Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Genderama: "Russin wegen Vergewaltigung von zehn Männern angeklagt ". Schwanger?

Roslin, Sunday, 21.06.2009, 18:57 (vor 6032 Tagen)

Hier bei Arne Hoffmann nachzulesen

Eine Frau sediert also Männer und "bedient" sich an ihnen.
Preisfrage an die Juristen, interessiert mich wirklich: Was ist, wenn sie schwanger wird?
Muss der Vergewaltigte dann hierzulande Kindesunterhalt zahlen an die Mutter?
Er ist ja der Vater.
Dass er es ist, der zweifelsfrei beweisen muss, vergewaltigt worden zu sein, ist klar.
Dürfte schwer genug werden, für einen Mann.
Wer glaubt dem schon?
Aber selbst wenn ihm das gelänge, was dann?

Genderama: "Russin wegen Vergewaltigung von zehn Männern angeklagt ". Schwanger?

Wolfgang A. Gogolin ⌂, Hamburg, Sunday, 21.06.2009, 20:11 (vor 6032 Tagen) @ Roslin

Aber selbst wenn ihm das gelänge, was dann?

Die Unterhaltspflicht dürfte auch in einem solchen Fall eindeutig feststehen, das kennen wir vom 'Samenraub' bei Boris.
'Der Spiegel' sinnierte mal, ob es Samenraub überhaupt geben könne, denn schließlich wolle der Mann sein Saatgut ja gern loswerden.

Aber:
Wenn es gelingt, die Vergewaltigung zu beweisen, dürfte dem Mann Schadenersatz zustehen, und zwar exakt in Höhe des zu leistenden Unterhalts.

Viele Grüße
Wolfgang

Genderama: "Russin wegen Vergewaltigung von zehn Männern angeklagt ". Schwanger?

karlma, Sunday, 21.06.2009, 21:04 (vor 6032 Tagen) @ Wolfgang A. Gogolin

Nach der merkwürdigen Systematik deutschen Familienrechts noch anders: Der Unterhalt an das Kind ist vorrangig zu zahlen. Dabei spielen die Umstände der Erzeugung auch keine Rolle. Damit hat aber die Mutter noch keine Mittel für den Schadensersatz, auch wenn sie dem Kind sein Einkommen verwaltet. Also bleibt er wieder auf den Kosten hängen, es sei denn er verpieselt sich nach Fernost oder es geschieht ein Wunder und die Frau arbeitet für ihren Unterhalt und den Schadensersatz.

Genderama: "Russin wegen Vergewaltigung von zehn Männern angeklagt ". Schwanger?

Roslin, Sunday, 21.06.2009, 23:02 (vor 6032 Tagen) @ karlma
bearbeitet von Roslin, Sunday, 21.06.2009, 23:14

Nach der merkwürdigen Systematik deutschen Familienrechts noch anders: Der
Unterhalt an das Kind ist vorrangig zu zahlen. Dabei spielen die
Umstände der Erzeugung auch keine Rolle. Damit hat aber die Mutter noch
keine Mittel für den Schadensersatz, auch wenn sie dem Kind sein Einkommen
verwaltet. Also bleibt er wieder auf den Kosten hängen, es sei denn er
verpieselt sich nach Fernost oder es geschieht ein Wunder und die Frau
arbeitet für ihren Unterhalt und den Schadensersatz.

Danke für Eure Antworten.

Als juristischer Laie hatte ich den Verdacht, dass es genau so sein könnte.
Eure Antworten machen ja wirklich Mut, beleuchten an diesem Extrembeispiel, wie es um die Gleichberechtigung der Männer steht.
Kein Mensch kann eine Frau zur Mutterschaft zwingen, schon gar nicht, wenn sie vergewaltigt wurde.
Ein Mann kann sich einer Zwangsvaterschaft nicht entziehen, offenbar nicht einmal dann, wenn er vergewaltigt wurde.

Prost Mahlzeit.

Genderama: "Russin wegen Vergewaltigung von zehn Männern angeklagt ". Schwanger?

chrima, Sunday, 21.06.2009, 21:07 (vor 6032 Tagen) @ Wolfgang A. Gogolin

Wenn es gelingt, die Vergewaltigung zu beweisen, dürfte dem Mann
Schadenersatz zustehen, und zwar exakt in Höhe des zu leistenden
Unterhalts.

Viele Grüße
Wolfgang

Hört sich ja ganz schön gerecht an. Aber:

In D hätte der Vergewaltigte Schadenersatzansprüche gegen die Vergewaltigerin. Diese jedoch ist Eigentümerin des aus der von ihr begangenen Vergewaltigung entstandenen Kindes, braucht also nicht arbeiten zu gehen.
Er hingegen wird gezwungen werden (dank "überobligatorischer Erwebspflicht"), den geschuldeten Kindesunterhalt zu zahlen, während er keinerlei Handhabe hat seine Forderungen einzutreiben.
Im Endeffekt wird er also doch zahlen, zahlen und nochmals zahlen und auf seinen Ansprüchen sitzen bleiben.
Gruß
chrimu

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