Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Wichtig, wer weiß mehr?

Zottel, Saturday, 20.06.2009, 17:16 (vor 6033 Tagen) @ Holger

Dasselbe Problem gibt es bei SchülerVZ und StudiVZ auch. Die Betreiber überprüfen die Beiträge nicht und löschen sie nur dann, wenn sie einen deutlichen Hinweis darauf bekommen. Dennoch hat das nie Konsequenzen gehabt. Das ist wie mit einer Pinnwand im Supermarkt, an der Kunden Anzeigen aufhängen dürfen. Verantwortlich ist derjenige, der es aufhängt und der Pinnwandbesitzer ist nicht zur ständigen Kontrolle verpflichtet. Wenn er nach einem Hinweis den Beitrag entfernt, hat er seine Pflicht erfüllt.

Es kann schon sein, dass vielleicht in Einzelfällen mal ein Gericht anders entscheidet. Das liegt dann aber daran, dass der Richter ein falsches oder kein Verständnis vom Medium Internet hat. In einer höheren Instanz würde ein solches Urteil gewiss gekippt werden.


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