FDP Antrag Für eine Absicherung von Frauen- und Kinderschutzhäusern
Der Bundestag wolle beschließen:
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Frauenhäuser leisten unbestritten einen wichtigen, unverzichtbaren Beitrag zur Bekämpfung der Auswirkungen von Gewalt gegen Frauen. Durch die Beratung der betroffenen Frauen in vielfältiger Hinsicht einen wichtigen Beitrag zum Opferschutz. Auch im „Aktionsplan II der Bundesregierung zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen“ von 2007 wird auf die Notwendigkeit eines breit gefächerten Unterstützungssystems mit Frauenhäusern und Zufluchtswohnun- gen hingewiesen (S. 39). Besonders der menschliche Beistand für die Opfer und ihre Angehörigen sind hier wichtig. Individuell auf die Person bezogen wird hier direkt durch Gespräche geholfen und weitere Hilfsmaßnahmen können erörtert werden. Herausragend sind dabei Maßnahmen zur Prozess- vorbereitung und -begleitung, insbesondere zur psychosozialen Unterstützung bei Vernehmungen und gerichtlichen Verhandlungen. Durch die Anwesenheit von Begleitpersonen wird vielen Opfern die Angst genommen. Dies geschieht auch durch die Vorbereitung auf die Vernehmungssituation. Opfer haben einen Anspruch auf Unterstützung bei Belastungen durch das Verfahren und zur Bewältigung der Tatfolgen. Voraussetzung hierfür ist eine enge Kooperation zwischen Polizei, Justiz, ggf. den Jugendämtern und den Frauenhäusern, um den Opfern einen schonenden Umgang vor Gericht zu ermöglichen.
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/131/1613178.pdf
Wenn wir familiäre Gewalt mindern wollen, müssen wir uns von dem Trugbild verabschieden, dass Gewalt nur von Männern ausgeht und Gewalt von Frauen nur defensiven Charakter hat. Die Forschung zeigt hinlänglich, dass Frauen so gewalttätig wie Männer sind.
Wir brauchen weder Häuser für geschlagenen Frauen noch für geschlagene Männer oder geschlagene Kinder. Wir brauchen qualifizierte Beratungsstellen für Familien mit Gewaltproblemen mit gut qualifizierten männlichen und weiblichen Mitarbeitern, die familienbezogen kooperieren, hohe berufsethische Standards in ihrer Tätigkeit praktizieren, die weder das eine noch das andere Geschlecht zum Sündenbock machen und die vor allem nicht außerhalb der professionellen Diskussion der freien Träger unreglementiert sich bewegen.
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- FDP Antrag Für eine Absicherung von Frauen- und Kinderschutzhäusern -
sonnenlilie,
13.06.2009, 00:13
- FDP Antrag Für eine Absicherung von Frauen- und Kinderschutzhäusern - Mirko, 13.06.2009, 00:44
- FDP und SPD haben 1977 beschlossen, beide Partner sind immer gleich Schuld -
Christian,
13.06.2009, 00:56
- beide Partner sind immer gleich Schuld - so wie heute die CDU (owt) - Franz, 13.06.2009, 01:41