"Danke" liebe Justiz für das milde Urteil für Gutfrau
sonnenlilie, Saturday, 27.06.2009, 13:44 (vor 6027 Tagen)
SMS lässt Lügengebäude einer Frau einstürzen
Um sich das alleinige Sorgerecht für ihren Sohn zu sichern, bezichtigte eine junge Frau wider besseres Wissen ihren Lebensgefährten, sie vergewaltigt zu haben, woraufhin der verhaftet wurde. Eine Kurznachricht auf seinem Handy ließ das Lügengebäude der Frau einstürzen und brachte sie selbst vor Gericht. Wegen Verdachts der falschen Verdächtigung wurde nun gegen sie verhandelt.
Lügnerin, psychische Gewalttäterin, Mobberin behält weiterhin das Sorgerecht.
Die Justiz in Deutschland ist eine Farce.
Scheint eine abgefeimte Drecksau zu sein
Nihilator
, Bayern, Saturday, 27.06.2009, 15:57 (vor 6027 Tagen) @ sonnenlilie
Lügnerin, psychische Gewalttäterin, Mobberin behält weiterhin das
Sorgerecht.
Die Justiz in Deutschland ist eine Farce.
Och, nicht nur das:
"Nach dem Hauptschulabschluss, einem sozialen Jahr im Kindergarten und einer abgebrochenen Ausbildung macht die Angeklagte momentan eine Ausbildung zur Kinderpflegerin."
Schön, oder?
Das war aber eine schlampige AmateurInnenleistung. Für das nächste Mal ein Tipp: fachkundige Beratung gibt's kostenlos im örtlichen Frauenhaus!
--
CETERUM CENSEO FEMINISMUM ESSE DELENDUM.
MÖSE=BÖSE
Fast ein Jahr lang suchte sie Hilfe bei Psychiatern, dann wandte sie sich Allah zu.
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"Danke" liebe Justiz für das milde Urteil für Gutfrau
Mustrum, Saturday, 27.06.2009, 16:36 (vor 6027 Tagen) @ sonnenlilie
Lügnerin, psychische Gewalttäterin, Mobberin behält weiterhin das
Sorgerecht.
Die Justiz in Deutschland ist eine Farce.
Die Frauen in Deutschland sind eine Farce.
Falschaussagen, Lügen, Betrügen, Rufmord, völlig krankes Sozialverhalten.
Ein derart gestörtes Vorgehen ist bei denen doch inzwischen vollkommen normal zu nennen. Es gibt ja nichts mehr, was Männern nicht angetan werden darf.
Ist ja nicht so, dass eine von denen mal richtig Ärger kriegt für ihre Schweinereien.
"Danke" liebe Justiz für das milde Urteil für Gutfrau
adler, Kurpfalz, Saturday, 27.06.2009, 17:17 (vor 6027 Tagen) @ Mustrum
Lügnerin, psychische Gewalttäterin, Mobberin behält weiterhin das
Sorgerecht.
Die Justiz in Deutschland ist eine Farce.
Ein derart gestörtes Vorgehen ist bei denen doch inzwischen vollkommen
normal zu nennen. Es gibt ja nichts mehr, was Männern nicht angetan
werden darf.
Darum ist es normal:
"Eine Freiheitsstrafe hielt das Gericht für nicht erforderlich. Die junge Frau wurde zu einer Geldstrafe von 80 Tagessätzen a 10 Euro verurteilt."
Der Mann hingegen wurde gleich von der Arbeitsstelle abgeholt. Die Aussage der "jungen Frau" wurde gar nicht erst überprüft. Unschuldsvermutung? Da gabs doch mal was.
Gruß
adler
--
Frauenrat der Grünen empört-Gebäudereinigung:
Männer verdienen bei Außenreinigung deutlich mehr als Frauen bei Innenreinigung.
"Benachteiligungen von Männern beseitigen ... das ist nicht unser politischer Wille" -Grüne, Ortsgruppe Goslar
"Danke" liebe Justiz für das milde Urteil für Gutfrau
Mustrum, Saturday, 27.06.2009, 17:32 (vor 6027 Tagen) @ adler
Da
gabs doch mal was.
Du sagst es - gab.
Unschuldsvermutung? Nur bei Frauen!
Mus Lim, Saturday, 27.06.2009, 19:30 (vor 6027 Tagen) @ adler
Unschuldsvermutung? Da gabs doch mal was.
Ja, bei einer Frau!
Der Mann ist zu 100% der Täter.
Das ist die zweite feministische Grundwahrheit.
"Danke" liebe Justiz für das milde Urteil für Gutfrau
Nihilator
, Bayern, Saturday, 27.06.2009, 20:35 (vor 6026 Tagen) @ adler
Der Mann hingegen wurde gleich von der Arbeitsstelle abgeholt. Die Aussage
der "jungen Frau" wurde gar nicht erst überprüft. Unschuldsvermutung? Da
gabs doch mal was.
Hallo? Unschuldsvermutung bei den Vollzugebehörden? Wie sollen die dann arbeiten? Das war jetzt aber mal mächtig Käse. Zur Überprüfung der Aussage der Frau mußte der angebliche Täter ja erst einmal hinzugeholt werden.
Was man ihnen vorwerfen kann, ist, unverhältnismäßig gehandelt zu haben. War da Gefahr im Verzug? Konnte man den Mann nicht zu Hause festnehmen?
Grüßla,
nihi
--
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"Danke" liebe Justiz für das milde Urteil für Gutfrau
Mustrum, Saturday, 27.06.2009, 21:51 (vor 6026 Tagen) @ Nihilator
Hallo? Unschuldsvermutung bei den Vollzugebehörden? Wie sollen die dann
arbeiten? Das war jetzt aber mal mächtig Käse. Zur Überprüfung der Aussage
der Frau mußte der angebliche Täter ja erst einmal hinzugeholt werden.Was man ihnen vorwerfen kann, ist, unverhältnismäßig gehandelt zu haben.
War da Gefahr im Verzug? Konnte man den Mann nicht zu Hause festnehmen?
Die Behörden trifft eine Ermittlungspflicht. Der ist nicht genügt, indem einfach jedem beliebigen Mann sofort (auffe Arbeitsstelle!) die Handschellen angelegt werden, nur weil irgendeine böse Möse auf der Wache aufkreuzt und ihre psychischen Störungen auskotzt.
Bei so vielen bekannten Fällen von Falschaussage Frau gegen Mann geht das einfach nicht.
"Danke" liebe Justiz für das milde Urteil für Gutfrau
Nihilator
, Bayern, Saturday, 27.06.2009, 22:11 (vor 6026 Tagen) @ Mustrum
Die Behörden trifft eine Ermittlungspflicht. Der ist nicht genügt, indem
einfach jedem beliebigen Mann sofort (auffe Arbeitsstelle!) die
Handschellen angelegt werden, nur weil irgendeine böse Möse auf der Wache
aufkreuzt und ihre psychischen Störungen auskotzt.
Wie wäre es dann richtig gewesen Deiner Meinung nach? Ohne den Mann zu vernehmen war hier keine Aufklärung möglich, würde ich sagen. Daß dies an der Arbeitsstelle geschah, dazu hatte ich mich schon geäußert.
Bei so vielen bekannten Fällen von Falschaussage Frau gegen Mann geht das
einfach nicht.
Geht schon, siehste doch. Es geht sogar, allein auf Aussage hin die Opfer dieser Verbrecherinnen zu verurteilen. Und es geht sogar, daß Feministinnen immer wieder fordern, daß eine solche Beschuldigung immer bedingungslos geglaubt werden müsse, weil Frauen bei sowas nicht lügen. Bis hinein in Parteiprogramme...
Habe ich grad wieder eine Diskussion im braunen Forum dazu gelesen. Die Femanze im Eingangsbeitrag meinte, das bissel Schwund durch die ganz, ganz wenigen Ausnahme-Frauen, die evtl. doch mal lügen würden, müsse man halt hinnehmen.
So ganz unrecht haben die Iraner nicht mit ihren diesbezüglichen Regelungen. Ist halt ein Rechtsstaat.
)
--
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"Danke" liebe Justiz für das milde Urteil für Gutfrau
Mustrum, Saturday, 27.06.2009, 22:44 (vor 6026 Tagen) @ Nihilator
Wie wäre es dann richtig gewesen Deiner Meinung nach?
:) Nihi, du kennst mich offenbar...
Erst mal gründliche Boxenbeschau (die sollen mal nicht so ein Gehabe um ihre inflationär angebotenen Mösen machen, so was kann man an jeder Straßenecke billigst einkaufen, eine gute Pizza ist weitaus mehr wert). Dürfte ähnlich angenehm sein, wie an der Arbeitsstelle der Vergewaltigung bezichtigt zu werden, so what?
Schon die Ankündigung einer gründlichen Überprüfung der Anschuldigungen dürfte dieses feige Lügen-Pack dazu bringen, über ihre Lügen noch mal gründlich zu reflektieren.
"Danke" liebe Justiz für das milde Urteil für Gutfrau
adler, Kurpfalz, Sunday, 28.06.2009, 01:02 (vor 6026 Tagen) @ Nihilator
Hallo? Unschuldsvermutung bei den Vollzugebehörden? Wie sollen die dann
arbeiten? Das war jetzt aber mal mächtig Käse. Zur Überprüfung der Aussage
der Frau mußte der angebliche Täter ja erst einmal hinzugeholt werden.Was man ihnen vorwerfen kann, ist, unverhältnismäßig gehandelt zu haben.
War da Gefahr im Verzug? Konnte man den Mann nicht zu Hause festnehmen?Naja, Nihi. Ich weiß manchmal nicht, ob du hier deine eigene Meinung kundtust oder eine Persiflage auf Gender Agitprop schreibst. Daß hier die Verhältnismäßigkeit nicht gewahrt ist sieht jedenfalls ein Blinder mit dem Krückstock.
Und die Unschuldsvermutung gilt auch für die Vollzugsbehörde. Die haben zu ermitteln in beide Richtungen. Be- und Entlastendes zusammenzutragen bis sich ein Gesamtbild ergibt. Und nicht einen bislang unbescholtenen Bürger allein auf eine unbewiesene Anschuldigung hin sofort in Ketten zu legen.
Der Mann war nicht vorbestraft, er hatte einen festen Wohnsitz, es bestand weder Flucht- noch Verdunklungsgefahr. Wie denn auch? er wußte ja garnichts davon, ein Verbrechen begangen zu haben. Bequem hätte man ihn zu Hause besuchen oder ihm eine Einladung aufs Präsidium schicken können.
Dann wäre ihm jedenfalls der peinliche Besuch auf seiner Arbeitsstelle erspart geblieben und das elende Getuschel dort danach. Es bleibt immer etwas hängen.
Gruß
adler
--
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Männer verdienen bei Außenreinigung deutlich mehr als Frauen bei Innenreinigung.
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"Danke" liebe Justiz für das milde Urteil für Gutfrau
A Stranger in a strange World
, Saturday, 27.06.2009, 18:50 (vor 6027 Tagen) @ Mustrum
Die Frauen in Deutschland sind eine Farce.
Jetzt mach' doch einmal halblang! Das es solche Frauen gibt, ist unbestritten und traurig genug. Aber das ist doch kein Grund alle Frauen in diesen einen Topf zu werfen. Es gibt Frauen die nicht so sind.
"Danke" liebe Justiz für das milde Urteil für Gutfrau
Laura, Freiburg, Saturday, 27.06.2009, 17:43 (vor 6027 Tagen) @ sonnenlilie
SMS lässt Lügengebäude einer Frau einstürzen
Um sich das alleinige Sorgerecht für ihren Sohn zu sichern, bezichtigte
eine junge Frau wider besseres Wissen ihren Lebensgefährten, sie
vergewaltigt zu haben, woraufhin der verhaftet wurde. Eine Kurznachricht
auf seinem Handy ließ das Lügengebäude der Frau einstürzen und brachte sie
selbst vor Gericht. Wegen Verdachts der falschen Verdächtigung wurde nun
gegen sie verhandelt.Lügnerin, psychische Gewalttäterin, Mobberin behält weiterhin das
Sorgerecht.
Die Justiz in Deutschland ist eine Farce.
Wie anders soll eine Frau zu ihrem Recht kommen, wenn keine Zeugen vorhanden sind? Da muss man sich eben auf Gutachten stützen. Dass Gutachter dabei auch Fehler machen: geschenkt! Was nun die falsche Beschuldigung angeht, in den meisten Fällen wird das tatsächlich milde gehandhabt. Aber nur deshalb, weil man der Angeklagten keine weitere Gefahr für die Öffentlichkeit attestiert. Die Justiz entscheidet vor allem vor dem Hintergrund, wer gefährlich werden könnte und wer nicht.
"Danke" liebe Justiz für das milde Urteil für Gutfrau
phaidros52
, Saturday, 27.06.2009, 18:00 (vor 6027 Tagen) @ Laura
Wie anders soll eine Frau zu ihrem Recht kommen, wenn keine Zeugen
vorhanden sind? Da muss man sich eben auf Gutachten stützen. Dass Gutachter
dabei auch Fehler machen: geschenkt! Was nun die falsche Beschuldigung
angeht, in den meisten Fällen wird das tatsächlich milde gehandhabt. Aber
nur deshalb, weil man der Angeklagten keine weitere Gefahr für die
Öffentlichkeit attestiert. Die Justiz entscheidet vor allem vor dem
Hintergrund, wer gefährlich werden könnte und wer nicht.
Erstens ist sie hier nicht zu ihrem Recht gekommen, sondern hat versucht, sich ihr "vermeintliches Recht" durch Falschanschuldigungen und die wissentliche Inkaufnahme von ernsthaften sozialen und wirtschaftlichen Schäden für den Betroffenen zu erlügen. Die Nachbarn und sein Arbeitgeber mögen ihn jetzt bestimmt ganz besonders gerne.
Was glaubst du würde mir passieren, wenn ich einfach mal bei der für dich zuständigen Polizeistation anrufe und dich der Kindesmisshandlug bezichtige? Denkst du, ich würde auch mit 800 Euro davonkommen? (vorausgesetzt, es stellt sich heraus, dass es sich um eine Falschbeschuldigung gehandelt hat).
Bevor du urteilst, bedenke - ich bin ein Mann und erhalte keinen Schmusebonus.
Ph.
"Danke" liebe Justiz für das milde Urteil für Gutfrau
A Stranger in a strange World
, Saturday, 27.06.2009, 18:47 (vor 6027 Tagen) @ Laura
Wie anders soll eine Frau zu ihrem Recht kommen, wenn keine Zeugen
vorhanden sind?
Welches Recht? Das Recht auf Sühne für eine Gewalttat, die ganz eindeutige Spuren hinterlässt oder das 'Recht' auf lebenslangen Unterhalt um dass es hier wohl eher ging?
Da muss man sich eben auf Gutachten stützen. Dass Gutachter
dabei auch Fehler machen: geschenkt!
Nein, das ist eben nicht geschenkt. Eine Vergewaltigung ist eine Gewalttat, die medizinisch eindeutig belegt werden kann wenn sie zeitnah angezeigt wird.
Eine Anzeige drei Jahre nach der angeblichen Tat und ein psychologisches Gutachten Motto: "'s kannt scho sein" sind ein Schlag ins Gesicht des Rechtsstaates und in das Gesicht jedes wirklichen Opfers.
Was nun die falsche Beschuldigung
angeht, in den meisten Fällen wird das tatsächlich milde gehandhabt. Aber
nur deshalb, weil man der Angeklagten keine weitere Gefahr für die
Öffentlichkeit attestiert. Die Justiz entscheidet vor allem vor dem
Hintergrund, wer gefährlich werden könnte und wer nicht.
Das ist offenkundig falsch:
1. Bei den offiziellen Motiven der Justiz steht 'Sühne' an oberster Stelle.
2. Warum sollte bei einem Falschbeschuldiger weniger Wiederholungsgefahr bestehen, als bei einem Dieb?
"Danke" liebe Justiz für das milde Urteil für Gutfrau
Nihilator
, Bayern, Saturday, 27.06.2009, 20:47 (vor 6026 Tagen) @ A Stranger in a strange World
Was nun die falsche Beschuldigung
angeht, in den meisten Fällen wird das tatsächlich milde gehandhabt.
Aber
nur deshalb, weil man der Angeklagten keine weitere Gefahr für die
Öffentlichkeit attestiert. Die Justiz entscheidet vor allem vor dem
Hintergrund, wer gefährlich werden könnte und wer nicht.
Das ist offenkundig falsch:
1. Bei den offiziellen Motiven der Justiz steht 'Sühne' an oberster
Stelle.
2. Warum sollte bei einem Falschbeschuldiger weniger Wiederholungsgefahr
bestehen, als bei einem Dieb?
Weil man ihr eine derart knochenharte Lehre erteilt hat, würde ich sagen. Du, Du, augenzwinkernd, sozusagen. 
Das Argument "keine Wiederholungsgefahr" für milde bzw. keine Strafen habe ich allerdings auch schon des öfteren vernommen. Allerdings in dre Tat nur bei weiblichen Tätern. Besonders im Gedächtnis geblieben ist mir der Fall einer Mörderin in Geesthacht, die ihre beiden Kinder mit einem Schlachtmesser hingemetzelt hatte, um den "Erzeuger" zu bestrafen. Das vom Gericht verwandte Argument "keine Wiederholungsgefahr" führt logisch fortgedacht zur dringenden Empfehlung an alle Kindermörderinnen, bloß ja sauber und gründlich zu arbeiten und keinesfalls Überlebende übrigzulassen. Lieber nochmal nachstechen im Zweifel, denn nur so ist Straffreiheit gesichert. Für die Klappse hat's bei der allerdings auch nicht gereicht; selbst die SPIEGELIN war damals etwas konsterniert.
http://femdisk.com/includef.php?path=forum/showthread.php&threadid=259
--
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"Danke" liebe Justiz für das milde Urteil für Gutfrau
A Stranger in a strange World
, Sunday, 28.06.2009, 00:44 (vor 6026 Tagen) @ Nihilator
Weil man ihr eine derart knochenharte Lehre erteilt hat, würde ich sagen.
Du, Du, augenzwinkernd, sozusagen.Das Argument "keine Wiederholungsgefahr" für milde bzw. keine Strafen habe
ich allerdings auch schon des öfteren vernommen. Allerdings in dre Tat nur
bei weiblichen Tätern. Besonders im Gedächtnis geblieben ist mir der Fall
einer Mörderin in Geesthacht, die ihre beiden Kinder mit einem
Schlachtmesser hingemetzelt hatte, um den "Erzeuger" zu bestrafen. Das vom
Gericht verwandte Argument "keine Wiederholungsgefahr" führt logisch
fortgedacht zur dringenden Empfehlung an alle Kindermörderinnen, bloß ja
sauber und gründlich zu arbeiten und keinesfalls Überlebende übrigzulassen.
Lieber nochmal nachstechen im Zweifel, denn nur so ist Straffreiheit
gesichert. Für die Klappse hat's bei der allerdings auch nicht gereicht;
selbst die SPIEGELIN war damals etwas konsterniert.
Ich sehe deinen Punkt durchaus und will darüber auch gar nicht streiten. Im Gegenteil, ich teile deine Meinung über diese Posse.
Und wenn Du irgendwann mal in Erwägung ziehen solltest, das nicht alle Frauen naturgesetzlich so sein müssen, sondern dass Sie-deren-Name-nicht-genannt-werden-darf, rein theoretisch und nur eventuell eine Ausnahme sein könnte, dann wird das doch noch was mit uns.
"Danke" liebe Justiz für das milde Urteil für Gutfrau
Nikos, Athen, Sunday, 28.06.2009, 18:45 (vor 6026 Tagen) @ A Stranger in a strange World
Zustimmung
Nikos
--
*Es gibt KEINEN Grund für eine Nicht-Feministin, einem Mann, den sie liebt, KEINEN Kaffee zu machen!*
"Danke" liebe Justiz für das milde Urteil für Gutfrau
Mirko, Saturday, 27.06.2009, 20:29 (vor 6026 Tagen) @ Laura
bearbeitet von Mirko, Saturday, 27.06.2009, 20:39
> Wie anders soll eine Frau zu ihrem Recht kommen, wenn keine Zeugen
[quote]vorhanden sind? Da muss man sich eben auf Gutachten stützen. Dass Gutachter
dabei auch Fehler machen: geschenkt! [/quote]
Wenn solche Falschbeschuldigungen die Existenzen von Frauen zerstören würden, würdest du garantiert nicht auf "Geschenkt!" plädieren. Vielmehr würdest du eine bittere Anklage gegen das "Patriarchat" erheben.
Spiegel: "Die Unschuldigen befreien"
Auszüge:
"Beinahe jede Woche kommt gegenwärtig irgendwo in den Vereinigten Staaten ein Mensch aus dem Gefängnis frei, weil ein DNA-Test seine Unschuld bewiesen hat."
"Nach Angaben des 'Innocent Project', einer Hilfsorganisation für unschuldige US-Häftlinge, sind bis vergangenen Freitag 208 Frauen und Männer aus den Kerkern befreit worden. Mehr als 90 Prozent von ihnen hatte man Vergewaltigung vorgeworfen - ein Verbrechen, das sich wegen der Spermaspuren besonders leicht mit Hilfe von DNA-Tests aufklären lässt. Im Durchschnitt hatten die zu Unrecht Verurteilten zwölf Jahre hinter Gittern verbracht. 15 von ihnen waren sogar zum Tode verurteilt und sind den Henkern nur knapp entronnen."
"Inzwischen müssen die Ermittler ihre Verhöre aufzeichnen, damit sich später objektiv nachvollziehen lässt, unter welchen Umständen Geständnisse abgelegt worden sind."
"Bereits vollstreckte Todesurteile wurden bisher nur in wenigen Fällen von den DNA-Detektiven überprüft. Deshalb konnten sie noch nicht feststellen, ob auch schon Unschuldige exekutiert wurden. Gleichwohl bringt ihr Tun die Todesstrafe immer stärker in Misskredit. Erstmals, so zeigt eine Gallup-Umfrage aus dem Vorjahr, sind die Amerikaner mehrheitlich nicht mehr dafür, Kapitalverbrechern den Garaus zu machen."
"Hochgerechnet auf sämtliche Gefängnisinsassen der Vereinigten Staaten entspräche dies der Einwohnerzahl einer ganzen Kleinstadt: 50 000 Bürger, die unschuldig eingekerkert sind."
Zitat Ende.
Laura:
Was nun die falsche Beschuldigung
[quote]angeht, in den meisten Fällen wird das tatsächlich milde gehandhabt. Aber
nur deshalb, weil man der Angeklagten keine weitere Gefahr für die
Öffentlichkeit attestiert. Die Justiz entscheidet vor allem vor dem
Hintergrund, wer gefährlich werden könnte und wer nicht.[/quote]
Falsch. Als ein Mann in einer Trennungssituation die Ex beschuldigte, das Kind sexuell missbraucht zu haben, verurteilte das Gericht den Mann zu 10.000 DM Geldstrafe Quelle. Frauen die solche Beschuldigungen erheben werden nicht oder milde bestraft. Die Frauen werden deswegen milde bestraft, weil sie Frauen sind.
--
Wer gegen Monster kämpft, muss achtgeben, nicht selbst zum Monster zu werden - Nietzsche
"Danke" liebe Justiz für das milde Urteil für Gutfrau
Mustrum, Saturday, 27.06.2009, 21:59 (vor 6026 Tagen) @ Laura
Wie anders soll eine Frau zu ihrem Recht kommen, wenn keine Zeugen
vorhanden sind? Da muss man sich eben auf Gutachten stützen. Dass Gutachter
dabei auch Fehler machen: geschenkt! Was nun die falsche Beschuldigung
angeht, in den meisten Fällen wird das tatsächlich milde gehandhabt. Aber
nur deshalb, weil man der Angeklagten keine weitere Gefahr für die
Öffentlichkeit attestiert. Die Justiz entscheidet vor allem vor dem
Hintergrund, wer gefährlich werden könnte und wer nicht.
"Geschenkt"?
Wenn ein Mann dann wegen so was jahre- und jahrzehntelang im Bau sitzt?
Hmja?
"Milde gehandhabt" trifft - im Vergleich zur Rechtsprechung gegenüber Männern - auf jedes gegen Frauen verhängte Urteil zu.
Und wenn eine Frau mit einer Falschaussage einem Mann das ganze Leben ruiniert (hier ist es glimpflich ausgegangen, weil er seine sms gespeichert hat) - besteht dann keine weitere Gefahr für die Öffentlichkeit? Kann jemand, der so etwas macht, nicht mehr gefährlich werden?
"Wer gefährlich werden könnte und wer nicht"? Frauen also nie, Männer stets?
Nicht die Justiz sondern schwachköpfige, gutmeinelnde Richter sind das Problem...(nT)
Swen, Sunday, 28.06.2009, 10:29 (vor 6026 Tagen) @ sonnenlilie
SMS l