Mann muss für Kind eines geschiedenen Lesbenpaars zahlen
Vor nicht allzulanger Zeit las ich davon in einem Forum. Jetzt, wo ich die
Quelle brauche, finde ich sie nicht wieder. Wer kann helfen und ist so
freundlich, den Beitrag/Artikel rauszusuchen?
Es ging um eine Schangerschaft mit Samenbank und die Frage, wer Unterhalt
zu zahlen habe nach Scheidung der Lesbenehe, der Samenspender oder die
Expartnerin der Kindesmutter.
Danke!
Mus Lim
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rechtlich wird es so sein, dass für Kindesunterhalt bestenfalls der Vater das Kindes in Frage kommt. Die "Exehefrau" der Mutter wird ja kaum die Vaterschaft anerkannt haben.
Ui.... Jetzt hab ichs.. Frauen müssen unbedingt das Recht erhalten,
die Vaterschaft anerkennen zu können, auch wenn das biologisch noch nicht so richtig funktioniert. Aber wo kommen wir denn hin, wenn es da ein Recht gibt, das nur Männer haben hehe..
Das muss ich doch gleich mal der Maja/Lilith erzählen.. ach nee.. ich schätz die liesst hier immernoch mit, hat eh nix besseres zu tun...(grmpf)