OT: Urteilsverkündung zu "Lissabon-Vertrag"
Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts wird auf der Grundlage der mündlichen Verhandlung vom 10. und 11. Februar 2009 (siehe Pressemitteilung Nr. 2 vom 16. Januar 2009) am
Dienstag, den 30. Juni 2009, 10:00 Uhr,
im Sitzungssaal des Bundesverfassungsgerichts,
Schloßbezirk 3, 76131 Karlsruhe
sein Urteil verkünden.
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Neben dem Urteil des BVerfG zu Vaterschaftstests hat mich keine andere Urteilsverkündigung so sehr interessiert wie oben genannte.
Die alles entscheidende Frage ist: Sägt sich das BVerfG seinen eigenen Ast ab, auf dem es sitzt und handelt demnach weisungsgebunden oder fühlen sich die Herren und Frauen dem Grundgesetz verpflichtet? Dann müssten sie dem Klagebegehren recht geben und der Vertrag darf von Deutschland nicht ratifiziert werden. Wenn ich allerdings den im Internet gefundenen Informationen glauben darf, wurde das Gesetz bereits ratifiziert und im Bundesgesetzblatt niedergeschrieben.
http://femokratieblog.wgvdl.com/urteilsverkuendung-zu-lissabon-vertrag/05-2009/
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Es ist kein Merkmal von Gesundheit, wohlangepasstes Mitglied einer zutiefst kranken Gesellschaft zu sein
Ratifizierung
Bundestag und Bundesrat haben mit der notwendigen Zweidrittelmehrheit bereits zugestimmt. Allerdings hat Bundespräsident Köhler unter Hinweis auf die anhängigen Verfahren gebeten, deren Ausgang abzuwarten, bis er das Ratifikationsgesetz unterzeichnet. Es wird also spannend. Quelle
Ganz unten ist der Stand des Inkraftsetzungsverfahrens in Deutschland beschrieben.
OT: Urteilsverkündung zu "Lissabon-Vertrag"
Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts wird auf der Grundlage der
mündlichen Verhandlung vom 10. und 11. Februar 2009 (siehe Pressemitteilung
Nr. 2 vom 16. Januar 2009) amDienstag, den 30. Juni 2009, 10:00 Uhr,
im Sitzungssaal des Bundesverfassungsgerichts,
Schloßbezirk 3, 76131 Karlsruhesein Urteil verkünden.
------Neben dem Urteil des BVerfG zu Vaterschaftstests hat mich keine andere
Urteilsverkündigung so sehr interessiert wie oben genannte.
Die alles entscheidende Frage ist: Sägt sich das BVerfG seinen eigenen Ast
ab, auf dem es sitzt und handelt demnach weisungsgebunden oder fühlen sich
die Herren und Frauen dem Grundgesetz verpflichtet? Dann müssten sie dem
Klagebegehren recht geben und der Vertrag darf von Deutschland nicht
ratifiziert werden.
Danach geht die Entscheidung nicht. die juristische Frage ist, ob das GG ein solches Vorgehen erlaubt oder nicht. Ob das Vorgehen Deutschland schadet oder nicht darüber wird nicht geurteilt denn das ist eine politische Frage.
Wenn ich allerdings den im Internet gefundenen
Informationen glauben darf, wurde das Gesetz bereits ratifiziert und im
Bundesgesetzblatt niedergeschrieben.
Das spielt keine Rolle. Das BVerfG kann auch in Kraft getretene Gesetze ausser Kraft setzen und für nichtig erklären.
§ 95 BVerfGG
(3) Wird der Verfassungsbeschwerde gegen ein Gesetz stattgegeben, so ist das Gesetz für nichtig zu erklären.
§ 31
(1) Die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts binden die Verfassungsorgane des Bundes und der Länder sowie alle Gerichte und Behörden.
BVerfG weisungsgebunden?
Das spielt keine Rolle. Das BVerfG kann auch in Kraft getretene Gesetze
ausser Kraft setzen und für nichtig erklären.
§ 95 BVerfGG
(3) Wird der Verfassungsbeschwerde gegen ein Gesetz stattgegeben, so ist
das Gesetz für nichtig zu erklären.
§ 31
(1) Die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts binden die
Verfassungsorgane des Bundes und der Länder sowie alle Gerichte und
Behörden.
Die alles entscheidende Frage ist doch, ob das BVerfG weisungsgebunden ist oder nicht? Hier eine Grafik:
![[image]](http://femokratieblog.wgvdl.com/wp-content/uploads/2009/05/gewaltenteilung-in-deutschland.jpg)
Ist das BVerfG so frei und kann tatsächlich ohne Druck entscheiden? Glaubt jemand, das die Regierung keinen Druck auf die Richter ausübt, nachdem sie schon das Votum der Menschen diverser europ. Länder missachtet?
Warum verkündet die Regierung bzw. das Auswärtige Amt alle paar Wochen, das der Zug der Einheit Europas zügig voran geht? Lassen die Regieriegen sich tatsächlich von einem Urteil beeinflussen, das nicht ihren Interessen dient?
Gerade weil ich den Antworten der Fragen skeptisch gegenüber stehe, habe ich da große Bedenken.
Gruß - Christine
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Es ist kein Merkmal von Gesundheit, wohlangepasstes Mitglied einer zutiefst kranken Gesellschaft zu sein
falsche Grafik
deine Grafik bezieht sich auf normale Richter.
BVerfG Richter werden vom Richterwahlausschuss des Bundestages und Bundesrates je zur Hälfte gewählt.