Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Öffentlicher Prozess gegen ein Jugendamt

Dummerjan, Wednesday, 10.06.2009, 12:46 (vor 6043 Tagen) @ Gasttt

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MEines Wissens ist ein Kontrollorgan des JA der Jugendausschuss bzw. der
Sozialausschuss im Stadtrat bzw. Gemeinderat.
Denen übergeordnet ist der Sozialdezernent der Stadt oder der Gemeinde.

Jugendämter sind immer kommunale Behörden.
Insofern sind sie IMO genauso viel oder wenig kontrolliert wie
Finanzämter, Polizei usw.

Nein, dies ist nicht war. So gibt es zum Beispiel bei der Inobhutnahme durch das Jugendamt keine Frist, innerhalb derer vor Gericht eine Begründung vorgelegt werden muss. bei einer Verhaftung... ach was, such doch selber danach, in Deinen kreisen sollten doch entsprechende Empfehlungen zirkulieren.

Ansonsten ist das Jugendamt zum beisiel eine der wenigen außergerichtlichen Institutionen, die vollstreckbare Titel ausfertigen kann, z.B. Unterhaltstitel.


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