Männliche Genitalverstümmelung extrem: Dowayos (Kamerun)
Ist das bekannt?
Es gibt im Netz eine Tabelle http://wikimannia.org/index.php?title=Genitalverst%C3%BCmmelung_(Tabelle) die dann nicht mehr aktuell sein dürfte.
"Bei den Dowayos [in Kamerun] ist die Beschneidung ein sich lang hinziehender Vorgang. Wie in vielen anderen Gegenden der Welt gilt der Beschnittene als ein Wiedergeborener, dem wie einem Kleinkind alle kulturellen Fertigkeiten neu beigebracht werden müssen. Als erstes werden die Jungen von den Männern ihrer Schwestern geschmückt. Sie streifen dann tanzend durchs Land und werden überall in den Gehöften mit Essen versorgt. Sobald die ersten schweren Regengüsse fallen, können die Jungen beschnitten werden. Die Operation ist darauf angelegt, Furcht und Schrecken zu erregen. Die Jungen werden an einer rituellen Wegkreuzung bis auf die Haut ausgezogen und zum Wäldchen am Fluss geführt, wo die Beschneidung stattfindet. Unterwegs werden sie von den Beschneidern angesprungen, die wie jagende Leoparden knurren und sie mit dem Messer bedrohen. Die Operation ist sehr schmerzhaft, da der Penis fast in voller Länge abgeschält wird. Unter Umständen sind es mehrere verschiedene Beschneider, die jeder ein Stück von der Vorhaut abschneiden. Der Junge darf nicht schreien, aber die alten Männer, die mir von dem festlichen Ereignis erzählten, gaben zu, dass viele es doch täten. Das sei auch nicht schlimm, solange die Frauen glaubten, sie hätten sich tapfer gehalten. Beim Badeplatz kann man die Ergebnisse derartiger Eingriffe studieren. Wenn der Operierte noch sehr jung ist, nimmt das Glied manchmal eine fast kugelförmige Form an, was mitverantwortlich für die sehr niedrige Geburtenrate bei den Dowayos sein dürfte. Da alle mit demselben Messer beschnitten werden und die Infektionsgefahr entsprechend groß ist, ist die Todesrate beträchtlich. Von Jungen, die infolge der Operation starben, hieß es, Leoparden hätten sie gefressen. Aus der Korrespondenz französischer Kolonialoffiziere geht hervor, wie bekümmert diese über die große Zahl Jugendlicher waren, die angeblich der Leopard gefressen hatte -- obwohl doch Leoparden in der Gegend praktisch ausgestorben waren. Auf diese Weise gerieten die Dowayos rasch in den Verdacht, blutrünstigen kannibalistischen Ritualen zu frönen.
http://www.payer.de/entwicklung/entw16.htm#8.3.
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Mars macht mobil!
Männliche Genitalverstümmelung extrem: Dowayos (Kamerun)
Was man über die gängigen Methoden, die Geschlechtsorgane zu verunstalten, liest, zwingt einen förmlich zu der Annahme, dass die Verstümmelungen vorgenommen werden, weil sie schmerzhaft sind. Manchmal werden Löcher in den Penis gebohrt. Oder er wird über und über mit einem Glassplitter zerfetzt, um ihn zu reinigen. Oder er wird aufgeschlitzt, so dass er sich im erigierten Zustand wie eine Blüte öffnet. Hoden können zerquetscht oder abgehackt werden. Keine Möglichkeit scheint ausgelassen. <<
Gott ist das grausig. Manndat hat dazu ein Plakat entworfen. Viele Leute, die ein solches Plakat sehen, reagieren irritiert, weil sie glauben, Genitalverstümmelung beträfe Jungen nicht. Bei derartigen Aktionen ist es wichtig, dass solche Dinge auch deutlich benannt werden. Man muss Geschichten wie diese verbreiten, denn die Medien tun es nicht. Auch auf Plakaten kann man solche Zitate unterbringen.
Gesetzentwurf des Bundestags als sexistisch kritisiert
Siehe hier
Gesetzentwurf des Bundestags als sexistisch kritisiert
Siehe hier
Vielleicht ist das nicht nur sexistisch bedingt. Wir leben schließlich in der Transformation zur islamischen Gesellschaft. Man stelle sich den Aufschrei unter eh schon dauerempörten Muslimen (und erst recht Juden!) vor, wenn Jungenbeschneidung tatsächlich verboten würde. Und nicht nur Aufschrei, vielleicht gäb's ja auch eine Todesfatwa unserer heißblütigen südländischen Mitbürger? Nur nicht anecken!
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CETERUM CENSEO FEMINISMUM ESSE DELENDUM.
MÖSE=BÖSE
Fast ein Jahr lang suchte sie Hilfe bei Psychiatern, dann wandte sie sich Allah zu.
![[image]](http://www.femdisk.com/content/images/RTEmagicC_Flyer_V5_tn.jpg.jpg)
Besonderer Rechtsschutz nur für weibliche Opfer
Das Verstümmeln von Genitalien (männlich und weiblich) fällt weiterhin unter "schwere Körperverletzung". Neu ist, dass nur bei weiblichen Genitalien das Opfer einen erweiterten Rechtsschutz genießt:
1) Ist das OpferIn minderjährig so setzt die Verjährungsfrist bis zur Volljährigkeit des OpferIn aus
2) Stammt der Täter aus Deutschland, so fällt die Tat auch dann unter das deutsche Strafrecht, wenn die Tat im Ausland begangen wurde.
Besonderer Rechtsschutz nur für weibliche Opfer
Das Verstümmeln von Genitalien (männlich und weiblich) fällt weiterhin
unter "schwere Körperverletzung".
Ja, aber eben nur theoretisch, was Jungen angeht. Eindeutig eine Folge der betriebenen Verharmlosung und ausschließlichen Veropferung von Frauen, meine ich. In der Praxis werden sogar Sozialämter verdonnert, bei "bedürftigen" Musels für die Kosten aufzukommen, das muß man sich vorstellen!
Ich habe zum Thema einen interessanten Text in einem Ärzteblatt gefunden. Auszug daraus:
"Bei konsequenter Anwendung dieser Rechtsprechung, müsste auch die religiöse Beschneidung von Jungen in Deutschland strafbar sein. Ärzte würden somit bei der Beschneidung eines minderjährigen Jungen eine Körperverletzung und die Eltern des Jungen würden sich der Verletzung ihrer Fürsorgepflicht strafbar machen."
http://www.kindesmisshandlung.de/mediapool/32/328527/data/FGM-AeB-Sachsen-2006.pdf
Das Interessante ist doch, daß es im "Rechtsstaat" einen Spielraum zu nicht-konsequenter Anwendung gibt, wenn nur Jungen betroffen sind. Und wenn man den Bevölkerungsgruppen, die das praktizieren, bloß nicht ans Bein pinkeln möchte.
Mädchen-Beschneidung ist übrigens keine Sache des Islams, wenn auch vorwiegend in islamischen Ländern vorkommend und vom Propheten vorsichtig gerechtfertigt, sondern eine vorislamische Tradition. Somalische und eritreische Christen machen das auch, Animisten sowieso. Unsere muslimischen Mitbürger kommen vorwiegend nicht aus Ländern, wo das üblich ist, daher ist die Bekämpfung natürlich einfacher.
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CETERUM CENSEO FEMINISMUM ESSE DELENDUM.
MÖSE=BÖSE
Fast ein Jahr lang suchte sie Hilfe bei Psychiatern, dann wandte sie sich Allah zu.
![[image]](http://www.femdisk.com/content/images/RTEmagicC_Flyer_V5_tn.jpg.jpg)
Allgemeiner Rechtsschutz nur für weibliche Opfer ?
Das Verstümmeln von Genitalien (männlich und weiblich) fällt weiterhin
unter "schwere Körperverletzung".
Wie ist aber das zu verstehen:
Unter die beschriebene Strafdrohung des § 226 fällt eine Körperverletzung im Sinne von § 223f., wenn sie zur Folge hat, dass die verletzte Person die weiblichen Genitalien teilweise oder ganz verliert oder diese auf andere Art verstümmelt werden.
Damit sollen alle in der Praxis vorkommenden Fälle der Genitalverstümmelung erfasst werden, wie sie auch von der Weltgesundheitsorganisation klassifiziert wurde.
Nochmal: "Damit sollen alle in der Praxis vorkommenden Fälle..."
Heißt das nicht: Die männlichen Fälle kommen - in der Theorie, ja - in der Praxis gar nicht vor?
Da mache man sich einen Reim drauf!
Allgemeiner Rechtsschutz nur für weibliche Opfer ?
Das Verstümmeln von Genitalien (männlich und weiblich) fällt weiterhin
unter "schwere Körperverletzung".
Wie ist aber das zu verstehen:Unter die beschriebene Strafdrohung des § 226 fällt eine
Körperverletzung im Sinne von § 223f., wenn sie zur Folge hat, dass die
verletzte Person die weiblichen Genitalien teilweise oder ganz verliert
oder diese auf andere Art verstümmelt werden.
Damit sollen alle in der Praxis vorkommenden Fälle der
Genitalverstümmelung erfasst werden, wie sie auch von der
Weltgesundheitsorganisation klassifiziert wurde.Nochmal: "Damit sollen alle in der Praxis vorkommenden Fälle..."
Heißt das nicht: Die männlichen Fälle kommen - in der Theorie, ja - in
der Praxis gar nicht vor?Da mache man sich einen Reim drauf!
Du denkst aber auch kompliziert. Und frei von Hinterfotzigkeit, zu männlich.
Jungen am Schwanz rumschnippeln IST eben keine Genitalverstümmelung, das zementiert man auch mit solchen Gesetzen.
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MÖSE=BÖSE
Fast ein Jahr lang suchte sie Hilfe bei Psychiatern, dann wandte sie sich Allah zu.
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Allgemeiner Rechtsschutz nur für weibliche Opfer ?
Wie ist aber das zu verstehen:
Unter die beschriebene Strafdrohung des § 226 fällt eine
Körperverletzung im Sinne von § 223f., wenn sie zur Folge hat, dass die
verletzte Person die weiblichen Genitalien teilweise oder ganz verliert
oder diese auf andere Art verstümmelt werden.
Damit sollen alle in der Praxis vorkommenden Fälle der
Genitalverstümmelung erfasst werden, wie sie auch von der
Weltgesundheitsorganisation klassifiziert wurde.Nochmal: "Damit sollen alle in der Praxis vorkommenden Fälle..."
Heißt das nicht: Die männlichen Fälle kommen - in der Theorie, ja - in
der Praxis gar nicht vor?Da mache man sich einen Reim drauf!
In §226 wird geregelt:
1 Verlust der Fortpflanzungsfähigkeit
2 Verlust oder Unbrauchbarkeit eines Körperteils
3 teilweiser oder ganzer Verlust weiblicher Genitalien
4 erhebliche Entstellung
Die Ziffer 3 wurde neu eingefügt. Durch die anderen Ziffern wäre Genitalverstümmelung ja eigentlcih schon abgedeckt. Also zunächst eine sinnlose Doppelformulierung. ABER - in §§ 5 und 78b wurden Verweise auf §226 Ziffer 3 eingefügt:
§5 regelt die Strafbarkeit von im Ausland begangene Taten
§78b regelt das Aussetzen von Verjährungsfristen.
Da explizit auf Ziffer 3 verwiesen wird, gelten §§5 und 78b also nur im Falle "weiblicher" Genitalverstümmelung. Für Männer gibt es also nach wie vor den "Standard-Schutz" und für Frauen den erweiterten "Premium-Schutz" (vorausgesetzt ich hab das richtig interpretiert)
Ich frage mich Folgendes:
Angenommen ein Täter wird nach diesem neuen Gesetz verurteilt, und das nur durch §5 oder §78b. Wenn nun das Verfassungsgericht das Gesetz für nichtig erklärt - muss dann das Urteil gegen den Täter rückgängig gemacht werden ???
Rechtliche Beurteilung der Beschneidung von Jungenn
Siehe hier
Eine glasklare und zweifelsfreie Lösung dieses juristischen und ethischen Dilemmas lieferten im Sommer 2008 der Kriminologe H. Putzke (Lehrstuhl für Kriminologie, Kriminalpolitik und Polizeiwissenschaft, Juristische Fakultät, Ruhr-Universität Bochum) sowie die Kinderärzte M. Stehr und H.–G. Dietz (beide Kinderchirurgische Klinik, Dr. von Haunersches Kinderspital, Ludwig-Maximilians-Universität München).
„Eine Phimosenbehandlung mit Salbe ist in bis zu 95% der Fälle erfolgreich.“
„Kann ein Eingriff vermieden werden, wenn der mit ihm bezweckte Erfolg auch anderweitig, mit weniger intensiven Maßnahmen erreicht werden kann, dann liegt der intensivere Eingriff nicht im Kindeswohl.“
„Mithin verletzt eine Zirkumzision nicht nur die körperliche Unversehrtheit, sondern stellt zudem eine unangemessene und üble Behandlung dar. Damit ist eine körperliche Misshandlung zu bejahen und also der Tatbestand des § 223 Absatz 1 StGB erfüllt. Zudem ist das Tatbestandsmerkmal der Gesundheitsschädigung gegeben, weil ein vom normalen Zustand der körperlichen Funktionen nachteilig abweichender (also krankhafter) Zustand hervorgerufen wird.“
„Ein Arzt, der an einem minderjährigen und nicht einsichtsfähigen Jungen eine medizinisch nicht notwendige Zirkumzision vornimmt, macht sich nach § 223 Absatz 1 des Strafgesetzbuchs (StGB) strafbar, selbst wenn die Inhaber der Personensorge in den Eingriff einwilligen. Mangels Dispositionsbefugnis über das beeinträchtigte Rechtsgut (die körperliche Unversehrtheit des Kindes) ist diese Einwilligung nämlich unwirksam.“
Liegt eine Straftat nach § 223 StGB vor, „ist zugleich ein Anspruch auf Schmerzensgeld aus §§ 823 Absatz 2, 253 Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) gegeben.“
Mit anderen Worten: Das elterliche Recht der Personensorge über ein minderjähriges Kind beinhaltet NICHT die Zustimmung in einen Eingriff, der die körperliche Unversehrtheit des Kindes auf Dauer beeinträchtigt, wenn dafür kein absolut dringender medizinischer Grund vorliegt!
Ph.
taz vom Okt. 2008
Die taz hat sich 2008 schon mal zum Thema geäußert. Der sexistische Duktus hält sich in Grenzen. Die Kommentare sind ganz normal, es gibt die volle Bandbreite von Beschneidung ist Körperverletzung über das Scheinargument von HIV-Schutz und Schutz vor Gebärmutterhalskrebs weg bis hin zum unvermeidlichen Antisemitismusvorwurf vom Feinsten. zur taz
nachtrag
An dieser Stelle findet Ihr auch noch ein paar Infos, nebst lohnender Literaturhinweise.
Gruß
Krischan