OT: Urteilsverkündung zu "Lissabon-Vertrag"
Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts wird auf der Grundlage der mündlichen Verhandlung vom 10. und 11. Februar 2009 (siehe Pressemitteilung Nr. 2 vom 16. Januar 2009) am
Dienstag, den 30. Juni 2009, 10:00 Uhr,
im Sitzungssaal des Bundesverfassungsgerichts,
Schloßbezirk 3, 76131 Karlsruhe
sein Urteil verkünden.
------
Neben dem Urteil des BVerfG zu Vaterschaftstests hat mich keine andere Urteilsverkündigung so sehr interessiert wie oben genannte.
Die alles entscheidende Frage ist: Sägt sich das BVerfG seinen eigenen Ast ab, auf dem es sitzt und handelt demnach weisungsgebunden oder fühlen sich die Herren und Frauen dem Grundgesetz verpflichtet? Dann müssten sie dem Klagebegehren recht geben und der Vertrag darf von Deutschland nicht ratifiziert werden. Wenn ich allerdings den im Internet gefundenen Informationen glauben darf, wurde das Gesetz bereits ratifiziert und im Bundesgesetzblatt niedergeschrieben.
http://femokratieblog.wgvdl.com/urteilsverkuendung-zu-lissabon-vertrag/05-2009/
--
Es ist kein Merkmal von Gesundheit, wohlangepasstes Mitglied einer zutiefst kranken Gesellschaft zu sein
![[image]](http://femokratieblog.wgvdl.com/wp-content/uploads/2009/05/gewaltenteilung-in-deutschland.jpg)