darf darum nicht ausgeblendet werden.
8. Wenn Männer nicht handeln, werden sie langfristig behandelt. Das bedeutet: Die männliche Subjektwerdung ist unerlässlich, um die feministische Reduktion des Mannes auf die Biologie und die politische Fremdeinwirkung zu überwinden.
9. Männergesundheit: Männer haben (seit dem 2. Weltkrieg) weniger von den gesellschaftlichen Prozessen profitiert als Frauen. Beispiel: höhere Mortalitätsrate der Männer.
10. Mann muss sich wieder über seine Individualität und seine Potentiale identifizieren. Nur so kann er auch nach außen seine (bisher ohne Protest angenommene) Sündenbock-Funktion überwinden.
Herzliche Grüße
Arne
Zehn Thesen zur Männerbefreiung
Tom, Wednesday, 08.07.2009, 15:36 (vor 6016 Tagen) @ Arne H.
Hallo Arne,
zunächst mal Danke für Deine und Eure Arbeit, ich begrüße jede Initiative, die Anliegen der Männerbewegung zu bündeln und voranzubringen.
Zu den Thesen: Ich könnte keiner einzelnen widersprechen, hätte aber selber teils andere Themen angesprochen und auch die Formulierungen erscheinen mir abstrakt und wenig griffig, ich habe oft erst überlegen müssen, was eigentlich gemeint ist.
Wenn ich die Zeit finde, stelle ich heute einfach mal meine persönlichen zehn Thesen zu dem Thema hier ein.
Herzliche Grüße
Tom
(füreva/proeva aus dem ZDF-Kerner-Forum)
Zehn Thesen zur Männerbefreiung
roger, Wednesday, 08.07.2009, 16:34 (vor 6016 Tagen) @ Arne H.
7. Mann und Frau haben eine gemeinsame Geschichte - durch die mütterliche
Erziehung ihrer Söhne. Die Rolle der Mütter darf darum nicht ausgeblendet
werden.
Herzliche Grüße
Hallo Arne,
danke und Kompliment für Euer/unser Projekt. Dazu ein paar Bemerkungen:
1. Mir fehlt durchgängig die historische Perspektive. Insbesondere haben wir die feministische Diffamierung des Mannes und der von ihm gestalteten Zivilisation und Kultur als "Patriarchat" aufzuarbeiten.
2. Ich vermisse weitestgehend den Mann in seiner spezifischen Betroffenheit als Kind – heute und morgen und nicht nur in dieser Gesellschaft.
3. Rate ich dringend, den Punkt 7 so schnell wie möglich zu vergessen. Ihr macht da m.E. ein Fass auf, für das die Zeit bei aller Berechtigung des Themas einfach noch nicht reif ist. Dass dir das Problem sehr bewusst ist, lässt sich deinen Büchern entnehmen.
Soweit erst einmal von mir.
gruß roger
--
fight sexism - fuck 12a GG
Zehn Thesen zur Männerbefreiung
vomTurm, Wednesday, 08.07.2009, 16:55 (vor 6016 Tagen) @ Arne H.
7. Die Rolle der Mütter darf darum nicht ausgeblendet werden.
Die des Vaters aber auch nicht.
*klugscheiss
Zehn Thesen zur Männerbefreiung
DerZaungast, Wednesday, 08.07.2009, 17:27 (vor 6016 Tagen) @ Arne H.
Finds gut, dass ihr die Sache anpackt. Hut ab. Find auch gut, dass ihr den "Rohling" noch mal durch die "Korrektur" laufen lasst.
Der Punkt ist zu geschwollen und unverständlich:
8. Wenn Männer nicht handeln, werden sie langfristig behandelt. Das
bedeutet: Die männliche Subjektwerdung ist unerlässlich, um die
feministische Reduktion des Mannes auf die Biologie und die politische
Fremdeinwirkung zu überwinden.
9. Männergesundheit: Männer haben (seit dem 2. Weltkrieg) weniger von den
gesellschaftlichen Prozessen profitiert als Frauen. Beispiel: höhere
Mortalitätsrate der Männer.
Ungeeignetes Beispiel, weil sterben tun se alle. Ich denke ihr meintet "geringere Lebenserwartung"
10. Mann muss sich wieder über seine Individualität und seine Potentiale
identifizieren. Nur so kann er auch nach außen seine (bisher ohne Protest
angenommene) Sündenbock-Funktion überwinden.
... würde ich umformulieren in:
10. Männer müssen sich wieder über ihre Individualität und ihre Potentiale
identifizieren. Nur so können sie auch nach außen ihre (bisher ohne Protest
angenommene) Sündenbock-Funktion überwinden.
... klingt sonst so wie der Furienterror mit: "... frau ...".
Zehn Thesen zur Männerbefreiung
Isegrim, Wednesday, 08.07.2009, 18:20 (vor 6016 Tagen) @ Arne H.
1 Zentrale Motivation einer Männerbewegung: Grundgesetz, Artikel 3, Absatz
3.
Würde ich unterschreiben.
Wobei anzumerken sei: "Niemand darf wegen [...] oder politischen Anschauungen durch den Staat benachteiligt oder bevorzugt werden."
Manche meinen diese FOrderung auf alles Mögliche ausdehnen zu müssen (zum Beispiel das Vertragsrecht - siehe AGG), was dann ziemlich totalitär (=in alle Lebensbereiche eingreifend) wird.
Wenn wir gerade bei diesem Artikel sind:
Abschaffung von Absatz 2:
"(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin. "
Die Vermengung von "Gleichberechtigung" und "Gleichstellung", die in der Öffentlichkeit ständig stattfindet, basiert nicht zuletzt auf diesem Absatz. Und auch der Irrglaube, daß es sich bei Artikel 3 um ein Kollektivrecht handelt - es handelt sich um ein Individualrecht - und auf andere Beziehungen anzuwenden sein, als der zwischen Staat und (individuellem) Bürger.
Gleichstellungspolitik steht in meiner Wahrnehmung eigentlich immer dem Gleichbehandlungsgrundsatz entgegen - ein Widerspruch im Gesetzestext selbst.
Mal ganz davon abgesehen, daß die "Nachteile", von denen im Absatz 2 die Rede ist recht willkürlich aus der Menge aller Unterschiede zwischen den Gruppen "Männer" und "Frauen" ausgewählt werden (unterschiedliches Durchschnittseinkommen versus unterschiedliche Durchschnittslebenserwartung zum Beispiel).
2. Der Geschlechterdiskurs sollte zum Ziel haben, die Gleichwertigkeit von
Mann und Frau über Gleichverpflichtung und Gleichbehandlung zu erreichen.
Gleichverpflichtung und Gleichbehandlung finde ich toll - folgt im Übrigen schon aus Artikel 3 GG Abs. 3.
Was aber heißt hier "Gleichwertigkeit"? So wie der Punkt da steht, kann ich nichts damit anfangen.
3. Ein ausbalancierter Geschlechterdiskurs geht über Verantwortungsteilung
zwischen Mann und Frau, aber nicht über die Diskussion einzelner Rechte.
Letzterer Disput gleitet zwangsläufig ab in den Diskurs Unterdrücker /
Unterdrückte.
Verstehe ich ebenfalls nicht. Natürlich geht es auch um einzelne Rechte. Wenn der Staat einem Geschlecht ein Recht einräumt (z.B. das Sorgerecht), dem anderen jedoch nicht, so liegt hier ein Widerspruch zu Art.3 GG Abs.3 vor - und da selbiger uns motiviert...
"Verantwortungsteilung" verstehe ich ebenfalls nicht wirklich. Verantwortungsteilung in der Ehe? Wer den Müll runterbringt, und wer die Windeln wechselt? Oder gesellschaftliche Verantwortungen, die die Geschlechter jeweils übernehmen? Kommt man dann nicht zwangsläufig in eine Art seltsamen Wettbewerb, bei dem unvergleichbare Dinge gegeneinander aufgewogen werden?
Frauen übernehmen mehr Verantwortung, denn sie arbeiten viel häufiger in sozialen Berufen, und kümmern sich freiwillig um die Pflege Angehöriger - Nein, Männer übernehmen mehr Verantwortung, denn sie finanzieren viel stärker die soz. Sicherungssysteme und organisieren sich stärker in Gewerkschaften - Nein, Frauen übernehmen... denn sie bekommen die Kinder - Nein Männer übernehmen....<< Würg.
Gleiche Rechte, Gleiche Pflichten. Das reicht bereits.
4. Die Frauenförderung durch Gender Mainstreaming bedarf im Nachhinein
einer Hinterfragung durch demokratische Prozesse.
Auf jeden Fall.
5. Verletzbarkeit des Menschen hat keine geschlechtstypischen
Ausprägungen.
Kann man mißverstehen. Natürlich kann man Frauen nicht an den Hoden verletzen...
Gemeint ist wohl: die Gesellschaft/der Staat hält Frauen als eher auf die Opferrolle aboniert, und glaubt ihnen daher vor Gericht eher, bietet ihnen spezielle Opferschutzeinrichtungen und Männern nicht, bietet speziele Programme bei Obdachlosigkeit von Frauen usw.
Abermals reicht hier ein Verweis auf Artikel 3 GG, der die Unzulässigkeit offenlegt.
6. Die Unterscheidung zwischen Form und Inhalt der häuslichen Gewalt
zeigt: Deren Ausübung beruht nicht auf geschlechtstypischen Konnotationen.
Männer werden Opfer überwiegend der öffentlichen Gewalt, besonders durch
andere Männer, oder per Gesetz (Beispiel: Wehrpflicht) ausgesetzt.
Äh. Ja.
7. Mann und Frau haben eine gemeinsame Geschichte - durch die mütterliche
Erziehung ihrer Söhne. Die Rolle der Mütter darf darum nicht ausgeblendet
werden.
Bei was nicht ausgeblendet werden? Die Rolle der Mutter wird mMn nur recht selten ausgeblendet (vielleicht z.B., wenn es um sexuellen Mißbrauch geht). Die Rolle des Vaters wird viel häufiger ausgeblendet - man hat manchmal fast den Eindruck, sie würde immer ausgeblendet, außer wenn es um das Zahlen von Unterhalt geht...
8. Wenn Männer nicht handeln, werden sie langfristig behandelt. Das
bedeutet: Die männliche Subjektwerdung ist unerlässlich, um die
feministische Reduktion des Mannes auf die Biologie und die politische
Fremdeinwirkung zu überwinden.
Wer schreibt denn so ein Geschwurbel? "Reduktion auf die Biologie" klind schon ziemlich durchgegenderd.
Männer müssen sich als Gruppe wahrnehmen, deren Mitglieder aufgrund ihrer Gruppenzugehörigkeit gewisse Rechte verweigert (z.B. Sorgerecht) und gewisse Pflichten (z.B. Wehrpflicht) aufoktruiert werden und politisch dagegen Vorgehen.
Die Teile des Feminismus', die sich mit der spiegelbildlichen Problematik bei Frauen auseinandersetzten (z.B. Wahlrecht) halte ich für eine tolle Sache.
Diese Teile des Feminismus haben aber längst mangels adequater Aufgaben ihre Tätigkeit eingestellt...
9. Männergesundheit: Männer haben (seit dem 2. Weltkrieg) weniger von den
gesellschaftlichen Prozessen profitiert als Frauen. Beispiel: höhere
Mortalitätsrate der Männer.
Das stimmt. Eine gesellschaftliche Bewegung kann sich dieser Problematik annehmen. Der Staat allerdings hat damit wenig zu schaffen, so lange die staatlichen Organe (auch die staatlichen Krankenkassen) geschlechtsneutral sind (was sie nicht sind - hier sollte die Politik eingreifen).
10. Mann muss sich wieder über seine Individualität und seine Potentiale
identifizieren. Nur so kann er auch nach außen seine (bisher ohne Protest
angenommene) Sündenbock-Funktion überwinden.
Männliches (individuelles) Selbstbewußtsein zu fördern finde ich gut.
Ich habe kein schlechtes Gewissen dafür, daß Frauen früher nicht wählen durften - damit habe ich nichts zu schaffen. Ich habe auch nie eine Frau verprügelt und bestreue mein Haupt daher nicht mit Asche, nur weil manche glauben, Männer würden ständig Frauen verprügeln...
Lange Antwort, ich hoffe daß sie hilft.
Generell stehe ich dem Projekt, eine Leitschnur zu erstellen sehr positiv gegenüber - gerade in Verbindung mit einer renomierten Organisation wie der Konrad-Adenauer-Stiftung.
Wie wäre es einfach mit eienr Liste von Baustellen, an denen wir arbeiten?
Die hier finde ich recht gut:
http://www.manndat.de/index.php?id=37
Totalitärer Ansatz, Zustimmung zu Isegrim!
Mus Lim, Wednesday, 08.07.2009, 19:37 (vor 6016 Tagen) @ Isegrim
1. Zentrale Motivation einer Männerbewegung: Artikel 3, Absatz 3.
Würde ich unterschreiben.
Wobei anzumerken sei: "Niemand darf wegen [...] oder politischen
Anschauungen durch den Staat benachteiligt oder bevorzugt werden."
Manche meinen diese Forderung auf alles Mögliche ausdehnen zu müssen (zum
Beispiel das Vertragsrecht - siehe AGG), was dann ziemlich totalitär (=in
alle Lebensbereiche eingreifend) wird.Wenn wir gerade bei diesem Artikel sind:
Abschaffung von Absatz 2:
"(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die
tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und
wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin. "Die Vermengung von "Gleichberechtigung" und "Gleichstellung", die in der
Öffentlichkeit ständig stattfindet, basiert nicht zuletzt auf diesem
Absatz. Und auch der Irrglaube, daß es sich bei Artikel 3 um ein
Kollektivrecht handelt - es handelt sich um ein Individualrecht - und auf
andere Beziehungen anzuwenden sein, als der zwischen Staat und
(individuellem) Bürger.
Gleichstellungspolitik steht in meiner Wahrnehmung eigentlich immer dem
Gleichbehandlungsgrundsatz entgegen - ein Widerspruch im Gesetzestext
selbst.Mal ganz davon abgesehen, daß die "Nachteile", von denen im Absatz 2 die
Rede ist recht willkürlich aus der Menge aller Unterschiede zwischen den
Gruppen "Männer" und "Frauen" ausgewählt werden (unterschiedliches
Durchschnittseinkommen versus unterschiedliche Durchschnittslebenserwartung
zum Beispiel).
Ich sehe das genauso und teile die Befürchtungen.
1. Aus der Menge aller Unterschiede zwischen Gruppen ist recht willkürlich die von "Männern" und "Frauen" ausgewählt.
Wenn der Staat schon mal dabei ist, dann kann er auch die Unterschiede zwischen Christen und Moslems, "Spießern" und "Progressiven", Inländern und Ausländern angehen.
Also zu Ende gedacht führt das in den Totalitären Staat, der sich in alle Angelegenheiten der Bürger einmischt.
2. Unterschiede auszugleichen ist Aufgabe der Bürger und nicht des Staates. Der Staat selbst muss möglichst neutral bleiben, die Inbeschlagnahme des Staates einer Gruppe für sich ist gefährlich, wie man an der Beschlagnahme des Staates durch den Feminismus deutlich sehen kann.
Also Bildungschancen für alle, ja, aber letztlich muss sich Bildung jeder selbst aneignen.
Auch müssen die Bürger die Ausgleichung von Unterschieden anstreben dürfen, der Staat muss dazu die Möglichkeiten offenhalten, der Staat hat aber dazu nicht selbst das Zepter zu schwingen.
3. Der Zugriff des Staates auf Privatsphären, da ist zuallererst die Familie zu nennen, ist zurückzudrängen. Der Staat hat sich auf die öffentlichen Ordnung zu beschränken. Das Modell "1984" oder "Brave New World" ist nicht erstrebenswert, bzw. wäre das Ende aller (individuellen) Freiheit.
Also, Zustimmung zu Isegrim!
MANNdat-Postulat ist viel besser und umfassender...
OlivER
, Wednesday, 08.07.2009, 20:17 (vor 6015 Tagen) @ Mus Lim
http://www.manndat.de/index.php?id=37
.....
In der folgenden Übersicht zeigen wir auf, wo Jungen und Männer ungerecht behandelt oder benachteiligt werden. Daraus leiten wir konkrete Forderungen an die politisch Verantwortlichen ab. Denn ohne die Stärkung der Rechte von Männern und Jungen kann es keine wirkliche Gleichberechtigung geben.
1. Weit mehr Männer als Frauen erkranken oder sterben an den gesundheitlichen Folgen ihrer Berufstätigkeit: 24 von 25 „Todesberufen“ sind Männerjobs. (Quelle: Gisela Getty und Julia Winkelmann: Future Sex, Düsseldorf/München 1996, S. 121). Wir fordern gesetzliche Regelungen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen für Männer in risikoreichen Berufen.
2. Die Politik richtet ihr Augenmerk im Gesundheitswesen vor allem auf Frauengesundheit. Angesichts der um etwa sechs Jahre niedrigeren Lebenserwartung von Männern ist das eine nicht nachvollziehbare Entscheidung. Wir fordern statt dessen:
• Die Erstellung eines Männergesundheitsberichts und einer Männergesundheitsdatenbank analog zu den bereits bestehenden Einrichtungen dieser Art für Frauen.
• Die medizinische Forschung muss sich stärker um den Mann, seinen Körper und seine Gesundheit kümmern. Bisher lag der Fokus in vielen Bereichen auf der Frauengesundheit, während der Wissensstand der Medizin über den männlichen Körper einige Lücken aufweist. (Siegfried Meryn/Markus Metka/Georg Kindel: Der Mann 2000. Die Hormon-Revolution, Wien 1999, S. 24)
• Verstärkte Aufklärung über Männergesundheit und mehr Anreize für Männer, an Krebsvorsorgeuntersuchungen teilzunehmen.
• Eine zeitgemäße und angemessene Prostatakrebsvorsorge, u.a. durch Aufnahme der PSA-Wert-Bestimmung in die gesetzliche Prostatakrebs-Früherkennung.
• Bessere Aufklärung über Hodenkrebs: Viele Männer erkranken an Hodenkrebs in einem Alter, in dem die gesetzliche Krebsfrüherkennung noch nicht greift. Wir fordern deshalb eine gesetzlich vorgeschriebene Information an alle junge Männer ab 18 Jahren, die über diese Gefahr und die Möglichkeit der Selbstdiagnose aufklärt.
• Depressionen müssen bei Männern stärker erforscht und besser behandelt werden. Diese Krankheit wird bei Männern häufig nicht als solche erkannt oder sie wird ignoriert (http://www.aerztewoche.at/viewArticleDetails.do?articleId=15), obwohl beispielsweise knapp dreimal so viele Männer wie Frauen Selbstmord begehen (http://www.welt.de).
3. Nicht nur bei Suiziden, sondern auch bei Obdachlosen (ca. 90 Prozent Männeranteil bei den völlig Wohnungslosen; http://www.wohnungsnotfallhilfe.nrw.de/de/das_thema/frauen.html) und Suchtkranken stellen Männer die Mehrzahl der Betroffenen. Trotzdem gibt es gezielte Hilfsangebote und Beratungsstellen von Bund, Ländern, Gemeinden, Kirchen und Wohlfahrtsverbänden in erster Linie für Frauen. Ähnliches gilt für Angebote wie Ernährungsberatung, Selbstbehauptungskurse und Migrantenförderung. Wir fordern, dass auch für Männer in sozialen Notlagen verstärkt vergleichbare Hilfsangebote bereitgestellt werden, die auf ihre speziellen Probleme zugeschnitten sind.
4. Weit häufiger als Frauen werden Männer zum Opfer von Gewalttaten (im öffentlichen Raum stellen sie rund 2/3 aller Opfer; http://www.bka.de/pks/pks2006/p_2_1_5.pdf). Doch die meisten Maßnahmen der Vorbeugung, Beratung und Hilfe stehen in erster Line Frauen zur Verfügung. Beispiel: In §44 SGB IX wird ausschließlich weiblichen behinderten Gewaltopfern ein Selbstbehauptungskurs als gesetzliche Sozialleistung bezahlt, männlichen behinderten Gewaltopfern dagegen nicht. Wir fordern Gleichberechtigung bezüglich Hilfsangeboten für weibliche und männliche Gewaltopfer.
5. Das Bundes-Familienministerium hat inzwischen anerkannt, dass bei häuslicher Gewalt Frauen die Hälfte der Täter stellen (www.bmfsfj.de). Dennoch verbreiten Politik und Medien weiterhin die Legende von der Frau als Opfer des gewalttätigen Mannes. Männer werden als Opfer häuslicher Gewalt kaum zur Kenntnis genommen. Gewalt von Frauen ist ein gesellschaftliches Tabu; deswegen trauen sich nur wenige Männer, bei der Polizei Anzeige gegen ihre Partnerinnen zu erstatten. Oft wird ihnen auch nicht geglaubt, und es mangelt außerdem an geeigneten Hilfsangeboten für betroffene Männer. Wir fordern, dass häusliche Gewalt unabhängig vom Geschlecht bekämpft wird. Gewalt von Frauen in der Familie darf nicht länger ein Tabu sein.
6. Sexueller Missbrauch von Kindern durch ihre Mütter ist ebenfalls immer noch ein Tabuthema. Unsere Forderung: verstärkte Aufklärung über diese Art Missbrauch und die Einrichtung und Unterstützung von Organisationen, die von Frauen missbrauchte Kinder betreuen.
7. Internationale Untersuchungen kamen zu dem Ergebnis, dass Frauen vor Gericht für das gleiche Delikt seltener verurteilt und milder bestraft werden als Männer (vgl. Martin van Creveld: Das bevorzugte Geschlecht, München 2003, S. 229ff.). Wir fordern eine vorurteilsfreie Überprüfung der Verhältnisse in Deutschland und die Durchsetzung einer geschlechtsunabhängigen Rechtsprechung.
8. Falschbezichtigungen gegen Männer wegen Vergehen wie z.B. sexuellem Missbrauch, Vergewaltigung und häuslicher Gewalt können die Betroffenen extrem belasten, ja zugrunde richten (vgl. Arne Hoffmann: Sind Frauen bessere Menschen?, Berlin 2001, S. 347 ff.). Wir fordern daher, dass solche Falschbezichtigungen konsequent juristisch verfolgt und bestraft werden. Da im persönlichen Nahbereich häufig eine große Hemmschwelle für eine Strafanzeige gegen die Falschbezichtigerin besteht, fordern wir die Verfolgung dieser Straftaten von Amts wegen.
9. Frauen dürfen zur Bundeswehr, Männer müssen dorthin. Das ist mit dem Gleichheitsgrundsatz der Verfassung nicht zu vereinbaren. Wir fordern: Zur Herstellung wirklicher Gerechtigkeit muss die Wehrpflicht abgeschafft werden oder für beide Geschlechter gelten.
10. Auch innerhalb der Armee ist eine Gleichberechtigung von Männern und Frauen nicht gewährleistet. So darf die sexuelle Würde der Soldatinnen nicht verletzt werden. Entsprechende Bestimmungen zum Schutz von Männern gibt es nicht. Auch bei anderen internen Vorschriften, der Ausbildung (Sportnormen) und den Auslandseinsätzen (häufig nur Innendienst), ist eine Bevorzugung von Soldatinnen festzustellen. Wir fordern: Auch hier muss der Gesetzgeber für Gleichbehandlung sorgen.
11. Wegen ihrer geringeren Lebenserwartung müssen Männer bei gleichen Auszahlungen monatlich weniger in die private Altersvorsorge investieren. Da das auf einer versicherungsmathematisch begründbaren Risikoabschätzung beruht, ist es auch nach dem Antidiskriminierungsgesetz erlaubt. Im Gegensatz dazu werden bei der privaten Riesterrente Unisextarife vorgeschrieben. Wir fordern die Wiedereinführung der geschlechtsbezogenen Tarife. Männern kann nicht zugemutet werden, mit ihren Beiträgen den längeren Rentenbezug von Frauen zu subventionieren, die in keinerlei Beziehung zu ihnen stehen.
12. Die bei der Riesterförderung gezahlten Kinderzuschläge werden grundsätzlich der Mutter überschrieben. Der Vater kann die ihm zustehende Hälfte nur erhalten, wenn seine Frau schriftlich ihr Einverständnis erteilt - das sie einmal jährlich einseitig und ohne Angaben einer Begründung widerrufen kann. Wir fordern, dass zukünftig die Kinderzuschläge automatisch hälftig auf beide Eltern aufgeteilt werden, und zwar unabhängig von der Art der gewählten Lebensform. Eine freiwillige Überschreibung der anteiligen Zuschläge von einem Partner auf den anderen ist dadurch unbenommen.
13. An den Unisextarifen der gesetzlichen Rentenversicherung ist auf Grund der langen Beitragszeiten nicht zu rütteln. Die kürzere Lebensdauer der Männer führt jedoch bei Jahrgängen ab 1970 zu einer negativen, also grundgesetzwidrigen Verzinsung. Deshalb fordern wir, das Renteneintrittsalter der Männer um die gegenüber Frauen geringere Lebenserwartung zu senken. Dieser frühere Renteneintritt könnte in dem Maße abgeschmolzen werden, in dem sich die Lebenserwartung von Männern und Frauen angleicht.
14. Im Jahr 2006 lagen die absoluten Arbeitslosenzahlen in Deutschland bei den Männern im Jahresdurchschnitt um etwa 15,5% höher als bei den Frauen (http://www.sozialpolitik-aktuell.de/datensammlung/4/tab/tabIV22.pdf). Die Arbeitslosenquote betrug bei Männern und Frauen jeweils 12 Prozent (http://www.sozialpolitik-aktuell.de/datensammlung/4/tab/tabIV19.pdf). In der Altersgruppe bis 25 Jahren waren Männer im Jahr 2005 sogar um 40% häufiger von Arbeitslosigkeit betroffen als Frauen (http://www.dgb.de). Die Arbeitslosenquote in Deutschland ist von 1992 bis 2006 bei Männern um 103 Prozent, bei Frauen um 70 Prozent gestiegen (http://www.sozialpolitik-aktuell.de/datensammlung/4/tab/tabIV22.pdf). Wir fordern eine Arbeitsmarktpolitik, die sich an der Realität der Arbeitslosenzahlen orientiert.
15. An Mädchen-Zukunftstagen („Girl’s Days“) bekommen Mädchen die Chance, geschlechteruntypische Berufe kennen zu lernen. Jungen wird diese Chance weitgehend und vorsätzlich vorenthalten, obwohl das „Forum Bildung“ die gleiche Teilhabe von Mädchen und Jungen an Maßnahmen zur Erweiterung des Berufswahlspektrums auf geschlechtsuntypische Berufe schon kurz nach dem PISA-Schock empfohlen hat. Unsere Forderung: flächendeckend Zukunftstage auch für Jungen!
16. Jungen weisen schlechtere Schulleistungen auf und stellen auf Haupt- und Sonderschulen die Mehrheit, auf Gymnasien die Minderheit der Schüler (www.bmfsfj.de). Als eine der Ursachen gilt der geringe Männeranteil bei erzieherischen und Lernberufen. Bekannt ist auch, dass Jungen sich im Bereich Motorik und Sprachkompetenz langsamer als Mädchen entwickeln, was ihre Chancen schon bei der Einschulung verschlechtert.
Jungen bekommen in der Schule jedoch auch dann schlechtere Noten als Mädchen, wenn sie den gleichen Wissensstand haben. Zu diesem Ergebnis kommt ein Bericht des Bundesbildungsministeriums, für den verschiedene Studien ausgewertet wurden. (www.spiegel.de/schulspiegel/wissen/0,1518,524828,00.html).)
Wir fordern eine verstärkte Männerförderung in den pädagogischen Berufen, damit Jungen in Kindergarten und Schule mehr männliche Bezugspersonen haben. Außerdem bedarf es einer deutlich stärkeren Berücksichtigung der Eigenarten von Jungen in Unterricht und Erziehung. Im Vorschul- und Grundschulbereich bedarf es der gezielten Jungenförderung in Sprachentwicklung und Motorik.
17. Jungen weisen laut PISA-Studie eklatante Defizite in der Lesekompetenz auf; weit höher als die Defizite der Mädchen in den Bereichen Mathematik und Naturwissenschaften (http://pisa.ipn.uni-kiel.de/Kurzfassung_PISA_2003.pdf). Trotzdem werden vor allem Initiativen in Richtung mädchenorientiertes Lernen für Mathematik/Naturwissenschaften gestartet (z.B. „SINUS“). Ein eigenes Kompetenzzentrum soll die Integration von Mädchen und Frauen in naturwissenschaftliche Bereiche forcieren. Etwas Ähnliches für die Probleme der Jungs gibt es nicht einmal ansatzweise, wäre aber überaus notwendig. Wir fordern eine gezielte jungenspezifische Förderung im Bereich Lesekompetenz. Gleichstellungsstellen und Jugendeinrichtungen müssen neben der Mädchenförderung auch zu einer gezielten Jungenförderung verpflichtet werden.
18. Auch die speziellen Probleme ausländischer Jungen werden von der Politik häufig ignoriert. So stellte das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend im Jahr 2004 eine Studie über die Situation der Migrationskinder in Deutschland vor, die sich ausschließlich mit der Situation der weiblichen Jugendlichen beschäftigte, ohne auf die männlichen Migrationskinder einzugehen (www.bmfsfj.de).
Beim Integrationsgipfel 2006 sowie im abschließenden nationalen Integrationsplan 2007 kam ebenfalls nur die Situation von Frauen und Mädchen zur Sprache. Migrantenjungen, also die größten Bildungsverlierer, wurden damit von der ersten Studie bis zum fertigen Integrationsplan gezielt und bewusst ausgegrenzt. Angesichts der Gefahren von Kriminalität, Drogen und Islamismus fordern wir, dass die Politik ihre Einseitigkeit in Bezug auf ausländische Jugendliche aufgibt.
19. Wenn über Zwangsheiraten und Ehrenmorde unter den in Deutschland lebenden Türken berichtet wird, ist fast immer nur von weiblichen Opfern die Rede. Dass auch türkische Männer gegen ihren Willen von ihren Familien verheiratet werden, findet so gut wie nie Erwähnung. Ebenso die Tatsache, dass ein Drittel der Opfer von Ehrenmorden in Deutschland Männer sind (http://www.igfm.de/?id=577, in der Türkei sogar zwei Drittel; http://www.dradio.de/nachrichten/200603031700/6). Hier fordern wir eine objektivere Berichterstattung von Politik und Medien.
20. Während viele Initiativen gegen Beschneidungen und Genitalverstümmelungen bei Frauen kämpfen, werden männliche Opfer dieses brutalen Ritus außer acht gelassen. Tatsächlich findet die rituelle Beschneidung von Jungen überall dort statt, wo auch Mädchen beschnitten werden. In Ländern der Dritten Welt werden solche Verstümmelungen auch um nichts weniger brutal vorgenommen als bei Mädchen, und die entstandenen Schädigungen sind gleichermaßen ernstzunehmen. Die männlichen Opfer dieses brutalen und überflüssigen Brauchs sind nicht weniger wert als die weiblichen. Beschneidungen ohne gesundheitlichen Grund gehören abgeschafft.
21. Die Rechte der Väter sind ausgesprochen lückenhaft. Schon in Artikel 6, Abs. 4 Grundgesetz wird die Diskriminierung der Vater-Kind-Beziehung festgeschrieben: ausschließlich Mutter und Kind stehen unter besonderem Schutz des Staates, Vater und Kind nicht. Diese verfassungsmäßig festgeschriebene Benachteiligung führt zur Sorge- und Umgangsrechtsdiskriminierung von Vätern im Trennungs- bzw. Scheidungsfall. So müssen viele Väter für ihre Kinder zwar Unterhalt zahlen, die Mütter können aber praktisch ungestraft den Kontakt zwischen Vater und Kindern sabotieren. Wir fordern: Müttern, die dem Vater hartnäckig und entgegen gerichtlich festgelegten Regelungen den Kontakt zum Kind verwehren, muss umgehend das Sorgerecht entzogen werden. Ziel sollte es sein, das Sorge- und Umgangsrecht grundsätzlich beiden Eltern zu erteilen, gleichgültig ob sie verheiratet, geschieden oder getrennt leben. Die gemeinsame Verantwortungsgemeinschaft für das gezeugte Leben darf nicht einseitig zerstört werden.
22. In diesem Zusammenhang ist auch der Paragraph 1626a aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch zu streichen. Er stellt eine Benachteiligung nichtehelicher Väter dar, indem er ihnen das Sorgerecht für ihre Kinder nur dann zugesteht, wenn die Mutter damit einverstanden ist. Auch gerichtlich können diese Männer eine Übertragung des Sorgerechts nicht durchsetzen. Insofern sind sie nur Väter von Mutters Gnaden und können bei Konflikten leicht ausgegrenzt werden. Unterhalt für das Kind zahlen müssen sie allerdings davon unabhängig und im vollen Umfang, was die Angelegenheit besonders grotesk macht. Unsere Forderung: Mit Anerkennung der Vaterschaft soll das gemeinsame Sorgerecht gelten, solange keine Kindeswohlgefährdung nach § 1666a BGB vorliegt.
23. Bisher sollten, nach dem Willen des Bundes-Justizministeriums, Vaterschaftstests von der Zustimmung der potenziellen Täterin (Straftat gemäß § 169 StGB: Personenstandsfälschung sowie gemäß § 263 StGB: Betrug) abhängig gemacht werden. Nicht nur die Deckung von Straftaten dabei ist bedenklich. Bei 10 bis 15% Kuckuckskindern wächst auch die Gefahr von juristisch relevantem Inzest, da gerade dort, wo häufig Kuckuckskinder entstehen (Nachbarschaft, Bekanntschaft, Arbeitsumfeld), nicht selten die Kinder auch ihre Partner wählen. Es muss sich zeigen, ob die geplanten Neuregelungen wirklich eine rechtliche Besserstellung zweifelnder Väter bringen. Wir fordern deshalb einen obligatorischen Abstammungstest nach der Geburt als Voraussetzung für die standesamtliche Eintragung.
24. Einer Studie des Bundesfrauenministeriums zufolge leiden auch Väter unter der Doppelbelastung von Beruf und Familie (vgl. http://www.wams.de/data/2006/03/05/855297.html). Diese Tatsache wird in der Öffentlichkeit bisher weitgehend ignoriert. Nicht zutreffend ist außerdem die häufig verbreitete Aussage, dass Männer sich zu wenig an der Hausarbeit beteiligen. Da Männer häufiger als Frauen berufstätig sind und auch längere Arbeitszeiten haben, ist es zunächst völlig natürlich, dass sie weniger Zeit für Hausarbeit aufwenden (können) als Frauen. Eine einfache Addition von Beruf und Hausarbeit (also Kochen, Bügeln, Putzen etc.) bei beiden Geschlechtern ist insofern irreführend, als viele überwiegend von Männern erledigte Tätigkeiten (Autowäsche, Reparaturen, Renovierungsarbeiten, Gartenpflege etc.) dabei außen vor bleiben (vgl. http://manndat.abplesk01.de/?id=46). Unsere Forderung: Wer die Doppelbelastung von Frauen bekämpfen will, muss fairerweise dasselbe auch bei Männern tun.
25. Die Herabwürdigung von Männern in unseren Medien sollte ebenso geächtet werden wie die Herabwürdigung von Frauen. Es gibt keinen Grund, die Diffamierung von Männern als einen Akt politischer Befreiung zu preisen. Hier geht es selbstverständlich nicht um Zensur, sondern darum, dass gegen entsprechende Schlagworte ("Männer sind Schweine"; "Nur ein toter Mann ist ein guter Mann" und viele andere mehr) nachdrücklich Einspruch erhoben und eine Gegenposition eingenommen wird.
26. Im akademischen Bereich ist es dringend notwendig, die sogenannten Gender Studies nicht länger automatisch nur unter feministischer Perspektive durchzuführen. Wir fordern, einen neutralen Blickwinkel einzunehmen und Frauen- und Männerperspektiven gleichermaßen zu berücksichtigen.
27. Paragraf 8 des Bundesgleichstellungsgesetzes legt fest, dass Frauen im öffentlichen Dienst bevorzugt eingestellt und befördert werden dürfen, wenn sie in einzelnen Bereichen unterrepräsentiert sind. Eine entsprechende Quotenregelung für Männer gibt es nicht. Wir fordern die ersatzlose Streichung dieses Paragrafen oder die analoge Ausweitung auf Männer in unterrepräsentierten Bereichen. Chancengleichheit heißt gleiche Startbedingungen, nicht gleicher Zieleinlauf!
28. Die Gesetze schreiben die vorrangige Einstellung und Beförderung von Frauen selbst in Bereichen des öffentlichen Dienstes vor, in denen Frauen bereits massiv überrepräsentiert sind. Diese Regelung entbehrt mittlerweile jeglicher Grundlage. Deshalb fordern wir, dass ab einem Frauenanteil von 50% jegliche Frauenförderung eingestellt wird. Statt dessen sollte überall dort, wo Frauen überwiegen, eine gezielte Einstellung von Männern gefördert werden.
29. In der Bundesverwaltung und in verschiedenen Bundesländern haben Männer für die Tätigkeit der Gleichstellungsbeauftragten weder das aktive noch das passive Wahlrecht, obwohl diese Beauftragten eigentlich für beide Geschlechter zuständig sind. Wir fordern die volle Wiederherstellung des Wahlrechts für Männer. Schluss mit dem geschlechtsbedingten Betätigungsverbot!
30. Es gibt in der Bundesrepublik ein Bundesministerium und neun Länderministerien, in deren Bezeichnungen das Wort „Frauen“ vorkommt, aber kein einziges Ministerium, das in seinem Namen Männer aufführt oder sich dafür zuständig fühlt (http://manndat.abplesk01.de/?id=32). Auf kommunaler Ebene sind Gleichstellungsbeauftragte – bei denen es sich fast ausschließlich um Frauen handelt – zwar auf dem Papier für die Gleichstellung beider Geschlechter zuständig, kümmern sich jedoch faktisch nur um Frauenangelegenheiten. Die Politik des Gender Mainstreaming soll zwar die Lebenswirklichkeit von Frauen und Männern berücksichtigen, ist in der Praxis aber kaum mehr als die Fortführung der altbekannten Frauenpolitik. Wir fordern, dass Geschlechterpolitik nicht länger nur als Frauenpolitik verstanden werden darf, sondern genauso die Situation und Probleme der Männer ins Blickfeld nimmt. Die Posten der Gleichstellungsbeauftragten müssen paritätisch besetzt oder ganz gestrichen werden.
Falscher Ansatz und begründete Meinung dazu
Mus Lim, Wednesday, 08.07.2009, 19:23 (vor 6016 Tagen) @ Arne H.
Also zunächst erstmal danke für die Bemühung der Ausarbeitung.
Und ein zweites Danke für die Zurdiskussionstellen.
Ich halte es aber für einen grundsätzlich falschen Ansatz, väter-, mütter- oder kinderorientiert herangeben zu wollen.
Der zentrale Ansatz müsste die Familie sein, denn in der Familie kommen die Fähigkeiten, Interessen und Bedürfnisse von Mann, Frau und Kind zusammen und muss dort austariert und ausbalanciert werden.
Die grundlegende Erkenntnis sollte sein, dass jeder Mensch, ob Mann oder Frau, Hetero oder Homo, Christ oder Muslim, CDU oder SPD, Bayern München oder Werder Bremen, Deutsch oder Zuwanderer …
einen Vater und eine Mutter haben, ggfs. noch Geschwister dazu.
Das nennt sich Familie.
Familie ist nicht, wo Kinder sind (dann wären Kindergarten, Schule und Jugendfeuerwehr auch Familie) oder alle aus einem Kühlschrank essen (das ist eine WG).
Dies sind die zehn Thesen der "Befreiungsbewegung":
1. Zentrale Motivation einer Männerbewegung: Artikel 3, Absatz 3 GG.
Zentraler ist Artikel 6, Absatz 1.
Den Diskriminierungsdiskurs finde ich kontraproduktiv und schädlich. Das führt regelmäßig zu Neiddebatten.
2. Der Geschlechterdiskurs sollte zum Ziel haben, die Gleichwertigkeit von
Mann und Frau über Gleichverpflichtung und Gleichbehandlung zu erreichen.
Wie will man die Gleichwertigkeit bei mit Minderwertigkeitskomplex beladenen Menschen erreichen?
Gleichwertigkeit wird ja nicht objektiv festgestellt sondern subjektiv gefühlt.
Bestes Beispiel sind die Frauen heute, die sich trotz aller Privilegien und Besserstellungen sich immer noch unterdrückt und benachteiligt fühlt.
Das mit der Gleichbehandlung ist auch schwierig, denn wir sind ja alle kleine Individualisten und wollen so gar nicht gleich sein. Am gleichen Lohn haben sich die Gewerkschaften über 100 Jahre vergeblich die Zähne ausgebissen. Nach dem Erfahrungen mit dem real existierenden Sozialismus scheint man sich damit abgefunden haben, dass es gleichen oder gerechten Lohn (praktisch) nicht geben kann. Wir sind ja verschieden und haben deshalb auch unterschiedliche Bedürfnisse. Sollen Männer und Frauen wirklich gleichbehandelt werden, bsp. bei Olympia gegeneinander antreten? Darf man Schwangere und Nichtschwangere gleich behandeln, Hörende und Taube, Sprechende und Stumme? Ich gebe einen berühmten Satz von Anatole France in diesem Zusammenhang zu beachten: "Das Gesetz in seiner erhabenen Majestät verbietet es Armen und Reichen gleichermaßen zu betteln, zu stehlen und unter den Brücken der Seine zu schlafen."
3. Ein ausbalancierter Geschlechterdiskurs geht über Verantwortungsteilung
zwischen Mann und Frau, aber nicht über die Diskussion einzelner Rechte.
Letzterer Disput gleitet zwangsläufig ab in den Diskurs Unterdrücker /
Unterdrückte.
Der Diskurs muss Loyalität, (Eigen/Mit)Verantwortung und Kooperation zum Gegenstand machen.
4. Die Frauenförderung durch Gender Mainstreaming bedarf im Nachhinein
einer Hinterfragung durch demokratische Prozesse.
Genderismus ist eine menschenverachtende Ideologie und gehört abgeschafft.
5. Verletzbarkeit des Menschen hat keine geschlechtstypischen
Ausprägungen.
i.O.
Wir müssen aber von der ichbezogenen Verletzlichkeitsdiskussion wegkommen.
6. Die Unterscheidung zwischen Form und Inhalt der häuslichen Gewalt
zeigt: Deren Ausübung beruht nicht auf geschlechtstypischen Konnotationen.
Männer werden Opfer überwiegend der öffentlichen Gewalt, besonders durch
andere Männer, oder per Gesetz (Beispiel: Wehrpflicht) ausgesetzt.
i.O.
Wir müssen aber vor allem davon wegkommen, dass das Zusammenleben von Mann und Frau von der Gewaltfrage dominiert wird. Da muss der Scheuklappenblick geöffnet werden.
7. Mann und Frau haben eine gemeinsame Geschichte - durch die mütterliche
Erziehung ihrer Söhne. Die Rolle der Mütter darf darum nicht ausgeblendet
werden.
i.O.
Aber: … mütterliche (und väterliche!) Erziehung …
8. Wenn Männer nicht handeln, werden sie langfristig behandelt. Das
bedeutet: Die männliche Subjektwerdung ist unerlässlich, um die
feministische Reduktion des Mannes auf die Biologie und die politische
Fremdeinwirkung zu überwinden.
i.O.
9. Männergesundheit: Männer haben (seit dem 2. Weltkrieg) weniger von den
gesellschaftlichen Prozessen profitiert als Frauen. Beispiel: höhere
Mortalitätsrate der Männer.
Sehr wichtig!
10. Mann muss sich wieder über seine Individualität und seine Potentiale
identifizieren. Nur so kann er auch nach außen seine (bisher ohne Protest
angenommene) Sündenbock-Funktion überwinden.
Der Mann muss sich wieder als (geachteter) Bestandteil der Familie verstehen und in dieser Rolle Anerkennung einfordern.
Es muss wieder gelernt werden, dass egoistisches Verhalten familienschädlich ist. Wenn die Familie verliert, verlieren letztlich alle.
Herzliche Grüße
Mus Lim
Falscher Ansatz und begründete Meinung dazu
Goofos
, Wednesday, 08.07.2009, 22:53 (vor 6015 Tagen) @ Mus Lim
Der zentrale Ansatz müsste die Familie sein,
Um ehrlich zu sein steht das für mich nicht im Vordergrund. Die Diskussionen liefen immer so ab, dass wenn es an das Recht von Männern/Vätern gegangen wäre, diese dadurch beschnitten oder abgewiegelt wurden mit der Begründung es würde zu Lasten von Frauen/Müttern und Kindern gehen, auch von der entgegengesetzten Sicht. Wenn es um Rechte von Frauen/Müttern/Kinder ging wurde das auf dem Rücken von Männern/Vätern ausgetragen ohne die Beachtung der Rechte der Männer/Väter im Hintergrund. Wenn es um die Rechte von Männer/Väter ging, standen immer auch im Besonderen die Auswirkungen auf die Rechte von Frauen/Mütter/Kinder im Vordergrund.
In der ganzen Korrelation um Rechte stellen Männer nur noch das Ende dar, in dem alles abgeladen wird was nicht passt oder auflösbar ist. Für mich geht es dabei nur noch um eine Gleichwertigkeit von Männern. So wie Frauen/Kinder ein autarkes Recht bekommen darf das der Männer nicht fehlen.
Falscher Ansatz und begründete Meinung dazu
Mus Lim, Wednesday, 08.07.2009, 23:23 (vor 6015 Tagen) @ Goofos
Rechte und Pflichten der Frauen,
Rechte und Pflichten der Männer.
An welchem Punkt der Waage wird "Gleichberechtigung" konstatiert?
Da es keine objektive "Gleichheit" gibt, wird das Urteil subjektiv ausfallen und alle können sich weiter unterprivilegiert fühlen und weiter auf ein ander einschlagen.
In Ehe und Familie sind Mann und Frau aber gezwungen, einen praktischen Konsens des Zusammenlebens zu finden und nur dadurch wird es konkret.
Alles andere sind theoretische Diskurse im Elfenbeinturm.
Falscher Ansatz und begründete Meinung dazu
Goofos
, Wednesday, 08.07.2009, 23:56 (vor 6015 Tagen) @ Mus Lim
Einen praktischen Konsens wird man aber nicht erreichen wenn Männer keine eigene Position haben. Deshalb meine ich sollte für uns der zentrale Ansatz eigentlich schlicht "Männer" sein, der Konsens ist das Zusammenleben.
eigene Position
Mus Lim, Thursday, 09.07.2009, 00:06 (vor 6015 Tagen) @ Goofos
Einen praktischen Konsens wird man aber nicht erreichen wenn Männer keine
eigene Position haben. Deshalb meine ich sollte für uns der zentrale Ansatz
eigentlich schlicht "Männer" sein, der Konsens ist das Zusammenleben.
Natürlich brauchen Männer eine eigene Position.
Aber eine Position braucht einen Bezugsrahmen, das ist die Gesamtgesellschaft im Großen und die Familie im Kleinen.
Eine These zur Männerbefreiung
Max, Fliegentupfing, Wednesday, 08.07.2009, 19:42 (vor 6016 Tagen) @ Arne H.
Lieber Arne,
eine These reicht, wie ich finde. Und die geht so: Die Politik (der Staat) hält sich aus dem Geschlechterdiskurs komplett raus. Die Sache regeln Individuen individuell untereinander. Die Politik (der Staat) ergreift für keine Seite Partei.
Das bedeutet in der Konsequenz: "Männerrechtliches Engagement" zielt auf die Beseitigung linker Diskurshoheit, anstatt sich der Methodik dieses Diskurses "zu eigenen Zwecken" zu bedienen. Es gibt keine Gleichberechtigung im Sozialismus oder im Kommunismus. Es gibt nur eine Gleich-ent-rechtigung aller.
Bester Gruß - Max
--
"Wenigstens bin ich Herr der Fliegen", sagte der stinkende Scheißhaufen.
(Baal Zebub/Beelzebub - wird übersetzt mit "Herr der Fliegen")
Zehn Thesen zur Männerbefreiung
OlivER
, Wednesday, 08.07.2009, 20:02 (vor 6016 Tagen) @ Arne H.
1 Zentrale Motivation einer Männerbewegung: Grundgesetz, Artikel 3, Absatz 3.
2. Der Geschlechterdiskurs sollte zum Ziel haben, die Gleichwertigkeit von Mann und Frau über Gleichverpflichtung und Gleichbehandlung zu erreichen.
3. Ein ausbalancierter Geschlechterdiskurs geht über Verantwortungsteilung zwischen Mann und Frau, aber nicht über die Diskussion einzelner Rechte. Letzterer Disput gleitet zwangsläufig ab in den Diskurs Unterdrücker / Unterdrückte.
4. Die Frauenförderung durch Gender Mainstreaming bedarf im Nachhinein einer Hinterfragung durch demokratische Prozesse.
5. Verletzbarkeit des Menschen hat keine geschlechtstypischen Ausprägungen.
6. Die Unterscheidung zwischen Form und Inhalt der häuslichen Gewalt zeigt: Deren Ausübung beruht nicht auf geschlechtstypischen Konnotationen. Männer werden Opfer überwiegend der öffentlichen Gewalt, besonders durch andere Männer, oder per Gesetz (Beispiel: Wehrpflicht) ausgesetzt.
7. Mann und Frau haben eine gemeinsame Geschichte - durch die mütterliche Erziehung ihrer Söhne. Die Rolle der Mütter darf darum nicht ausgeblendet werden.
8. Wenn Männer nicht handeln, werden sie langfristig behandelt. Das bedeutet: Die männliche Subjektwerdung ist unerlässlich, um die feministische Reduktion des Mannes auf die Biologie und die politische Fremdeinwirkung zu überwinden.
9. Männergesundheit: Männer haben (seit dem 2. Weltkrieg) weniger von den gesellschaftlichen Prozessen profitiert als Frauen. Beispiel: höhere Mortalitätsrate der Männer.
10. Mann muss sich wieder über seine Individualität und seine Potentiale identifizieren. Nur so kann er auch nach außen seine (bisher ohne Protest angenommene) Sündenbock-Funktion überwinden.
Ist halbwegs OK, aber liest sich holprig und oft wenig pointiert, daher überarbeitungswürdig!
5-8 würde ich völlig knicken.
Beispiel Änderungsvorschlag zu Nr. 9
9. Männergesundheit. Eine kürzere statistische Lebenserwartung ist ein deutlich messbares Indiz für Benachteiligungen und sollte als Richtschnur herangezogen werden, um langfristig Differenzen abzubauen.
Zehn Thesen zur Männerbefreiung
Narrowitsch, Berlin, Wednesday, 08.07.2009, 22:30 (vor 6015 Tagen) @ Arne H.
Tach och, Arne H.
Eure Inatative - großartig , notwendig, längst überfällig. Da keimt Hoffnungim Herzen, es könnte doch noch mal so etwas, wie ein gemeinsames Dach geben, unter dem wir Individualisten Gräben, die uns trenen, vergessen können. Wäre nicht schlecht, endlich mit einer Stimme zu sprechen.
Die Idee geht durch meinen Kopf, fasst ein bisschen nach dem Herzen (nicht schlim, stimmt`s?), aber ich meine, sie sollte gut bedacht sein. Schnelle Schüsse liebe ich in solchen Dingen nicht, ich lass mir mal für ne Meinung 1- 2 Tage Zeit. Sollte dieser Thread, dann schon auf Seite 100 entschwunden sein, erlaube ich mir eine Widereröffnung.
Ein Tip noch. Ich erinnere mich dunkel an Matthias Matussek´s "Vaterlose Gesellschaft" und an ein dort publiziertes "Männermanifest". Ich meine, es läßt sich im Kapitel " Es reicht !" finden. War damals sehr begeistert; schon die geschliffenen Formulierungen ließen mich staunen. Nein, ich fordere ja nicht zum Abschreiben auf und ich errinnere mich auch nicht mehr an Detaills. Trotzdem, vielleicht ist es ne Hilfe bei Eurem Bemühen. Und falls es so sein sollte, vielleicht ist rechtemäßig Herr M. nicht kleinlich. Der Sache wegen.
Also bis bald!
Narrowitsch
--
Extemplo simul pares esse coeperint, superiores erunt-
Den Augenblick, sowie sie anfangen, euch gleich zu sein, werden sie eure Herren sein.
Zehn Kommentare zu den Thesen
Peter
, Thursday, 09.07.2009, 02:43 (vor 6015 Tagen) @ Arne H.
Hallo zusammen,
Hallo Arne,
Ich habe Eckhard vorgeschlagen, diese Thesen erst einmal in unseren Foren
durch den Windkanal zu jagen und so testen zu lassen. Da hier jeder ein
anonymes Feedback geben kann, erwarten wir eine besonders ehrliche
Rückmeldung. Am überzeugendsten ist es natürlich, wenn so eine Rückmeldung
durch gute Argumente gestützt wird.
Gute Idee 
1 Zentrale Motivation einer Männerbewegung: Grundgesetz, Artikel 3, Absatz
3.
"Niemand darf wegen seines Geschlechtes, [...] benachteiligt oder bevorzugt werden."
Schlicht und klassisch. Fehlt bloß noch der Zusatz "von Staats wegen"
2. Der Geschlechterdiskurs sollte zum Ziel haben, die Gleichwertigkeit von
Mann und Frau über Gleichverpflichtung und Gleichbehandlung zu erreichen.
Hmm, schwere Kost. Schon der Begriff "Gleichwertig" ist zu subjektiv und nicht wirklich greifbar. In der heutigen Zeit wird ja zudem die Wertigkeit gerne monetarisiert, um sie vergleichbar zu machen. Im Kontext Mann-Frau ist das nicht wirklich praktikabel. Vorschlag: These weglassen.
3. Ein ausbalancierter Geschlechterdiskurs geht über Verantwortungsteilung
zwischen Mann und Frau, aber nicht über die Diskussion einzelner Rechte.
Letzterer Disput gleitet zwangsläufig ab in den Diskurs Unterdrücker /
Unterdrückte.
Umformulierungsvorschlag: "...geht über die frei zwischen den individuellen Männern und Frauen vereinbarte Aufteilung von Rechten, Pflichten und Verantwortlichkeiten, nicht aber über die Diskussion einzelner Gruppenrechte."
Im Prinzip ist jede solcherart getroffene Arbeitsteilung zu akzeptieren (Jeder nach seiner Fasson). Was nicht sein kann, ist das eine Seite durch vom Staat zugewisene Sonderrechte hier ein Machtübergewicht bekommt.
4. Die Frauenförderung durch Gender Mainstreaming bedarf im Nachhinein
einer Hinterfragung durch demokratische Prozesse.
"Im nachhinein" nur wenn sie vorher abgeschafft wird 
5. Verletzbarkeit des Menschen hat keine geschlechtstypischen
Ausprägungen.
OK
6. Die Unterscheidung zwischen Form und Inhalt der häuslichen Gewalt
zeigt: Deren Ausübung beruht nicht auf geschlechtstypischen Konnotationen.
Männer werden Opfer überwiegend der öffentlichen Gewalt, besonders durch
andere Männer, oder per Gesetz (Beispiel: Wehrpflicht) ausgesetzt.
Hmm, wo doch Untersuchungen mittlerweile belegen, dass auch private häusliche gewalt gleichverteilt ist, kommt mir der Aspekt etwas zu kurz. Der Thesenkern hier sollte doch lauten: "Es darf bei der Betrachtung und Bewertung von häuslicher Gewalt kein (weibliches) Opfermonopol geben" Weil genau dieses Opfermonopol doch derzeit das eigentliche gesellschaftliche Problem darstellt
7. Mann und Frau haben eine gemeinsame Geschichte - durch die mütterliche
Erziehung ihrer Söhne. Die Rolle der Mütter darf darum nicht ausgeblendet
werden.
Ganz wichtiger Punkt, birgt allerdings ne Menge Sprengstoff.
8. Wenn Männer nicht handeln, werden sie langfristig behandelt. Das
bedeutet: Die männliche Subjektwerdung ist unerlässlich, um die
feministische Reduktion des Mannes auf die Biologie und die politische
Fremdeinwirkung zu überwinden.
Die Befreiung des Mannes durch sich selbst, aus seiner selbstverschuldeten unmündigen Rolle als Funktionsdrohne der Frau - das klassische Motiv der Aufklärung in den Genderdiskurs getragen.
9. Männergesundheit: Männer haben (seit dem 2. Weltkrieg) weniger von den
gesellschaftlichen Prozessen profitiert als Frauen. Beispiel: höhere
Mortalitätsrate der Männer.
Eine andere Formulierung für das Beispiel: "Kürzere Lebenserwartung der Männer" erhöht m.E. das Verständnis der These.
10. Mann muss sich wieder über seine Individualität und seine Potentiale
identifizieren. Nur so kann er auch nach außen seine (bisher ohne Protest
angenommene) Sündenbock-Funktion überwinden.
Hmm, eine schräge Vermischung von individuellen Aspekten "Der einzelne Mann" und der Kollektivdarstellung "Der Mann als solcher". Ich fände es besser, hier auf die Kollektivwahrnehmung (insbesondere die massenmedial verbreitete) abzuzielen.
Kern der These wäre also: Der Mann als solcher muss wieder realistisch und fair wahrgenommen werden, anstatt wie derzeit ausschließlich als Projektionsfläche weiblichen Selbsthasses und als Sündenbock zu dienen.
Zehn Thesen zur Männerbefreiung
Andi, Thursday, 09.07.2009, 05:25 (vor 6015 Tagen) @ Arne H.
Hallo zusammen
1 Zentrale Motivation einer Männerbewegung: Grundgesetz, Artikel 3, Absatz
3.
Ich würde den Inhalt des GG-Artikels benennen: "Grundlage einer Männerbewegung ist "Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. Alle Menschen sind gleichberechtigt" (Art. 3 GG)." Wozu eigentlich die Einschränkung auf Absatz 3?
Noch wichtiger aber ist mir Art. 1 GG: "Die Würde des Menschen ist unantastbar." Das ist bei der Behandlung von Männern oft nicht der Fall (Scheidungsrecht, Wehrpflicht ..) Männer werden oft so behandelt, als wären sie weniger wert. Das verletzt die Männer in ihrer Menschenwürde.
Dies ist mir einen eigenen Punkt wert: "Die Würde des Menschen ist unantastbar - auch die Würde von Männern."
Auch dem dem Schutz der Väter und Mütter und dem Schutz der Familie könnte man einen eigenen Punkt geben. Art. 6 GG taugt aber nicht als Grundlage für diesen Punkt, da der aktuelle Absatz 4 des 6. Artikels des GG "Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft." gegen die Gleichberechtigung wirkt, indem er nur Mütter schützt und Väter damit den Müttern gegenüber schutzlos macht. Ich würde den Punkt so formulieren:
"Jeder Vater und jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft."
2. Der Geschlechterdiskurs sollte zum Ziel haben, die Gleichwertigkeit von
Mann und Frau über Gleichverpflichtung und Gleichbehandlung zu erreichen.
Das Wort "Geschlechterdiskurs" würde ich vermeiden. Besser: "Die Gleichwertigkeit von Mann und Frau soll über Gleichverpflichtung und Gleichbehandlung erreicht werden, keinesfalls über Sonderrechte und "positive" Diskriminierung."
3. Ein ausbalancierter Geschlechterdiskurs geht über Verantwortungsteilung
zwischen Mann und Frau, aber nicht über die Diskussion einzelner Rechte.
Letzterer Disput gleitet zwangsläufig ab in den Diskurs Unterdrücker /
Unterdrückte.
Für mich ist der Satz unklar. Weglassen?
4. Die Frauenförderung durch Gender Mainstreaming bedarf im Nachhinein
einer Hinterfragung durch demokratische Prozesse.
Das ist mir zu umständlich. Vielleicht: "Die Frauenförderung durch Gender Mainstreaming ist nicht vom Wähler gewollt und daher nicht rechtmäßig."
5. Verletzbarkeit des Menschen hat keine geschlechtstypischen
Ausprägungen.
"Männer und Frauen sind in gleicher Weise verletzbar und haben die gleiche Menschenwürde."
6. Die Unterscheidung zwischen Form und Inhalt der häuslichen Gewalt
zeigt: Deren Ausübung beruht nicht auf geschlechtstypischen Konnotationen.
Männer werden Opfer überwiegend der öffentlichen Gewalt, besonders durch
andere Männer, oder per Gesetz (Beispiel: Wehrpflicht) ausgesetzt.
Über Studien ist doch gerade nachgewiesen, dass sowohl der Form als auch dem Inhalt nach häusliche Gewalt gleichermaßen von Männern wie von Frauen ausgeht?
Ich würde den Punkt so formulieren:
"Opfer häuslicher Gewalt sind Männer in gleicher Weise wie Frauen, Opfer öffentlicher und staatlicher Gewalt sind bevorzugt Männer. Es muss aufhören, dass vorrangig Frauen als Gewaltopfer gesehen werden."
7. Mann und Frau haben eine gemeinsame Geschichte - durch die mütterliche
Erziehung ihrer Söhne. Die Rolle der Mütter darf darum nicht ausgeblendet
werden.
Das ist für mich mehrdeutig. Einerseits haben die Mütter stets den Charakter der zukünftigen Männer durch Erziehung maßgeblich beeinflusst (die Väter aber auch).
Bei der Erwähnung der gemeinsamen Geschichte von Mann und Frau denke ich aber auch an die gegenseitige Beeinflussung z. B. über Partnerwahlverhalten.
Wenn man diese Punkte klar und deutlich herausarbeiten will, wird es sehr ausführlich. Weglassen?
8. Wenn Männer nicht handeln, werden sie langfristig behandelt. Das
bedeutet: Die männliche Subjektwerdung ist unerlässlich, um die
feministische Reduktion des Mannes auf die Biologie und die politische
Fremdeinwirkung zu überwinden.
Bitte nicht "männliche Subjektwerdung"- das klingt ja fürchterlich. "Wenn Männer nicht handeln, werden sie langfristig behandelt. Sie werden vom Feminismus auf die Zeugung reduziert und werden zunehmend politisch fremdbestimmt werden."
9. Männergesundheit: Männer haben (seit dem 2. Weltkrieg) weniger von den
gesellschaftlichen Prozessen profitiert als Frauen. Beispiel: höhere
Mortalitätsrate der Männer.
OK, vielleicht kürzere Lebenserwartung statt höhere Mortalitätsrate.
10. Mann muss sich wieder über seine Individualität und seine Potentiale
identifizieren. Nur so kann er auch nach außen seine (bisher ohne Protest
angenommene) Sündenbock-Funktion überwinden.
OK. Vielleicht besser: "Die Männer müssen wieder über ihre Individualität und ihre Potentiale ein männliches Selbstbewußtsein entwickeln und sollten die ihnen zugedachte Sündenbock-Rolle nicht mehr akzeptieren."
Insgesamt hat mich ein wenig der "sozialwissenschaftliche" Sprachstil gestört. Der führt bei mir zunächst (bevor ich das Gelesene bedacht habe) zu dem Vorurteil, dass es sich um inhaltsarmes, aber ideologiereiches Geschwurbel handelt.
Viele Grüße,
Andi
Zehn Thesen zur Männerbefreiung
Arne H., Thursday, 09.07.2009, 20:18 (vor 6014 Tagen) @ Andi
Herzlichen Dank erst einmal an alle, die hier zu den einzelnen Thesen Stellung genommen haben.
Nachdem jetzt kein Risiko mehr besteht, jemanden zu beeinflussen, kann ich ja auch meine Meinung sagen: Ich hatte vor allem ein Problem mit dem sprachlichen Niveau der Thesen. Meiner Einschätzung nach sind sie für jemanden, der sich nicht selbst intensiv mit dem Geschlechterthema auseinandergesetzt hat, kaum zu verstehen. Ich war mir allerdings nicht sicher, ob ich die Leute damit nicht unterschätze. Wie ich sehe, wird meine Auffassung aber von einigen geteilt, die sich in den beiden Foren zu Wort gemeldet haben, in denen ich die Thesen veröffentlicht habe.
Inhaltlich hätte ich selbst an den Thesen wenig auszusetzen gehabt. Um so interessanter sind eure Rückmeldungen, die ich an Eckhard Kuhla weiterleiten werde.
Nachdem es aber leichte Missverständnisse gab: Eckhard unterscheidet zwischen den Leitthesen und den Forderungen der Männerbewegung. Eine ausführliche Liste an denkbaren Forderungen hatte ich selbst vor acht Jahren in "Sind Frauen bessere Menschen?" veröffentlicht, in gekürzter Form stehen diese seit Jahren als Artikel im Netz: http://www.vaetersorgen.de/Maennerbewegung.html – Die Thesen sollen aber offenbar einen gedanklichen Überbau darstellen.
Vielen Dank noch mal!
Freundliche Grüße
Arne
Zehn Thesen zur Männerbefreiung
Goofos
, Thursday, 09.07.2009, 22:41 (vor 6014 Tagen) @ Arne H.
Nicht nur, dass die Thesen etwas schwer verständlich sind, ich finde die meisten greifen den Kern des Problems nicht richtig und reden daran etwas vorbei indem sie nur einen Teilsaspekt benennen. Ich denke das müsste man direkter oder allgemeingültiger ausdrücken. Ansonsten muss man sich damit begnügen, dass allgemein nur ein Teilaspekt aufgegriffen wird und der Kern unberührt bleibt.
Eine These zur Männerbefreiung
Mustrum, Thursday, 09.07.2009, 23:18 (vor 6014 Tagen) @ Arne H.
Behandle andere stets so, wie du selbst gerne behandelt werden möchtest.
Ganz einfach.
Frage an die Frau: Möchtest du gerne Wehrdienst leisten müssen?
Frage an die Frau: Möchtest du, dass dir deine Kinder aufgrund einer Lüge jederzeit weg genommen werden können?
Frage an die Frau: Möchtest du als Kind bei der Notengebung aufgrund deines Geschlechtes diskriminiert werden?
Frage an die Frau: Möchtest du, dass man Gewalt gegen dich gut heißt bzw. ignoriert?
...
Jede Frau wird da klar verneinen. Aber natürlich nicht weiter denken...
Thesen von Matthias Matussek
Mus Lim, Monday, 13.07.2009, 05:14 (vor 6011 Tagen) @ Arne H.
Um auch nur die gröbsten Benachteiligungen von Vätern in der vaterlosen Gesellschaft abzuschalten, machte Matthias Matussek folgende Vorschläge:
Umgangsboykott
Wer anerkennt, daß Umgangsboykott eine Form der Gewalt gegen Kinder ist, muß strafrechtliche Sanktionen vollziehen. Auf Umgangsboykott muß – wie etwa in Frankreich – in Extremfällen Gefängnis folgen; denn ein hohes Strafmaß soll immer auch zur Abschreckung einer Straftat dienen, und Umgangsboykott ist eine Straftat. Selbstverständlich verliert der Elternteil, der boykottiert, sein Sorgerecht.
Verlassen des gemeinsamen Haushalts
Wer den gemeinsamen Haushalt verläßt, hat sämtliche daraus resultierenden Konsequenzen selber zu tragen und sollte keinerlei Ansprüche an den Partner stellen können. Nachteilen, die dem anderen entstehen, sollten Regreßansprüche folgen und wirksam durchgesetzt werden können. Was für eine Partner(255)schaft im Wirtschaftsleben gilt, sollte auch für die private Partnerschaft zutreffen.
Wer behauptet, aus einer Not heraus den Haushalt verlassen zu haben, ist beweispflichtig. Sollten unzutreffende Anschuldigungen gegen den Partner erhoben werden, müßten die falschen Vorwürfe strafrechtlich scharf geahndet werden.
Anschuldigungen des sexuellen Mißbrauchs werden zeitgleich mit Anzeigen der Verleumdung strafrechtlich untersucht und verfolgt. Jedem Verdacht einer falschen Anschuldigung wird mit gleicher Intensität nachgegangen wie der Anschuldigung selbst.
Jeder sollte sich der Konsequenz seines Handelns bewußt sein und sein Handeln danach richten.
Wer den Haushalt mit Kindern ohne Kenntnis und Zustimmung des anderen verläßt, sollte wegen Kindesentführung in vollem Umfang zur Rechenschaft gezogen werden. Die Kinder kommen unverzüglich wieder in ihre gewohnte Umgebung zurück, es sei denn, es liegt eine nachweislich mißbräuchliche Ausübung des Sorgerechts vor. Dann ist gemäß § 1666 a (Aufhebung des Sorgerechts wegen Vernachlässigung) zu verfahren. Was im Verhältnis zwischen Staat und Familie gilt, muß auch zwischen Eltern gelten.
Sorgerecbtsentzug
Grundsätzlich liegt das Recht und die Pflicht für die elterliche Sorge bei beiden Eltern, gleichgültig ob verheiratet, geschieden oder getrennt. Für die Entziehung des Sorgerechts eines Elternteils gilt das gleiche wie für das Verhältnis zwischen Staat und Familie. Kriterium für den Entzug der Sorge ist die Gefährdung. Siehe § 1666ff. BGB.
Unterhaltszahlungen
Wer seine Kinder nicht sehen darf, soll auch nicht zu Unterhaltszahlungen verpflichtet sein. Ein Ausgleich durch die Unterhaltsvorschußkasse entfällt.
Unterhaltszahlungen werden grundsätzlich gegeneinander (256) verrechnet, je nach Aufwand der Pflege und Erziehung auch unter Berücksichtigung der Umgangszeiten des Elternteils, bei dem die Kinder nicht wohnen.
Loyalitätspflicht
Jeder Elternteil ist zur gegenseitigen Loyalität gegenüber den Kindern verpflichtet. Wer die Loyalitätspflicht bewußt verletzt, Kindern gegenüber den anderen Elternteil herabwürdigt, fordert einen Loyalitätskonflikt der Kinder heraus und tut ihnen Gewalt an. Auch diese Form der Gewalt muß geahndet werden.
Wohnortwechsel
Der Elternteil, bei dem das Kind seinen Lebensmittelpunkt hat, kann den Wohnort nur nach Übereinstimmung mit dem anderen Elternteil und dem Kind wechseln. Gegebenenfalls zieht das Kind zum anderen Elterntell.
Soweit die Wahrnehmung des Umgangsrechts durch einen Wohnortwechsel mit einem erhöhten Aufwand verbunden ist, müssen die Kosten durch den jeweils anderen Elternteil, der den Umzug zu verantworten hat, übernommen werden.
Steuer
Steuerrechtlich sind Vater und Mutter gleich einzustufen.
Sämtliche Kostenantelle für die Pflege und Erziehung können von beiden Eltern gleichermaßen steuerlich in vollem Umfang abgesetzt werden.
Steuerpräferenzen, die auf die Familie abzielen, bleiben erhalten, gleichgültig ob die Familienmitglieder an einem oder an mehreren Orten wohnen.
Erziehungsgeld
Erziehungsgeld wird nettolohnbezogen gezahlt, orientiert am Einkommen dessen, der Erziehungsurlaub in Anspruch nimmt. Dies trifft auch für jeden getrennt lebenden Elternteil zu, bei dem das Kind seinen überwiegenden Aufenthalt hat.
Inanspruchnahme von Einrichtungen öffentlicher Erziehung
Die Inanspruchnahme von Einrichtungen öffentlicher Erziehung, Kindertagesstätte, Schulart, sämtliche Formen der Hilfe zur Erziehung, ist nur in Abstimmung beider Eltern möglich. Grundsätzlich haben beide Eltern dabei die gleichen Rechte.
Melderecht
Kinder getrennt lebender Eltern sind melderechtlich so zu behandeln, als hätten sie an beiden Orten ihren Lebensmittelpunkt. Sämtliche andere ordnungspolitischen Maßnahmen erfolgen in Abstimmung beider Eltern (Paß usw.).
Beratungsstellen
Bei Trennung und Scheidung haben beide Elternteile die Pflicht, eine Beratungsstelle nach ihrem Wunsch aufzusuchen.
Beratungspflicht besteht für alle Elternteile, die sich trennen wollen, ob verheiratet oder nicht. Die Beratungsstellen werden analog zu freien Facharztpraxen zugelassen.
Kindergeld
Statt Kindergeld zu erhalten, sind grundsätzlich sämtliche öffentlichen Angebote kostenfrei: Kindertagesstätte, Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen usw. Eine Kita-Kostenbeteiligung entfällt ebenfalls.
Schulen
Die Schulen werden grundsätzlich als Ganztagsschulen eingerichtet. Der Unterricht beginnt regelmäßig um 9.00 Uhr und geht bis 16.30 Uhr. Damit können sich Eltern auf ein kontinuierliches öffentliches Bildungsangebot verlassen, und beide können berufstätig sein. In jeder Schule gibt es Mittagessen und Zwischenmahlzeiten. Die Schulen werden abends für Elternbildungs- und Freizeitarbeit offengehalten.
Ein Schwerpunkt-Unterrichtsfach ist «Familie und Gesellschaft>.
Gleichstellungsbeauftragte
Frauenbeauftragte werden abgeschafft. Statt dessen werden Gleichstellungsbüros eingerichtet, die paritätisch mit einem Mann und einer Frau besetzt sein müssen. Schwerpunkt der Arbeit dieser Büros ist die Wahrung der Gleichstellung von Mann und Frau in der Wahrnehmung elterlicher Verantwortung soweit sie Arbeitsplatzprobleme, jugendpolitische und familienpolitische Fragen betrifft.
Das Kind als Rechtssubjekt
Kinder sollten Beratungsstellen aufsuchen und Rechte und Pflichten der Erziehung ihrer Eltern einklagen können. Entsprechend werden die Eltern zu einer Beratung aufgefordert, um die Probleme des Kindes zu lösen.
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Also ich bezweifel ja, dass die meisten Familienstreitpunkte gerichtlich lösen lassen. Loyalitätsprobleme kann man nicht gerichtlich lösen. Verstöße gegen die Loyalität in der Familie lassen sich nur mit sozialen Mitteln/Sanktionen lösen.