Ein Kind habe damals nicht in ihre «Lebensplanung» gepasst
Fünfeinhalb Jahre Haft für 22-Jährige wegen Kindstötung
Limburg (ddp-hes). Wegen der Tötung ihres Neugeborenen muss eine 22-Jährige aus Mittenaar im Lahn-Dill-Kreis für fünfeinhalb Jahre ins Gefängnis. Das Limburger Landgericht werte die Tat am Dienstag in seiner Urteilsbegründung als Totschlag. Die Altenpflegerin hatte in dem knapp dreiwöchigen Verfahren gestanden, den von ihr zu Hause zur Welt gebrachten Säugling im November 2008 direkt nach der Geburt umgebracht zu haben. Sie wickelte das Neugeborene in ein Handtuch und legte es in eine Papiertonne. Der Säugling erstickte.
Die Angaben der Angeklagten, sie habe ihre Schwangerschaft nicht bemerkt, bezeichnete das Gericht als «widerlegt>. Die Vermutung, dass sie schwanger sei, habe die medizinisch vorgebildete Frau in ihrem Umfeld oft gehört und könne «nicht unbefangen> gewesen sein. Im Prozess hatte die Altenpflegerin angegeben, ein Kind habe damals nicht in ihre «Lebensplanung> gepasst. Nach Abschluss ihrer Berufsausbildung war die Frau im August 2008 mit ihrem Verlobten zusammengezogen.
An dieser für sie «erstrebenswerten Lebens- und Arbeitssituation> habe sie nichts ändern wollen, urteilte das Gericht und schloss - anders als von der Verteidigung beantragt - einen minderschweren Fall des Totschlags aus. Das Strafmaß entspricht dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Anklage und Verteidigung verzichteten noch im Gerichtssaal auf Rechtsmittel. http://nibelungen-kurier.de/?t=news&s=Aus%20aller%20Welt&ID=20620
Heute sind es die Kinder und morgen die Alten.
Eine ganz normale Frau
Gewalt von Frauen, besonders gegenüber Wehrlosen, wird nach wie vor verharmlost und nach Kräften entschuldigt.
Ich frage mich immer wieder, wie man weiblichen Menschen, die man nicht für fähig hält, verantwortlich zu handeln, Kinder ohne weitere Aufsicht überlassen kann. Würde man Frauen für voll verantwortlich halten, würde man sie auch entsprechend verurteilen, nämlich wie Männer.
Insgesamt aber ein erstaunlich hartes Urteil, ich hätte einen glatten Freispruch wegen 'Überforderung' und 'psychischer Ausnahmesituation' erwartet.
Viele Grüße
Wolfgang
Eine ganz normale Frau
Kinder kann man nicht verurteilen, aber so ein frauenfeindlicher Richter hat es nun doch getan. Unfassbar!
Lebenslänglich wäre vermutlich angemessen gewesen
Fünfeinhalb Jahre Haft für 22-Jährige wegen Kindstötung
Lebenslänglich wegen Mordes wäre vermutlich angemessen gewesen, mindestens aber 15 Jahre Freiheitsstrafe (mit der Option nach 2/3 freizukommen, also nach 10 Jahren).
Das Kind ist offenbar erstickt. Das ist vermutlich 'grausam' i.S.d. § 211 StGB. Warum wird vermutlich contra legem entschieden? Ach ja richtig, der Täter ist ja eine MenschIn. Da gilt dann Frauinnenstrafrecht. Wann wird das StGB eigentlich in geschlechtergerechter Sprache gefasst werden? Da steht immer nur 'Täter' oder 'Mörder' - das sollte gemäss der totalitären Gender-Ideologie ergänzt werden.
Also mich überzeugt die geringe Strafhöhe nicht. Aber immerhin ist die Verbrecherin verurteilt worden.