"Blondine" taugt als Beleidigung nicht
Einen Mann mit einer "Blondine" zu vergleichen, verletzt die männliche Würde nicht. Um das zu klären, bedurfte es nach einem jahrelangen Rechtsstreit der richterlichen Entscheidung durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg.weiter
Dekadent, wegen so etwas klagen zu können
Man sollte einfach mal der Meinungsfreiheit den Vortritt lassen - und solche Dinge gar nicht erst vor Gericht verhandeln. Es ist ein Ausdruck der Dekadenz, wenn solche Prozesse möglich sind.