Dschenda Menstriming beim Arzt
EBM 2006 Allgemeiner Teil:
"1.1
Die Inhalte dieser Allgemeinen Bestimmungen nehmen ebenso wie die Beschreibungen der Leistungsinhalte von Leistungen bzw. Leistungskomplexen aus Vereinfachungsgründen nur Bezug auf den Vertragsarzt. Sie gelten gleichermaßen für Vertragsärztinnen, Psychologische Psychotherapeutinnen, Psychologische Psychotherapeuten, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen sowie Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten sowie für weitere Leistungserbringer, die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmen, es sei denn, die Berechnungsfähigkeit einzelner Leistungen ist ausschließlich Vertragsärztinnen und -ärzten vorbehalten."
Der Kölner Kommentar zum EBM verweist bezüglich dieses Punktes auf das "Dschenda Menstriming".
EBM ist der Einheitliche Bewertungsmaßstab und ist der katalog der ärztlichen Leistungen, für die ein Vertragsarzt der Gesetzlichen krankenversicherung ein Hornorar erhält.
Als wäre der EBM nicht schon Scheisse genug.