Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 2 - 21.05.2006 - 25.10.2012

233.682 Postings in 30.704 Threads

[Homepage] - [Archiv 1] - [Archiv 2] - [Forum]

Öffentlicher Prozess gegen ein Jugendamt

Christine ⌂, Sunday, 07.06.2009, 19:13 (vor 6046 Tagen)

--------Ursprüngliche Nachricht--------
Von: Redaktionsbuero Stuttgart [mailto: contact@mosuch.de]

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit werden Sie herzlich eingeladen zum ersten öffentlichen Verhandlungstermin gegen das Jugendamt Stuttgart.

Das Jugendamt Stuttgart hat im Juli 2008 das 6 Monate alte Kind Nina Veronika an einen unbekannten Ort verschleppt. Im August 2008 wurde dem Kindesvater, einem hauptberuflichen Journalisten, Hausverbot durch Amtsleiter Bruno Pfeifle erteilt. Grund: er stellte unangenehme Fragen. Das Jugendamt Stuttgart ist es gewohnt, seine Machenschaften hinter verschlossenen Türen abzuwickeln. Dabei wird es gedeckt von Familienrichtern wie Brigitte Lutz vom Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt.

Weiter gehts hier http://femokratieblog.wgvdl.com/oeffentlicher-prozess-gegen-ein-jugendamt/06-2009/

Frage mich jetzt aber bitte keiner, warum das Kind entführt wurde, wie eine gewisse Angelika im Blog [image]

Gruß - Christine

--
Es ist kein Merkmal von Gesundheit, wohlangepasstes Mitglied einer zutiefst kranken Gesellschaft zu sein

Öffentlicher Prozess gegen ein Jugendamt

Marlow @, Sunday, 07.06.2009, 21:24 (vor 6046 Tagen) @ Christine

das problem mit den jugendämtern in deutschland ist doch, daß diese keine übergeordneten institutionen haben, die diese in ihre schranken weisen. die einzigen, die das noch können sin die richter, die aber erstmal angerufen werden müssen. die erfahrungen, die meine frau und ich mit den jugendämtern gemacht haben, sind folgende:
sie glauben, daß nur ihre meinung zählt, wenn man ihre meinung infrage stellt,ist gleich von "mangelnder kooperation" wie in diesem fall die rede.
sie sind die einzigen, die wissen, was gut und was schlecht für kinder ist.
sie lassen sich auch von einem richter nicht belehren.
sie machen keine fehler.
wir sind auch gegen ein jugendamt vor gericht gezogen und hatten einen klasse richter. der hat ihnen dann auch nahegelegt, auf ein berufungsverfahren zu verzichten.
die waren nicht in der lage, eine kindeswohlgefährdung zu erkennen. "das kind wurde ja nicht geschlagen".
es sollten dringend übergeordnete kontrollinstanzen geschaffen werden.

Öffentlicher Prozess gegen ein Jugendamt

adler, Kurpfalz, Monday, 08.06.2009, 18:08 (vor 6045 Tagen) @ Marlow

das problem mit den jugendämtern in deutschland ist doch, daß diese keine
übergeordneten institutionen haben, die diese in ihre schranken weisen. die
einzigen, die das noch können sin die richter,

Nicht einmal die können das, Marlow. Eigentlich unfassbar!

Es gibt viele Seiten zu Jugendämtern im Netz. Teils berichten sie von unglaublichen Erfahrungen. Fündig wird man bei pappa.com

Teils setzen sie sich auch argumentativ mit dieser "Behörde" auseinander, die ja gar keine Behörde ist. Denn sie sind keiner Weisung noch Aufsicht unterworfen. Sie sind einmalig in Europa, vielleicht auf der ganzen Welt.
Sie tun nur so, als seien sie eine Behörde. Sie sind ein Relikt aus dem 1000-hährigen Reich und dienten schon damals dem Zweck Eltern die Kinder wegzunehmen und auf geeignete (arische) Eltern zu verteilen.

Und sie setzen sich auch ungestraft über Urteile hinweg. So wurden nach den Wormser Prozessen noch jahrelang! gegen richerlichen Beschluß Eltern ihre Kinder vorenthalten. Begründung ist meist "Gefahr im Verzug" oder das Totschlagargument "Kindeswohl".
Die Kinder wurden im "Spatzennest" vor ihren Eltern gesichert, dessen Leiter später selber wegen Kindesmissbrauchs verurteilt wurde.

RA Ingo Alberti:
der internationale Begriff der besten Interessen des Kindes in Deutschland nicht gilt, sondern nur der unbestimmte Ersatzbegriff des sogenannten Kindeswohls, der jegliche jugendamtliche und richterliche Willkür ermöglicht

1. Die Jugendämter werden irreführend als Amt, als eine staatliche Behörde bezeichnet, ... Aber im Gegenteil zu einer staatlichen Behörde weder der staatlichen noch der ministerialen noch anderer Aufsicht bzw. Weisung unterliegen.
5. Die Bürgermeister bzw. Landräte haben lediglich die Pflicht, das Jugendamt zu finanzieren. Sie sind weder weisungsbefugt noch können sie die Jugendämter kontrollieren.
6. Die Entscheidungen über das Jugendamt kann ausschließlich der innere Ausschuss des Jugendamtes (Jugendamtausschuss) fallen, der aus den Lokalpolitikern besteht. Das heißt, das Jugendamt kontrolliert sich selbst.

Das ist aus eine Petition an das EU-Parlament zur Abschaffung der deutschen Jugendämter. Leider funzt der link nicht mehr, den ich habe.

Weitere gute Infos dazu findet man bei der (kinderbuch)Autorin und Publizistin Dr. Karin Jäckel, die sich sehr für Rechte von Kindern aber auch von Vätern einsetzt.
Etwas runterscrollen
http://www.karin-jaeckel.de/uebersicht/aktuelles.html

Gruß
adler

--
Frauenrat der Grünen empört-Gebäudereinigung:
Männer verdienen bei Außenreinigung deutlich mehr als Frauen bei Innenreinigung.

"Benachteiligungen von Männern beseitigen ... das ist nicht unser politischer Wille" -Grüne, Ortsgruppe Goslar

Öffentlicher Prozess gegen ein Jugendamt

Gasttt, Monday, 08.06.2009, 18:22 (vor 6045 Tagen) @ adler

----------------------------------------------------
Forenleitung: Vollquote gelöscht
Bitte Regeln für dieses Forum Punkt 9 beachten
----------------------------------------------------

MEines Wissens ist ein Kontrollorgan des JA der Jugendausschuss bzw. der Sozialausschuss im Stadtrat bzw. Gemeinderat.
Denen übergeordnet ist der Sozialdezernent der Stadt oder der Gemeinde.

Jugendämter sind immer kommunale Behörden.
Insofern sind sie IMO genauso viel oder wenig kontrolliert wie Finanzämter, Polizei usw.

Öffentlicher Prozess gegen ein Jugendamt

Dummerjan, Wednesday, 10.06.2009, 12:46 (vor 6043 Tagen) @ Gasttt

----------------------------------------------------
Forenleitung: Vollquote gelöscht
Bitte
Regeln für
dieses Forum
Punkt 9 beachten
----------------------------------------------------

MEines Wissens ist ein Kontrollorgan des JA der Jugendausschuss bzw. der
Sozialausschuss im Stadtrat bzw. Gemeinderat.
Denen übergeordnet ist der Sozialdezernent der Stadt oder der Gemeinde.

Jugendämter sind immer kommunale Behörden.
Insofern sind sie IMO genauso viel oder wenig kontrolliert wie
Finanzämter, Polizei usw.

Nein, dies ist nicht war. So gibt es zum Beispiel bei der Inobhutnahme durch das Jugendamt keine Frist, innerhalb derer vor Gericht eine Begründung vorgelegt werden muss. bei einer Verhaftung... ach was, such doch selber danach, in Deinen kreisen sollten doch entsprechende Empfehlungen zirkulieren.

Ansonsten ist das Jugendamt zum beisiel eine der wenigen außergerichtlichen Institutionen, die vollstreckbare Titel ausfertigen kann, z.B. Unterhaltstitel.

powered by my little forum