Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Erziehung, Antiautoritäre Erziehung, Anti-Erziehung

Mus Lim, Tuesday, 02.06.2009, 08:53 (vor 6051 Tagen)

Gewaltfreie Erziehung § 1631 BGB

„Die besorgniserregende Zunahme der Kinder- und Jugendkriminalität war Dauerthema in den Medien. Von immer wieder neu auftretenden Gewaltexzessen der Kinder und Jugendlichen wurde berichtet. Selbst die Politik nahm sich dem Thema an und machte es teilweise zum Hauptdiskussionspunkt im Wahlkampf. Kinder und Jugendliche, die ihre Mitschüler quälen, an öffentlichen Plätzen und in öffentlichen Verkehrsmitteln völlig grundlos andere Personen belästigen und teilweise schwer verletzen, zog das Interesse der Öffentlichkeit auf sich. In einem Fernsehinterview wurde ein Jugendlicher, der einen seiner Mitschüler krankenhausreif geschlagen hat, nach den Gründen seiner Tat befragt. Der Jugendliche berichtete, dass er zu Hause von seinem Vater regelmäßig geschlagen werde. Der Respekt und die Angst vor dem eigenen Vater hindere ihn daran, sich gegen die Gewalttätigkeiten seines Vaters zur Wehr zu setzen. Das Verprügeln des Mitschülers diente ihm letztlich als Ventil, die durch das Verhalten des Vaters bei ihm angestaute Wut und Aggression abzulassen. Humanwissenschaftliche Untersuchungen bestätigen seit langem das Phänomen, dass Kinder und Jugendliche aus zerrütteten Familienverhältnissen, die von ihren Eltern sehr streng und mit körperlicher und seelischer Gewalt erzogen werden, selbst zu Gewalttaten anderen gegenüber neigen. Misshandelte Kinder werden häufiger straffällig und neigen eher dazu Konflikte mit Gewalt zu lösen. (Thomas, Zeitschrift für Rechtspolitik 1999, S. 193 (S. 194 f.).) Auch sind sich Kriminologen und Jugendforscher einig, dass die Rückfallkriminalität in späteren Lebensabschnitten, bei straffälligen Kindern und Jugendlichen, in engem Zusammenhang mit der Herkunft dieser Kinder und Jugendlichen aus einem gewaltbereiten Elternhaus steht. (Thomas, Zeitschrift für Rechtspolitik 1999, S. 193 (S. 196).)“

Diese Begründung stellt den Vater als gewalttätig und die Familie als einen für Kinder gefährlichen Ort dar. Es ist schon fast offensichtlich, dass der Mann diskriminiert und die Familie für einen staatlichen Eingriff vorbereitet werden soll. Die Begründung leugnet, dass die Prügelstrafe nicht nur in Familien, sondern vor allem auch in staatlichem Auftrag in Schulen praktiziert wurde. Sie verschweigt auch, dass in dieser Zeit es eben nicht vorkam, dass Jugendliche ihre Mitschüler krankenhausreif schlugen, auf wehrlos am Boden liegende Opfer eintreten und an öffentlichen Plätzen und in öffentlichen Verkehrsmitteln völlig grundlos andere Personen belästigen und teilweise schwer verletzen. So schlecht kann die Erziehung, die die Prügelstrafe kannte, dann doch nicht gewesen sein. Das bedeutet zunächst einmal, dass mit der Ursachenanalyse für die Gewaltexzesse etwas nicht stimmt.

Ein Jugendliche erlebt bei einer Prügelstrafe, wie schmerzhaft das ist und er wünscht sich, der ausführende Lehrer oder der Vater möge aufhören. Diese schmerzhafte Erfahrung nahmen die Jugendlichen mit, wenn sie selbst in Auseinandersetzungen untereinander verwickelt waren und sie wussten, wann man aufzuhören hatte. Da sie selbst die Erfahrung hatten, selbst wehrlos dem Vater oder Lehrer ausgeliefert zu sein, konnten sie sich in ein wehrlos am Boden liegenden einfühlen. Dieses Einfühlvermögen ist vielen Jugendlichen offensichtlich heute verloren gegangen. Die Pädagogen an den Schulen sind offensichtlich nicht in der Lage, ihren Schülern dies zu vermitteln. Heute können Jugendliche sanktionslos Gewaltexzesse verüben, ohne dass sie die Folgen am eigenen Leib spüren müssen. Das einzige, was ihnen "droht" ist, dass sie mit pädagogischen Wattebäuschchen beworfen werden.

Offenbar wird nicht nur eine falsche Ursache für ein Phänomen angegeben sondern verkannt, dass die Kuschelpädagogik, die als Heilmittel angepriesen wird, gerade mit verantwortlich ist für die Eskalierung des Problems. Dahinter steht möglicherweise ein Menschenbild, dass der Mensch von Natur als gut sei. Das ist er aber nicht, wie sich immer wieder zeigt. Andernfalls müssten auch Saddam Hussein und die Taliban ein „Recht auf gewaltfreie Erziehung“ haben. Wenn die Welt aber nun nicht gewaltfrei ist und man nicht darauf verzichten kann, Gewalt mit Gegengewalt zu begegnen, dann ist es weltfremd zu fordern, dass ausgerechnet die Erziehung gewaltfrei zu sein habe.

„§ 1631 Abs. 2 S. 1 BGB gibt dem Kind ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig.“

Es wäre nicht notwendig zu betonen, dass selbstverständlich auf Prügelstrafe und andere körperliche Strafen verzichtet werden soll, wenn gute und wirkungsvolle Alternativen gibt, wenn es in Deutschland nicht die hohe Kultur der Denunziation und der Diffamierung gäbe. Ein Staat kann nicht auf das Mittel der Gewalt verzichten, wenn er seine Bürger vor Gewalt schützen will. Wenn Gefahr im Verzug ist, dann muss als letztes Mittel auch die Unverletzlichkeit der Wohnung und des Lebens bei Gewaltverbrechern aufgegeben werden. Das bedeutet nicht, dass der Staat damit Missbrauch treiben darf.

Ebenso können Erziehungsberechtigte nicht auf das Mittel der Gewalt verzichten. Gewaltexzesse von Kinder und Jugendlichen mit einem „Recht des Kindes auf gewaltfreie Erziehung“, kann nicht die richtige Antwort sein. Rechte sind immer auch mit Pflichten verbunden. So wird das Recht des Bürgers, vom Staat geschützt zu werden mit der Pflicht zur Loyalität zu diesem Staat verbunden. Deshalb ist es falsch, das „Recht des Kindes auf gewaltfreie Erziehung“ absolut zu setzen. Das würde die Loyalität des Kindes gegenüber seinen Lehrern und den Eltern voraussetzen, die für das Kind die Sorge und Verantwortung tragen. Das Recht auf gewaltfreie Behandlung setzt die Pflicht zum gewaltfreien eigenen Handeln voraus, das gilt auch für ein Kind oder einen Jugendlichen.

Es geht also nicht darum, Misshandlungen von Kindern und Jugendlichen zu gestatten, sondern darum, im gegebenen Fall mit drastischen Mitteln die Konsequenzen und Grenzen ihres Handelns aufzuzeigen. Gerade daran mangelt es der Kuschelpädagogik.

„Motiv des Gesetzgebers ist die Verdeutlichung, dass das Kind, als Person mit eigener Würde und als Träger von Rechten und Pflichten, die Achtung seiner Persönlichkeit auch von den Eltern verlangen kann. (BT-Drucks. 14/1247, S. 5.)“

Der Gesetzgeber verzichtet also völlig darauf, die Loyalität des Kindes einzufordern und fordert einseitig von den Eltern, die Achtung der Persönlichkeit des Kindes. Mit solch untauglichen Mitteln wird aber nicht die Persönlichkeit des Kindes geschützt, sondern lediglich die Autorität von Eltern und Lehrern untergraben, womit allen erzieherischen Bemühungen der Boden unter den Füßen entzogen wird. Wenn aber ein Kind nicht dazu angehalten wird, die Persönlichkeit seiner Eltern zu achten, wie kann man dann erwarten, dass es die Persönlichkeit des wehrlos am Boden liegenden Opfers achtet?

„In seiner Begründung zum Gesetzesentwurf führt der Gesetzgeber aus, dass 55,6 % der Jugendlichen, in einer von Prof. Dr. Pfeiffer (Kriminologisches Institut Niedersachsen) in vier deutschen Städten durchgeführten Befragung, berichteten, bis zu ihrem 12. Lebensjahr elterliche Gewalt erlitten zu haben. 37 % der Jugendlichen, die häufiger misshandelt wurden, berichteten davon, auch selbst Gewalt anzuwenden. Weiter wird ausgeführt, dass pro Jahr 150.000 Kinder unter 15 Jahren in der Bundesrepublik Deutschland körperliche Misshandlungen durch ihre Eltern erleiden. Für den Gesetzgeber besteht demnach ein eindeutiger Zusammenhang zwischen in der Familie erlittener Gewalt und von Jugendlichen ausgeübter Gewalt. (Dazu BT-Drucks. 14/1247, S. 4.)“

Männer als gewalttätig zu diffamieren und die Familie als einen gefährlichen Ort darzustellen, ist offenbar weit verbreitet. Die vorgestellten Zahlen erinnern jedenfalls auffallend an die Angaben der Feministinnen, dass jeder zweite Ehemann seine Frau vergewaltigt.

Hier werden die Voraussetzungen dafür konstruiert, für die Hälfte aller Familie staatliche Eingriffsmöglichkeiten zu schaffen und die andere Hälfte der Familien unter einem Generalverdacht zu stellen.

„Korrespondierend dazu verbietet der Gesetzgeber den Eltern, durch § 1631 Abs. 2 S. 2 BGB, bei der Ausübung der Personensorge körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen einzusetzen. 1. Körperliche Bestrafungen
Da in der Pädagogik und Kinderpsychologie anerkannt ist, dass jegliche Art der körperlichen Bestrafung für das Kind eine Demütigung bedeutet, erklärt sie der Gesetzgeber für unzulässig, auch wenn sie nicht die Intensität einer Misshandlung erreicht. (BT-Drucks. 14/1247, S. 5 u. S. 8.)“

Das Verbot körperlicher Bestrafung bindet Lehrern und anderen Erziehungspersonen die Hände gerade auch dann, wenn Kinder und Jugendliche gewalttätig werden. Und da das Lehrpersonal sich nicht (mehr) auf die Loyalität ihrer Schüler bauen kann, steht es recht hilflos Gewaltproblemen in ihren Schulen gegenüber. Doch anstatt das als selbst geschaffenes Problem zu erkennen, wird die Schuld an „Bevölkerungskreise mit Migrationshintergrund“ addressiert.

Interessant ist, dass hier implizit zugegeben wird, dass es nicht darum geht, Kinder vor Misshandlungen zu schützen. Es geht darum, erzieherische Maßnahmen zu kriminalisieren. Wenn eine körperliche Strafe, die keine Misshandlung darstellt, als Demütigungen hingestellt wird, vor die ein Kind zu schützen sei, dann ist zu fragen, was die Gewaltexzesse unter Kindern und Jugendlichen für die Opfer bedeuten. Bedeutet das nicht, dass die jugendlichen Opfer gegenüber jugendlichen Tätern im Stich gelassen werden, weil Eltern, Lehrern und anderen Erziehungsberechtigten durch das Verbot körperlichen Strafen die Hände gebunden werden.

„2. Seelische Verletzungen
Unter den Begriff der seelischen Verletzung werden auch die Fälle gefasst, in denen das Kind häusliche Gewalt zwischen Eltern erleben muss. (Veit in Bamberger/Roth, Bürgerliches Gesetzbuch Band 3, 2003, § 1631 Rn. 21.)“

Drei Sätze zuvor wurde implizit deutlich, dass es gar nicht um den Schutz des Kindes vor Misshandlung geht. Der „Schutzanspruch“ wird vielmehr auf „Demütigung“ und „seelische Verletzungen“ ausgeweitet. Diese inflationäre Ausweitung des Gewaltbegriffs findet sich auch im Diskurs der „Häuslichen Gewalt“ (natürlich des Mannes gegen die Frau). Und wie auf „Bestellung“ wird in der Begründung darauf Bezug genommen. Dies dient weder der Erziehung noch dem Schutz des Kindes sondern allein der Diffamierung und Kriminalisierung des Mannes in der Gesellschaft und der Diskreditierung der Institution Familie. Und all dies wird euphemistisch in wohlgesetzte Worte verpackt und sophistisch getarnt.

„3. Entwürdigende Maßnahmen
Schließlich werden die entwürdigenden Maßnahmen, die das kindliche Selbstbewusstsein und Ehrgefühl verletzen oder gefährden, verboten. (Huber/Scherer, Zeitschrift für das gesamte Familienrecht 2001, S. 797 (S. 799).)“

Wer Erfahrung mit Kindern hat, der weiß, dass ein Pubertierender so gut wie alle erzieherischen Maßnahmen als „entwürdigend“ auffassen kann. Sein trotzig den Eltern entgegen geschleuderte „Ihr habt mir gar nichts zu sagen!“ bekommt hier seine staatliche Weihe. Anstatt die Eltern in ihren Erziehungsbemühungen zu stärken, werden sie unter Generalverdacht gestellt und zumindest verunsichert.

„Des weiteren sollen die entwürdigenden Maßnahmen, nach dem Willen des Gesetzgebers, diejenigen Fälle auffangen, die zwar objektiv geeignet sind zu seelischen Verletzungen zu führen, im konkreten Fall jedoch bei dem betroffenen Kind nicht zu solchen Verletzungen geführt haben, etwa weil das Kind besonders unsensibel oder das Kind von den Maßnahmen der Eltern nichts erfahren hat, zum Beispiel bei verächtlichen Äußerungen über das abwesende Kind gegenüber Dritten. (BT-Drucks. 14/1247, S. 8.)“

Hiermit führen Juristen und Bürokraten ein Vehikel ein, dass es gestattet jede erzieherischen Maßnahme zu diskreditieren. Wehe dem Vater, der in einer Scheidungsangelegenheit einen Sorgerechtsprozess führen muss. Die Möglichkeiten auf diesem Wege ihm die Erziehungsfähigkeit abzusprechen sind Legion.

„Als zulässige Erziehungsmittel kommen demzufolge beispielsweise noch in Betracht: Ermahnungen, das Kürzen von Taschengeld, Fernsehverbot, das zeitweilige Verbot von Lieblingsspielen (z.B. Fußball), Erklärungen, Verweise, der Entzug von Spielgeräten, Ausgehverbote, das festere Packen am Arm, um Gefahren zu vermeiden. (Veit in Bamberger/Roth, Bürgerliches Gesetzbuch Band 3, 2003, § 1631 Rn. 23.)“

Genau genommen werden Eltern mit diesen Vorschriften entmündigt. Es wird ihnen die Befähigung abgesprochen, in der Erziehung ihrer Kinder die jeweils angemessenen Erziehungsmethoden auszuwählen und anzuwenden.

Die Beziehung zum Kind wird nicht mehr durch eine Eltern-Kind-Bindung, sondern durch ein Rechtsverhältnis geprägt. Ehemals souveräne Eltern werden zu Lakaien des Staates herabgewürdigt. Der Staat rechtfertigt sein Handeln mit dem „Wächteramt des Staates“ (Artikel 6 Absatz 2 GG). Doch längst wird das als Einfallstor in die Familie und Aushöhlung von Artikel 6 Absatz 1 GG missbraucht.

„Insgesamt bleibt anzumerken, dass der Gesetzgeber mit § 1631 Abs. 2 BGB ein Recht des Kindes auf gewaltfreie Erziehung geschaffen hat. Dieses Recht könnte der Schlüssel zur Lösung des Problems der Kinder- und Jugendkriminalität sein.“

Man merkt den Text an, dass diese Begründungen von Juristen und Bürokraten verfasst werden, die keinerlei praktische Erfahrung mit Kindern haben. Und wehe den Vätern und Lehrern, die in die Mühlen der Justiz und der Bürokratie geraten.

„Astrid Lindgren soll einmal gesagt haben: „Wenn Kinder ohne Liebe aufwachsen, darf man sich nicht wundern, wenn sie selber lieblos werden.“ Diese Erkenntnis einer großen Frau hatte letztlich auch der Gesetzgeber und wollte mit der Schaffung des Rechts des Kindes auf gewaltfreie Erziehung, gemäß § 1631 Abs. 2 BGB, Abhilfe schaffen.“

Hier wird Liebe mit Gewaltfreiheit verwechselt und zeigt einmal mehr, dass Juristen und Bürokraten nichts von Kindern verstehen.

Kinder brauchen Liebe und dazu auch Schutz, darunter fällt auch der Schutz davor in eine kriminelle Karriere abzurutschen oder einer Drogensucht zu verfallen. Die Liebe der Eltern erfordert in besonderen Situationen eben auch mal härtere Maßnahmen, während eine „politisch korrekte“ Gleichgültigkeit den Kindern mehr Schaden zufügt.

„Die Entwicklung des § 1631 Abs. 2 BGB reicht zurück bis ins Jahr 1896. § 1631 Abs. 2 BGB gestattete dem Vater, unter dem Vorbehalt der Gebotenheit, die Anwendung „angemessener Zuchtmittel“.“

„Im Rahmen der Gleichberechtigung wurde im Jahre 1957, durch das Gleichberechtigungsgesetz vom 18. Juni 1957, § 1631 Abs. 2 BGB ersatzlos gestrichen. Allerdings war anerkannt, dass die Erziehungsbefugnis den Eltern nun, als Ausfluss des Erziehungsrechts, gleichermaßen oblag.“

„Eine weitere Änderung durch das Kindschaftsreformgesetz vom 16. Dezember 1997 versuchte klarzustellen, dass jede körperliche und seelische Misshandlung ein ungeeignetes und deshalb verbotenes Erziehungsmittel darstellt.“

„Am 8. November 2000 trat schließlich das Gesetz zur Ächtung der Gewalt in der Erziehung in Kraft, mit dem Ziel, Eltern zur gewaltfreien Erziehung zu verpflichten.“

Irgendwie ist es seit den 1968er Jahren angesagt, Autorität, Disziplin, Werte und anderes schlecht zu finden und abzulehnen. Irgendwie hat die Gesellschaft früher ja auch funktioniert, also kann das alles ja nicht so ganz schlecht gewesen sein. Zweitens haben Frauen und Kinder in diesem Jahrhundert so viel Wohlstand, Rechte, Chancen und Möglichkeiten wie in keiner Zeit zuvor. Wenn aber trotzdem immer neu gejammert und geklagt wird über Benachteiligung, Unterdrückung und Gewalt, dann könnte das an der Unterbeschäftigung von Juristen, Pädagogen und Bürokraten liegen, deren Interesse es ist die Klagemühle immer weiter zu drehen, damit ihre eigene Aufgabe und Job zu legitimieren. Und das läuft in etwa so: wenn es nicht mehr genügend Fälle körperlicher Misshandlung gibt, dann „erfindet“ man eben seelische Misshandlung und wenn das nicht mehr ausreicht, spricht man über Diskriminierung. Es ist doch seltsam, dass in einer so ruhigen und gewaltarmen Gesellschaft es angeblich von Opfern nur so wimmelt. Und wenn alles nicht mehr hilft, dann „entdeckt“ man unterdrückte Frauen und Kinder in der Türkei, in Indien und in China.

Was bei dem ganzen Opferkult übersehen und beiseite geschoben wird, ist, dass viele Kinder vor allem auch an den flächendeckenden Familienzerstörungen leiden. Über den Satz, „den Kindern geht es gut, wenn es ihren Familien gut geht“, kann man nicht oft genug nachdenken.

Zitate aus Das Recht des Kindes auf gewaltfreie Erziehung gemäß § 1631 Abs. 2 BGB

Einige Experten wandten sich auch gegen eine Ausweitung des Gewaltbegriffs auf „seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen“.

Der Pädagoge (Jörg Diedrich) hielt es auch für bedenklich, auf Gewalt als Erziehungsmaßnahme generell zu verzichten. Aus der Sicht des Pädagogen müsse „ein Kind lernen, mit Demütigungen umzugehen“.

„Auch Sauter bekräftigte, eine gewaltfreie Erziehung sei nicht möglich.“

Doch gibt es auch andere Stimmen:

„ Allen Kindern wird ein Recht auf die Erfahrung eingeräumt, dass ein Zusammenleben in der Familie auch in Konfliktsituationen ohne Gewaltanwendung möglich ist. Alle Erwachsenen werden verpflichtet, ihre erzieherische Verantwortung, also ihre Erziehungspflicht und ihr Erziehungsrecht, ohne den Einsatz von Gewalt wahrzunehmen und zu erfüllen. Was im Kindergarten, in der Schule und der Berufsausbildung schon lange gilt sowie sich bewährt und weitgehend durchgesetzt hat, gilt nun ohne Einschränkung überall dort, wo Kinder erzogen werden – also auch in der Familie. Damit werden an Erzieherinnen und Erzieher, Lehrerinnen und Lehrer, Eltern und alle übrigen Erziehungsberechtigten bei der Erziehung von Kindern dieselben Ansprüche gestellt, was das Verständnis füreinander und die Bereitschaft zur gegenseitigen Beratung und Unterstützung hoffentlich beflügeln wird.“

Dumm ist nur, dass eben Kinder und Jugendliche, denen das Recht zugesprochen wird „Konfliktsituationen ohne Gewaltanwendung“ zu erleben, sich daran eben nicht (immer) halten. Konflikte und Gewalt kann man also nicht einfach verbieten, sondern der Umgang mit Konflikten und Gewalt muss erlernt werden und mit eigenen Erfahrungen bestätigt werden. Der juristische und bürokratische Ansatz ist also verkehrt.

„Wie aber können Kinder ihr Recht auf eine Erziehung ohne Gewalt durchsetzen und wie können die Eltern dazu gebracht werden, das Verbot des Einsatzes von Gewalt in der Erziehung zu respektieren und einzuhalten? […] Nicht durch Strafandrohungen, sondern durch Aufklärung und Beratung, Unterstützung und Entlastung von Kindern und Eltern sollen körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen aus der Erziehung verbannt werden. Eltern sollen durch das Gesetz zur Ächtung der Gewalt in der Erziehung nicht eingeschüchtert oder verunsichert und damit handlungsunfähig gemacht werden. Ganz im Gegenteil, die Erziehungskompetenz und Handlungsfähigkeit der Eltern sollen und müssen gestärkt werden, damit sie auch dann, wenn sich ihre Kinder wieder einmal nervig, aggressiv und unkontrolliert verhalten, ohne Prügel und Demütigungen reagieren können.“

Dumm nur, wenn Kinder und Jugendliche, angestachelt von Pädagogen (oder soll ich sagen Denunzianten?), ihren Eltern klarmachen „Ihr habt mir gar nichts zu sagen!“ und „ihre Rechte“ kennen. Auf so einer Basis ist keine Erziehung möglich. Oder anders ausgedrückt: Wer sollte in einem solchen Umfeld noch ernsthaft Kinder in die Welt setzen wollen? Denn entgegen der Absichtserklärung werden Eltern eingeschüchtert, verunsichert und damit letztendlich handlungsunfähig gemacht.

Es ist auch kritisch zu fragen, ob es sinnvoll ist, wenn Lehrer Angst haben das Klassenzimmer zu betreten und immer weniger Lehrer in ihrem Beruf das Rentenalter erreichen, weil viele vorher wegen Burnout-Syndrom aufgeben müssen. Schulen sollten Orte des Lernens sein und nicht ein Kampffeld, auf dem der Lehrer damit beschäftigt ist sich zu behaupten und Störer unter Kontrolle zu bekommen, während die andere Hälfte der Schüler von einer Schule gelangweilt sind, in der sie kaum noch etwas lernen.

Ohne Erziehung und Disziplin hat es noch kein Volk auf der Welt es zu irgend etwas gebracht. Jursiten, Pädagogen und Bürokraten sollten es gut bedenken, ob sie nicht die Zukunft unserer Gesellschaft verspielen, weil sie meinen, den Kindern könne keine Erziehung und Disziplin zugemutet werden, weil sie das „demütigen“ würde.

„Falls Vater oder Mutter in einer Überforderungssituation oder im Affekt dennoch einmal die Hand ausrutscht, dann kann das betroffene Kind zwar nicht zum Gericht gehen und die Verletzung seines Rechtes auf gewaltfreie Erziehung anzeigen. Das Kind befindet sich aber in jedem Fall moralisch im Recht – der schlagende Vater oder die schlagende Mutter dagegen im Unrecht. Eltern werden also künftig Schläge und Demütigungen, aus welchem Grund und mit welcher Absicht sie auch immer geschehen, nicht mehr rechtfertigen können. Sie befinden sich moralisch gesehen ihrem Kind gegenüber im Unrecht und sollten dieses Unrecht wieder gut machen, indem sie sich für ihr Verhalten bei ihrem Kind entschuldigen und sich vornehmen, künftig solche Verhaltensweisen zu vermeiden.“

Es sieht ganz so aus, als wenn hier ein Rollentausch zwischen Eltern und Kindern gefordert wird. Das Kind wird als moralische Instanz installiert und die Eltern werden in die Defensive gedrängt. Denn gerade die Ausweitung des Gewaltbegriffs auf „seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen“ sorgt dafür, dass Eltern jederzeit ins Unrecht gesetzt werden können. Das kann dazu führen, dass Eltern aufhören Kinder zu erziehen und sie nur noch versorgen. Oder sie verzichten ganz auf Kinder. Für den Verzicht auf Erziehung gibt es aber auch Befürworter.(Erziehen ist gemein, Ein Grundsatztext gegen Erziehung, zur Antipädagogik)

Zitate aus Das Recht auf gewaltfreie Erziehung, Das Familienhandbuch des Staatsinstituts für Frühpädagogik (IFP)

„Klaus Heck fürchtete in dem süßen Gelaber v. Braunmühls über Kinderrechte eine dahinter liegende Ideologie der Vernichtung traditioneller Familien, die heute zunehmend Realität wird.“ (Klaus Heck: Philosophie: Big Brother macht mit artgerechter Haltung ernst)

Erziehung, Antiautoritäre Erziehung, Anti-Erziehung

Christine ⌂, Tuesday, 02.06.2009, 09:31 (vor 6051 Tagen) @ Mus Lim

Hallo Mus Lim,

eine vernünftige Auseinandersetzung mit dem Thema von Dir.

Das Schlimme für mich ist, das der Staat sich noch nicht einmal selber an seine eigenen Gesetze hält. Auch hier möchte ich wieder an den Fall Haase erinnern, der nun mal durch die Medien gegangen ist und mMn nur die Spitze des Eisberges darstellt. Im genannten Fall wurde den Kindern erzählt, das die eigenen Eltern tot sind, das Neugeborene wurde der Mutter direkt entzogen und das, obwohl die meisten Menschen wissen, wie wichtig Eltern in den ersten 3 Jahre im Leben eines Kindes sind.
Ist es etwa keine Gewalt, wenn Jugendämter und Richter entscheiden, das Kinder einem Elternteil - meistens dem Vater - mal eben für längere Zeit entzogen werden dürfen?
Der Staat kann die an Eltern geforderten Ansprüche noch nicht einmal selber einhalten und will denselben aber Vorschriften machen.
Wenn es nicht so traurig wäre, dann könnte man über soviel Zynismus glatt lachen.

Gruß - Christine

--
Es ist kein Merkmal von Gesundheit, wohlangepasstes Mitglied einer zutiefst kranken Gesellschaft zu sein

Erziehung, Antiautoritäre Erziehung, Anti-Erziehung

Garfield, Tuesday, 02.06.2009, 20:03 (vor 6051 Tagen) @ Mus Lim

Hallo Mus Lim!

Hinter den von dir schön erklärten Mißständen steht wohl eine ganze Reihe von Interessengruppen. Da ist z.B. die Helferindustrie, die möglichst viele Opfer braucht, um ihre Existenzberechtigung nachzuweisen und weiterhin gut von Spenden und Steuergeldern leben zu können. Da sind Anwälte, für die es generell gut ist, Familien möglichst zu destabilisieren. Da sind Hersteller von allen möglichen Produkten, die nur oder in großem Maße von Kindern oder aber für Kinder konsumiert werden, und die einfach hoffen, daß hilflose Eltern versuchen, Wohlverhalten der Kinder durch teure Geschenke zu erkaufen. Da sind nicht zuletzt auch die Spitzenpolitiker, die teilweise genau wissen, daß sie die Gesellschaft geradenwegs in das Chaos führen und deshalb jetzt schon den staatlichen Einfluß auf die Kinder ausweiten wollen, in der Hoffnung, sie so beeinflussen zu können, daß sie später als Erwachsene ihren Frust eben nicht an den richtigen Stellen ablassen.

Aber da ist auch noch die 68er-Generation, die durch ihre breite Zustimmung diese heutigen Zustände maßgeblich ermöglicht hat.

Um das zu verstehen, muß man sich in die Kindheit dieser "68er" hinein versetzen. Ihre ersten bewußten Lebensjahre verbrachten sie in den letzten Kriegsjahren und in der Nachkriegszeit. Auf den ersten Blick betrachtet erscheint das schlimm. Es wurde aber von den Kindern damals gar nicht immer als so schlimm empfunden. Ganz im Gegenteil:

Die Väter waren oft an der Front, tot oder in Gefangenschaft. Die Mütter fühlten sich überfordert und spätestens nach Kriegsende, als die vollen Lebensmittelrationen nur noch an die arbeitende Bevölkerung abgegeben wurden, mußten sie auch tagsüber arbeiten. Das allein ließ den Kindern schon sehr viel Freiheit.

Der überall herrschende Mangel sorgte nun dafür, daß die Kinder diese Freiheit einigermaßen sinnvoll nutzten. Sie suchten überall nach Brauchbarem, sammelten Kohlen an Bahnstrecken, zapften Diesel aus zerschossenen Militärfahrzeugen, stahlen Kartoffeln von Feldern, schmuggelten Kaffee über die Grenze... Die Eltern sahen das oft auch durchaus nicht ungern und fragten nicht lange nach der Herkunft, wenn die Kinder irgendetwas Brauchbares mit nach Hause brachten.

Für viele Kinder war das eigentlich sogar eine gute Zeit. Sie konnten überall spielen und dabei gleichzeitig noch etwas tun, worüber die Eltern froh waren, was ihnen Lob und Anerkennung einbrachte. Und sie konnten selbst entscheiden, was sie taten. Mein Vater erzählte noch Jahrzehnte später oft davon, wie er als Kind zusammen mit anderen Kindern nachts Kartoffeln von Feldern geklaut hat, die für die Rote Armee angelegt worden waren. Wenn ein Wachposten sie dabei bemerkte, flogen ihnen schon mal Kugeln um die Ohren, aber selbst das wurde als Abenteuer empfunden.

Dann normalisierte sich die Gesellschaft aber allmählich wieder. Nach und nach kehrten die Väter zurück, oder die Mütter fanden neue Partner. Die Väter oder die neuen Partner beanspruchten dann die Rollen als Familienoberhäupter. Das war für die Söhne, die sich mittlerweile häufig in dieser Rolle sahen, schon einmal nicht immer einfach. Überhaupt bestanden die Eltern nun plötzlich wieder darauf, daß alles so lief, wie sie selbst es als Kinder in der Kaiserzeit oder in der Weimarer Republik erlebt hatten. Nun sollten die Kinder auf einmal nicht nur wieder regelmäßig zur Schule gehen, sondern es wurden wieder Sonntagsanzüge gekauft, und dann erwarteten die Eltern, daß die Kinder mit ihnen sonntags in die Kirche gingen oder zumindest mit ihnen einen Spaziergang machten, natürlich fein herausgeputzt und ordentlich gekämmt.

Das empfanden viele Kinder als Zumutung, als Einschränkung ihrer Freiheit. Wenn sie dagegen aufbegehrten, gab es Prügel von den Eltern, also mußten sie sich notgedrungen fügen. Das taten sie aber nur sehr widerwillig, und dies prägte sie zum Teil für den Rest ihres Lebens.

Deshalb neigten sie später dazu, jegliche Autorität abzulehnen, und deshalb glauben sie heute noch daran, daß Kinder, wenn man sie sich selbst überläßt, schon von ganz allein wissen, was gut und richtig ist. Und daß eine führende Hand da mehr schadet als nützt.

Was sie dabei übersehen, ist, daß die Kinder heute unter ganz anderen Verhältnissen aufwachsen. In der Nachkriegszeit sorgte der allgegenwärtige Mangel dafür, daß sich der Tatendrang der Kinder einigermaßen sinnvoll kanalisierte. Sie schafften Ressourcen für ihre Familien heran, und dafür erhielten sie Anerkennung.

Heute gibt es aber nichts, was den Tatendrang der Kinder ganz automatisch sinnvoll kanalisieren könnte. Deshalb betätigen sie sich oft sinnlos. Dafür bekommen sie natürlich keine Anerkennung von den Erwachsenen, also schaffen sie sich eigene Parallelwelten, in denen andere Regeln gelten und wo sie sich gegenseitig Anerkennung geben. Allein schon aus Oppositionsdrang heraus werden diese Regeln oftmals ganz bewußt vollkommen entgegengesetzt zu den üblichen Regeln gestaltet. Wer sich also am meisten daneben benimmt, ist der größte Held und bekommt von den anderen in der Clique die meiste Anerkennung.

Es ist auch keineswegs so, daß die Kinder, die sich asozial verhalten, immer nur aus der Unterschicht kommen und immer von ihren Eltern geschlagen werden. Nein, die kommen durchaus auch aus der Mittelschicht und stammen auch aus Elternhäusern, wo Schläge absolut unüblich sind - z.B. weil die Eltern die Auffassungen der 68er-Generation tief verinnerlicht haben.

Wenn im Elternhaus wüste Zustände herrschen, dann wird sich das auf die Kinder natürlich negativ auswirken. Schläge der Eltern können dann aber durchaus auch eine Reaktion auf massives Fehlverhalten der Kinder sein. Es ist also durchaus möglich, daß schon vor den Schlägen etwas schief gelaufen ist. Das sollte man bedenken, bevor man einfach behauptet, daß nur Gewalt der Eltern die Ursache für gewalttätiges Verhalten der Kinder wäre.

Es gibt heute generell die Tendenz, daß viele Eltern sich kaum noch um ihre Kinder kümmern. Das zieht sich quer durch die ganze Gesellschaft, von der Unterschicht über die Mittelschicht bis hin zur Oberschicht. Oft gibt es dafür Gründe wie z.B. Zeitmangel. Aber ich denke, daß viele Eltern auch regelrecht davor zurück scheuen, ihre Kinder konsequent zu erziehen. Nur relativ wenige Eltern haben großes pädagogisches Geschick. Die meisten können sowas wie antiautoritäre Erziehung einfach nicht umsetzen. Manche haben das Glück, daß ihre Kinder von Natur aus nicht stark zu Fehlverhalten neigen. Andere haben dieses Glück aber nicht. Die konnten sich früher auch mal mit einer Ohrfeige behelfen, wenn ihnen nichts Besseres mehr einfiel. Heute geht das nicht mehr, also wissen sie gar nicht mehr, was sie tun sollen und weichen dem Problem einfach aus. Die Kinder lernen dann, daß ihr Fehlverhalten für sie keine negativen Konsequenzen hat und daß es ihnen sogar Vorteile bringt. Die Auswirkungen dieser "Erziehung" sind viel schlimmer als die einer Ohrfeige!

Auch in früheren Zeiten war es so, daß Eltern oft nicht viel Zeit für ihre Kinder hatten. Da wurde ja überall noch 6 Tage pro Woche gearbeitet. Aber dann übernahmen ältere Geschwister die Erziehung, wobei sie selbst auch Verantwortungsbewußtsein lernten. Überhaupt kamen die Kinder ja damals auch früher ins Erwerbsleben und waren dort gezwungen, sich sozial zu verhalten.

Das alles entfällt heute. Die Kinder haben heute zwar viel mehr Freiheit, aber sie können damit nicht umgehen. Man erzählt ihnen überall, welche Rechte sie haben, aber von Pflichten erzählt ihnen niemand mehr etwas.

Schlimm ist auch, daß die Eltern, die noch versuchen, ihre Kinder konsequent zu erziehen, damit zunehmend auf verlorenen Posten stehen. Spätestens nach der Einschulung hat das Kind intensiven Kontakt mit irgendwelchen Chaoten-Kindern, und dann hören die Eltern andauernd "wieso darf ich das nicht - die anderen dürfen das doch auch alle..."

Freundliche Grüße
von Garfield

Licht ins Dunkel bringen

Mus Lim, Wednesday, 03.06.2009, 07:18 (vor 6051 Tagen) @ Garfield

Es gibt heute generell die Tendenz, daß viele Eltern sich kaum noch um ihre Kinder kümmern.

Hallo Garfield,

man hatte sich früher auch nicht viel um Kinder gekümmert. Die intensive Beschäftigung mit Kindern ist ziemlich jung und fing wohl mit Pestalozzi an, oder so.

Auch die Ursachen für alles im Krieg und bei Hitler zu suchen, finde ich auch nicht gerade erhellend.

Essayhaftes zum Thema findet man vieles, doch wenig handfestes, zumindest finde ich es im Internet nicht.

Ich vermute, dass wir die Ergebnisse einer Entwicklung erleben, für die als früher Vertreter Friedrich Nietzsche steht (Umwertung aller Werte), ich kann das aber nicht belegen.

Auch die sogenannte Frankfurter Schule scheint mir ein wesentlicher Motor in der Entwicklung zu sein, ich kenne mich aber in dem Metier nicht aus. Ich bin auch davon überzeugt, dass die in den Eliten vorherrschenden Weltbilder mehr Einfluss auf die Gesellschaft haben als die schlechten Familienerlebnisse des einzelnen Normalbürgers.


Ich habe inzwischen gelernt, dass die deutschen 68er nicht originäres sind sondern eher ein Clone der amerikanischen und französischen 68er aufgrund der Geschehnisse in Indochina. Die Deutschen haben ja keine Kolonien und Fremdenlegionen, so haben die Deutschen eher nur mitgemacht.

Die 68er Gedankenwelt ist ja aber nicht vom Himmel gefallen, von unterbelichteten Studenten kann man ja nicht viel erwarten, aber vorstellen kann ich mir, dass die (offen für "Bewusstseinserweiterungen" wie sie waren) dankbare Weiterträger von Ideologien anderer (Mao, Hoh-chi-min, u.a.). Allein, wie finde ich Belege dafür.

Auch sind für mich als Techniker, der ich bin, kommunistische, feministische, genderistische und andere Gedankenwelten ziemlich durcheinander zu gehen und bizarre Verbindungen eingehen.

Um aber diesen ganzen Sumpf trocken zu legen, muss man zunächst Licht ins Dunkel bringen und es an die Öffentlichkeit zerren. Im Licht der Wahrheit sehen Lügen und Täuschungen meist schnell sehr alt aus.
Ich habe, dank Rainer, das Video Schwarzer-Vilar nochmals gesehen und bin ein ums andere Mal beeindruckt, wie unverschämt die A.S. die Vilar mit Aggressivität, Lügen und Diffamierung an die Wand zu reden versucht. Aber auch das freundliche und standhafte Gegenhalten Vilars ist bemerkenswert.

Die Statistiklüge der Schwarzer (Frauen leben fünf Jahre weniger als Männer) erinnert mich fatal an die Lohndiskriminierungslüge (23%) heutzutage.

Ich hoffen, in diesem Forum gibt es den einen oder anderen, der Bruchstücke der Wahrheit kennt (und belegen kann), die Licht ins Dunkel bringen kann.

Gruß an alle!

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