Keine Verpflichtung zu Gender-Budgeting
Berlin: (hib/SKE) Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes soll keine weiteren Untersuchungsfunktionen erhalten. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung (16/12834) auf die Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (16/12147) hervor. Mit ihrer bisherigen Ausrichtung, Betroffene über rechtliche Möglichkeiten zu informieren und Beratung zu vermitteln, sei die Stelle so ausgestattet, wie es europäische Richtlinien vorsähen.
Eine Frage der 8-seitigen Antwort will ich hervorheben. Frage der Linken:
Welche konkreten Umsetzungsschritte will die Bundesregierung wann ergreifen, um unverzüglich gemäß Artikel 2 CEDAW auf nationaler Ebene Gender-Budgeting einzuführen unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Machbarkeitsstudie Gender-Budgeting und durch Nutzung der Erfahrungen des Landes Berlin?
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Es ist kein Merkmal von Gesundheit, wohlangepasstes Mitglied einer zutiefst kranken Gesellschaft zu sein