Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 2 - 21.05.2006 - 25.10.2012

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Strafanzeige wegen Rettung der Tochter?

sonnenlilie, Näe HD, Saturday, 20.06.2009, 10:38 (vor 6034 Tagen)

Strafanzeige wegen Rettung der Tochter?

Weil ein 23-jähriger Schweriner am Donnerstag Abend seine schreiende dreijährige Tochter aus den Händen seiner völlig betrunkenen Mutter - sie hat das Sorgerecht für die Kleine - gerettet hat, muss er jetzt mit juristischen Konsequenzen rechnen.

http://www.svz.de/lokales/schwerin/artikeldetails/article/217/strafanzeige-wegen-rettung-der-tochter.html


Bestimmt zuviel Veltins Bier getrunken!

http://www.scharf-links.de/51.0.htm...ackPid%5D=8&cHash=ce377e539c

Strafanzeige wegen Rettung der Tochter?

phaidros52 @, Saturday, 20.06.2009, 10:43 (vor 6034 Tagen) @ sonnenlilie

Strafanzeige wegen Rettung der Tochter?

Mh, wenn er es nicht getan hätte, wäre er dann wegen unterlassener Hilfeleistung angezeigt worden?

Ph.

Strafanzeige wegen Rettung der Tochter?

Mustrum, Saturday, 20.06.2009, 10:49 (vor 6034 Tagen) @ phaidros52

Strafanzeige wegen Rettung der Tochter?

Mh, wenn er es nicht getan hätte, wäre er dann wegen unterlassener
Hilfeleistung angezeigt worden?

Ph.

Auf jeden. Ist ja ein Mann, damit per se verantwortlich, wenn eine Frau Mist baut.

Strafanzeige wegen Rettung der Tochter?

DerZaungast, Saturday, 20.06.2009, 12:00 (vor 6034 Tagen) @ Mustrum

Wenn er wegen so was angezeigt werden kann, dann hat er kein Sorgerecht. Wenn er kein Sorgerecht hat ist es nicht seine "Frau". Denn solange er verheiratet ist hat er Sorgerecht. Es ist eine dieser "Alleinerziehenden" Schlampen.

Strafanzeige wegen Rettung der Tochter?

der_quixote, Saturday, 20.06.2009, 12:40 (vor 6034 Tagen) @ DerZaungast

Wenn er wegen so was angezeigt werden kann, dann hat er kein Sorgerecht.
Wenn er kein Sorgerecht hat ist es nicht seine "Frau". Denn solange er
verheiratet ist hat er Sorgerecht. Es ist eine dieser "Alleinerziehenden"
Schlampen.

Tschuldigung, kann ich mir nicht verkneifen.

Deutsche Sprache, schwere Sprache...

Seiner Mutter. Nicht Ihrer...

also eine besoffene Oma , welche das SR innehat(e?).

Frank

Strafanzeige wegen Rettung der Tochter?

adler, Kurpfalz, Saturday, 20.06.2009, 17:42 (vor 6034 Tagen) @ DerZaungast

Wenn er wegen so was angezeigt werden kann,

Ist er ja auch garnicht. Noch nicht!

dann hat er kein Sorgerecht.

Hat er nicht mehr, Nö.

Wenn er kein Sorgerecht hat ist es nicht seine "Frau".

Hat das jemand behauptet?

Denn solange er verheiratet ist hat er Sorgerecht.

Ist er halt nicht (mehr). Jedenfalls nicht mit der Mutter des geraubten Kindes.

Es ist eine dieser "Alleinerziehenden" Schlampen.

BINGO!
Ach ja: Und im Dunkeln ist es auch kälter als draußen!

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