Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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"Welt"liche Lügen über das Unterhaltsgesetz

Holger, Monday, 06.07.2009, 09:29 (vor 6018 Tagen) @ Mus Lim

Nie zuvor wurden in der Bundesrepublik in einer einzigen

Legislaturperiode

so tief greifende Veränderungen für das Leben der Frauen durchgesetzt

wie

unter Angela Merkel. Doch die Reformen werden vieles hinwegfegen, was
Familien in der Vergangenheit lieb und teuer war.


Ich zitiere die Welt:
"Das neue Unterhaltsrecht sieht vor, dass nach einer Scheidung jeder
Partner für sich selbst zu sorgen hat – so, als hätte es nie eine Ehe
gegeben. Selbst geschiedene Mütter kleiner Kinder müssen dem Arbeitsmarkt
zur Verfügung stehen."

Ich zitiere Isabelle Götz, Richterin am OLG München und stellv.
Vorsitzende des Deutschen Familiengerichtstages:

13:50:
Bei mir als Richter, ich habe es oft erlebt, dass viele Frauen gesagt
haben: "Frau Götz, ich würde ja furchtbar gerne […] aber im Moment kann ich
halt meinen Lebensunterhalt noch nicht selber erwirtschaften." Also auch
diese Tendenz, durchaus selbstständig sein zu wollen - die überwiegende
Zahl der Scheidungsanträge wird ja auch von Frauen gestellt - die war da
und die war sichtbar.

(Sie muss ja gar nicht arbeiten, es nur "furchtbar gerne" wollen und die
Schuld den Männern für ihre Unselbstständigkeit geben.)

14:15:
Und deshalb […] hat man sich für diese drei Jahre entschieden mit der
Maßgabe, dass sich danach der Unterhaltszeitraum natürlich verlängern kann,
aus Gründen, die in der Person des Kindes liegen oder in der Person der
Mutter. Und bei den Gründen, die in der Person der Mutter liegen, muss ich
als Richter natürlich auch schauen, gibt es da ein Vertrauen, dass in der
Ehe aufgrund der vorhandenen Absprachen oder einfach des tatsächlichen
gelebten Lebens entstanden ist, und das ich schützen muss, und weswegen ich
dieser Mutter nun erlauben kann, und sogar muss, nur ganz eingeschränkt
erwerbstätig zu sein. Also diese Möglichkeiten haben wir.

Eva Möllring (CDU)
15:00
Wir [die CDU] hätten gerne den Unterhaltsanspruch verlängert und erhöht,
sowohl für die geschiedenen als auch für die unverheirateten Mütter, [aber
das wollten die Sozialdemokraten nicht mitmachen].
Wir haben jetzt im Gesetz drin […], dass der Unterhaltsanspruch MINDESTENS
drei Jahre nach der Geburt gilt. Und in diesem MINDESTENS […] steckt eben,
dass wir durchaus eine Verlängerung für sinnvoll halten. Nur das eben diese
Verlängerung im Einzelfall geprüft und auch begründet werden muss. […]
Es gibt ja wirklich Fälle, wo nach drei Jahren die volle Erwerbstätigeit
ohne Zweifel möglich ist, wo alle Konstellationen so hervorragend sind,
dass das geht und gewollt ist. Aber es gibt eben auch viele [Fälle], da ist
das nicht möglich. Allein schon, wenn man daran denkt, dass manche ja auch
mit drei Kindern plötzlich alleine dastehen, die ganz unterschiedliche
Betreuungsformen nutzen könnten, die aber alle ziemlich aufwändig sind.

(Für Männer gilt "Erhöhte Erwerbsobliegenheit", d.h. Selbstausbeutung bis
zum körperlichen Verfall durch Zweitjob etc., für Frauen gilt, sie muss nur
arbeiten, wenn "alle Konstellationen so hervorragend sind, dass das geht
und gewollt ist". Das ist die "real existierende Gleichberechtigung" in
Deutschland.)

aus:
Deutschlandradio
- Kontrovers

Familie, Kinder, Partnerschaften - Wer profitiert vom neuen
Unterhaltsrecht?

Der Lesbostalinismus in der BRD hat ein selbstlimitierendes System erschaffen.
Das Schlimmste: Männern wurden die Augen geöffnet. Dafür sind wir ihnen dankbar.
Up, up and away...


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