Wichtig, wer weiß mehr?
Heute in einem Kommentar darüber gestolpert:
Ein Urteil des Landgerichts Hamburg sorgt seit Jahren für Unsicherheit bei Betreibern von Foren und Blogs. Demnach sollen diese für die Beiträge ihrer Mitglieder uneingeschränkt haftbar sein.
Das Oberlandesgericht Hamburg hat dieser Entscheidung nun eine klare Absage erteilt, berichtet 'heise.de'. Die Betreiber der Website "Marions Kochbuch" hatten geklagt, da ein Mitglied der Fußball-Community "Foros" ein Foto veröffentlicht hatte, das eine Rechtsverletzung darstellte. Das Landgericht Hamburg verurteilte den Forenbetreiber zur Unterlassung sowie zur Zahlung von Anwalts- und Lizenzgebühren.
In der Begründung hieß es, dass der Forenbetreiber als Störer für die Urheberrechtsverletzung mitverantwortlich sei. Zudem soll er in der Lage gewesen sein, die Rechtsverletzung zu verhindern, indem er beispielsweise generell das Einstellen von Bildern durch Dritte unterbindet.
Das zuständige Oberlandesgericht hat diese Entscheidung nun aufgehoben und entschied in allen Punkten zugunsten des Forenbetreibers. Da es sich bei den Forenbeiträgen um fremde Beiträge handelt, ist der Betreiber auch nur eingeschränkt haftbar. Da keine vorsorgliche Überprüfung sämtlicher Inhalte vorgenommen werden muss, kann der Forenbetreiber auch nicht als Störer haftbar gemacht werden.
Da der Beklagte auch sofort nach Kenntniss die Urheberrechtsverletzung beseitigt hat, kann er auch nicht auf Unterlassung verklagt werden. Auch die Anwaltskosten müssen nicht gezahlt werden, da der Forenbetreiber erst nach Eingang der Abmahnung über die Rechtsverletzung informiert war. Der Rechteinhaber muss dafür zahlen, schließlich liegt es in seinem Interesse, den Betreiber zur Entfernung des Beitrags aufzufordern.
(Aus nem anderen Forum, da stand leider kein direkter Link.
Wichtig, wer weiß mehr?
Dasselbe Problem gibt es bei SchülerVZ und StudiVZ auch. Die Betreiber überprüfen die Beiträge nicht und löschen sie nur dann, wenn sie einen deutlichen Hinweis darauf bekommen. Dennoch hat das nie Konsequenzen gehabt. Das ist wie mit einer Pinnwand im Supermarkt, an der Kunden Anzeigen aufhängen dürfen. Verantwortlich ist derjenige, der es aufhängt und der Pinnwandbesitzer ist nicht zur ständigen Kontrolle verpflichtet. Wenn er nach einem Hinweis den Beitrag entfernt, hat er seine Pflicht erfüllt.
Es kann schon sein, dass vielleicht in Einzelfällen mal ein Gericht anders entscheidet. Das liegt dann aber daran, dass der Richter ein falsches oder kein Verständnis vom Medium Internet hat. In einer höheren Instanz würde ein solches Urteil gewiss gekippt werden.
Bei Buskeismus.de geht es u.a. um die Forenhaftung
Ein Urteil des Landgerichts Hamburg sorgt seit Jahren für Unsicherheit bei
Betreibern von Foren und Blogs.
Bei Buskeismus.de findest du viel über das LG Hamburg. Wer sich die Mühe macht, sich einzuarbeiten, der kommt zu dem Schluss: Mimosenschutz verdrängt Meinungsfreiheit
Tipps für Forenbetreiber (und Blogbetreiber):
- .com Domain statt .de Domain
- Who-is-protection bei US-Anbieter (Commonwealth-Länder sind auch OK, aber nur die USA sind halt der absolute Garant für Meinungsfreiheit, teilweise haben Commonwealth-Länder Diktatur-Ambitionen, z.B. Australien, UK) nehmen
- offiziell behaupten, dass das Forum von einem Freund geführt wird, der in den USA seinen Wohnsitz hat; dieser 'Freund' bleibt natürlich anonym
- Bezahlung aus DE über Paypal ist möglich; die Geheimdienste wissen, wer dahinter steckt, nicht aber die Abmahnanwälte - und darauf kommt es an
USA = Meinungsfreiheit, keine Forenhaftung, keine Abmahnungen
Deutschland = Mimosenschutz, Abmahnwahn, ständige Angst
Low-Budget-Variante (für Maskulisten ausgezeichnet geeignet): Anonymes Blog bei Wordpress.com (mache ich) oder Blogger.com.
Bei Buskeismus.de geht es u.a. um die Forenhaftung
Sehr gute Auflistung
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