Na super: Frau kann lebenslang Unterhalt verlangen
alles wie gehabt:
Scheidung
Frau kann lebenslang Unterhalt verlangen
http://www.focus.de/finanzen/recht/scheidung-frau-kann-lebenslang-unterhalt-verlangen_aid_403370.html
mit Kommentar-Funktion ohne Anmeldung
w.
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Scheidung
Frau kann lebenslang Unterhalt verlangen
http://www.focus.de/finanzen/recht/scheidung-frau-kann-lebenslang-unterhalt-verlangen_aid_403370.html
Dann kann sich ja meine EX auf was gefasst machen. Für mich ja eine sehr gute Nachricht, oder gilt dieses Recht nur für Frauen? Gleich mal Anwalt anrufen.
Na super: Frau kann lebenslang Unterhalt verlangen
'...Wer an einer schweren Krankheit leidet, kann seinen Ex-Partner nach der Scheidung lebenslang zur Kasse bitten – auch nach der Unterhaltsreform...'
Nun, da werden die total selbständigen Damen, die bekanntlich ganz wild auf Karriere und Erwerbsarbeit sind, plötzlich alle Bescheinigungen über 'schwere Krankheit' von geneigten Ärztinnen vorlegen.
Interessant finde ich immer das Geseire von der 'nachehelichen Solidarität' - die Ehe ist doch zu Ende, mit ihr auch die Solidarität. Zumal Solidarität nur vom zahlungsverpflichteten Mann erwartet wird, während die Zahlungsempfängerin nichts zu leisten hat (Putzen, Wäsche waschen, Wohnung säubern etc. wäre doch angemessen, wenn sie das während der Ehe auch getan hat). Solidarität als Einbahnstraße zugunsten abzockender Frauen.
Viele Grüße
Wolfgang
Na super: Frau kann lebenslang Unterhalt verlangen
Dann kann sich ja meine EX auf was gefasst machen. Für mich ja eine sehr
gute Nachricht, oder gilt dieses Recht nur für Frauen? Gleich mal Anwalt
anrufen.
Na klaro, oder hast du das Sorgerecht bekommen (statistisch 9%), bist jahrelang ohne Job zu Hause geblieben? (Wahrscheinlichkeit ca. 5%)
Da wird für Männer die Luft schon dünner.
W.
Na super: Frau kann lebenslang Unterhalt verlangen
Da wird für Männer die Luft schon dünner.
W.
hmmm, scheisse.
Na super: Frau kann lebenslang Unterhalt verlangen
Du hast das SEX vergessen.
Na super: Frau kann lebenslang Unterhalt verlangen
Interessant finde ich immer das Geseire von der 'nachehelichen
Solidarität' - die Ehe ist doch zu Ende, mit ihr auch die Solidarität.
Zumal Solidarität nur vom zahlungsverpflichteten Mann erwartet wird,
während die Zahlungsempfängerin nichts zu leisten hat (Putzen, Wäsche
waschen, Wohnung säubern etc. wäre doch angemessen, wenn sie das während
der Ehe auch getan hat). Solidarität als Einbahnstraße zugunsten
abzockender Frauen.
Du hast ja sowas von Recht, Wolfgang, aber....
Dem Staat geht es darum, Unterhalt in Form von Sozialhilfe zu vermeiden, da musst du ran!
Und Wäschewaschen, womöglich auch regelmässiger Sex ist nicht per Dauerauftrag abzubuchen - wäre aber gerechterweise gegenzurechnen.
W.
Na super: Frau kann lebenslang Unterhalt verlangen
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Scheidung
Frau kann lebenslang Unterhalt verlangen
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Ist euch schon mal aufgefallen, dass immer ein feministisch geschlechterrassistisches Urteil zum Nachteil der Männer gefällt wird? Die Krankenkasse müsste eigentlich die Kosten übernehmen, aber man wällst die Kosten immer mehr auf die Männer ab, schuld sind die männerfeindlichen neoliberlaen Parteien von SPD/CDU/CSU/GRÜNE! Wenn der Mann eine Darmerkrankung gehabt hätte, dann würde man ihm selbst die Schuld dafür geben, wegen angeblich schlechter Ernährung, Wetten dass? Deutschland ist so verlogen und hinterfotzig wie nie zuvor! Ich würde bis vor dem EuGH für Menschenrechte ziehen.
Naja.
Um ehrlich zu sein und mal angenommen:
26 Jahre Ehe, ein Ehepartner wird sterbenskrank, womöglich ging die Scheidung vom gesunden und (daher?) zahlungskräftigeren Ehepartner aus (kann ja alles sein, weiß man nicht, im FOCUS-Artikel ist da nichts Näheres zu lesen und ich bin zu faul, den Fall komplett zu recherchieren), womöglich sogar nur wegen der Erkrankung...
Keine Ahnung, wie das im Detail ablief.
In dem Fall würde ich Unterhalt bis zum Lebensende (überlegt mal - gesetzt den Fall, das ist wirklich keine faule Nummer, sondern da bestehen wirklich keinerlei Aussichten auf Heilung usw. und für den kranken Partner deswegen auch keinerlei Aussichten, sein Leben selber hinzukriegen) befürworten.
Wenn man mit wem 26 Jahre (!) zusammen gelebt hat, dann darf man ihn nicht vor die Hunde gehen lassen, wenn - und nur wenn - er selbst aufgrund seiner (tatsächlichen) Krankheit nicht in der Lage ist, das zu verhindern. Das wäre in meinen Augen zutiefst unmoralisch.
Ich kann nur für mich sprechen, aber wenn ich es 26 Jahre mit wem ausgehalten habe, dann befinde ich mich - ceteris paribus - moralisch in der Pflicht, wenn derjenige Hilfe (wirklich) braucht.
Klar, dass von Frauen versucht werden wird, dieses Urteil zu missbrauchen (Frau kriegt von einer Freundin attestiert, sie leide unter lebensbedrohlicher Fernsehsucht z.B.), aber wenn das wirklich echt ist...
Dann würde ich zahlen und nicht nur das.
Naja...
Wobei ich das ja wirklich für 'ne gute Idee halte: Wenn der Mann zahlen soll wie bisher, dann soll die Frau auch wie bisher Putzen, Kochen, Waschen, Bügeln usw.
Kann ja nicht sein, dass nach Ende der Ehe nur monetäre (also männliche) Leistungstransfers fortgeführt werden sollen, nicht-monetäre (weibliche) Leistungstransfers hingegen nicht.
Na super: Frau kann lebenslang Unterhalt verlangen
Ist euch schon mal aufgefallen, dass immer ein feministisch
geschlechterrassistisches Urteil zum Nachteil der Männer gefällt wird? Die
Krankenkasse müsste eigentlich die Kosten übernehmen, aber man wällst die
Kosten immer mehr auf die Männer ab, schuld sind die männerfeindlichen
neoliberlaen Parteien von SPD/CDU/CSU/GRÜNE! Wenn der Mann eine
Darmerkrankung gehabt hätte, dann würde man ihm selbst die Schuld dafür
geben, wegen angeblich schlechter Ernährung, Wetten dass? Deutschland ist
so verlogen und hinterfotzig wie nie zuvor! Ich würde bis vor dem EuGH für
Menschenrechte ziehen.
Was habe ich in meiner Jugend verbal Prügel von deutschen Jungs bekommen, wenn ich als Südländer das zu große und freche Maul der deutschen Weiber kritisiert habe. Da hies es direkt, Südländer hätten ja keinen Respekt und Achtung vor Frauen und würden sie nur unterdrücken. Jetzt sieht man was man davon hat, da bleibe ich doch lieber ein sizilianischer Ziegenhirte der keine Achtung den Frauen schenkt. Das war ja schon damals ende der 70ger hier schon so.Jetzt bekommen diese Frauenversteher ihre Quittung. Sie hielten sich ja für so modern und ich war ja so altmodisch. GERNE.
Na super: Frau kann lebenslang Unterhalt verlangen
Was habe ich in meiner Jugend verbal Prügel von deutschen Jungs bekommen,
wenn ich als Südländer das zu große und freche Maul der deutschen Weiber
kritisiert habe.
Entschuldige. Wir waren halt dumm wie trocken Toast.
ein sizilianischer Ziegenhirte
Mein Traumjob.
Na super: Frau kann lebenslang Unterhalt verlangen
ein sizilianischer Ziegenhirte
Mein Traumjob.
;-D
Meiner auch, schön ruhig und die Frau zu hause und geht ihren Pflichten nach.
Die Mehrheit scheint wohl noch ausgetrockneter und noch dümmer geworden zu sein, oder warum kommen solche Urteile durch?
BGH Pressemitteilung zum Urteil
Bundesgerichtshof
Mitteilung der Pressestelle
Nr. 117/2009
Dauer des nachehelichen Krankheitsunterhalts
Der u.a. für Familiensachen zuständige XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte sich erneut mit der Frage zu befassen, unter welchen Voraussetzungen ein Anspruch auf nachehelichen Unterhalt nach § 1578 b BGB zeitlich befristet werden darf.
Die Parteien hatten im Jahre 1972 geheiratet, als die Klägerin 16 Jahre alt und vom Beklagten schwanger war. Aus der Ehe sind insgesamt vier Kinder hervorgegangen, von denen nur noch die 1987 geborene Tochter, die im Haushalt der Klägerin lebt, unterhaltsbedürftig ist. Die Ehe wurde 1998 geschieden.
Die Klägerin ist wegen einer im Jahre 1989 diagnostizierten Darmkrebserkrankung seit 1993 als zu 100 % schwerbehindert eingestuft und bezieht eine Erwerbsunfähigkeitsrente, die sich gegenwärtig auf rund 1.040 Eur beläuft. Daneben erzielt sie Einkünfte aus einer geringfügigen Erwerbstätigkeit in Höhe von monatlich 349 Eur. Der Beklagte erzielt als Beamter unterhaltsrelevante Nettoeinkünfte in Höhe von rund 2.500 Eur.
Das Oberlandesgericht hatte den Beklagten zur Zahlung eines nachehelichen Krankheitsunterhalts in wechselnder Höhe, zuletzt für die Zeit ab Januar 2008 in Höhe von monatlich 103 € verurteilt. Die vom Beklagten begehrte Befristung des Unterhalts hatte es abgelehnt. Mit seiner Revision hat der Beklagte weiterhin eine Befristung seiner Unterhaltspflicht beantragt. Die Klägerin hat mit Ihrer Anschlussrevision eine weitere Erhöhung ihres Unterhaltsanspruchs, zuletzt für die Zeit ab Juni 2008 auf monatlich 209 Eur, begehrt.
Der Bundesgerichtshof hat die Revision des Beklagten zurückgewiesen, das angefochtene Urteil auf die Anschlussrevision der Klägerin aufgehoben und die Sache insoweit an das Oberlandesgericht zurückverwiesen.
Nach der gesetzlichen Regelung in § 1578 b Abs. 2 Satz 1 BGB ist ein Anspruch auf nachehelichen Unterhalt herabzusetzen oder zeitlich zu begrenzen, wenn ein unbegrenzter Unterhaltsanspruch unbillig wäre. Im Rahmen dieser Billigkeitsabwägung ist vorrangig zu berücksichtigen, inwieweit durch die Ehe Nachteile im Hinblick auf die Möglichkeit eingetreten sind, für den eigenen Unterhalt zu sorgen. Solche Nachteile können sich nach § 1578 b Abs. 1 Satz 3 BGB vor allem aus der Dauer der Pflege oder Erziehung eines gemeinschaftlichen Kindes, aus der Gestaltung von Haushaltsführung und Erwerbstätigkeit während der Ehe sowie aus der Dauer der Ehe ergeben. Solche ehebedingten Nachteile hatte das Oberlandesgericht hier nicht festgestellt, zumal die Erkrankung der Klägerin nicht durch die Ehe bedingt, sondern schicksalhaft ist.
Der Bundesgerichtshof hat darauf hingewiesen, dass sich § 1578 b BGB nach dem Willen des Gesetzgebers nicht auf die Kompensation ehebedingter Nachteile beschränkt, sondern auch eine darüber hinausgehende nacheheliche Solidarität berücksichtigt. Dieser Umstand gewinnt besonders beim nachehelichen Krankheitsunterhalt gemäß § 1572 BGB an Bedeutung, bei dem die Krankheit selbst regelmäßig nicht ehebedingt ist. Auch der Umfang dieser geschuldeten nachehelichen Solidarität ist unter Berücksichtigung der im Gesetz genannten Umstände, also der Dauer der Pflege oder Erziehung gemeinschaftlicher Kinder, der Gestaltung von Haushaltsführung und Erwerbstätigkeit während der Ehe sowie der Dauer der Ehe zu bemessen.
Nach diesen Kriterien hatte der Bundesgerichtshof in einem früheren Fall (BGH FamRZ 2009, 406) die Befristung des nachehelichen Krankheitsunterhalts eines geschiedenen Ehemannes auf drei Jahre bestätigt, weil die Ehe lediglich 11 Jahre gedauert hatte, von denen die Ehegatten nur fünf Jahre zusammen gelebt hatten. Der unterhaltsberechtigte Ehemann verfügte dort über zwei Renten, die ihm einen deutlich über dem Existenzminimum liegenden Lebensstandard sicherten, während eine fortdauernde Unterhaltspflicht für die unterhaltspflichtige Ehefrau zu einer spürbaren Belastung geführt hätte.
Im vorliegenden Fall hat der Bundesgerichtshof dagegen eine Befristung abgelehnt und dabei der nachehelichen Solidarität der Ehegatten eine ausschlaggebende Bedeutung eingeräumt. Maßgebend dafür waren die Umstände beim Eheschluss (Alter der Ehefrau, Schwangerschaft, Aufgabe der Berufsausbildung) und der Verlauf der 26-jährigen Ehe, in der sich die Ehefrau ausschließlich der Haushaltsführung und Kindererziehung gewidmet hatte. All dies begründet ein besonders schutzwürdiges Vertrauen, das bei der Frage nach einer Befristung und Begrenzung des Unterhaltsanspruchs zu berücksichtigen war.
Urteil vom 27. Mai 2009 XII ZR 111/08
OLG Hamm - Urteil vom 27.06.2008 - 13 UF 272/07 -
AG Rheine - Urteil vom 10.10.2007 - 13 F 90/07 -
Karlsruhe, den 28. Mai 2009
Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501
Das Urteil liegt in Schriftform noch nicht vor.
--
Es ist kein Merkmal von Gesundheit, wohlangepasstes Mitglied einer zutiefst kranken Gesellschaft zu sein
BGH Pressemitteilung zum Urteil
.... Der unterhaltsberechtigte Ehemann verfügte dort
über zwei Renten, die ihm einen deutlich über dem Existenzminimum liegenden
Lebensstandard sicherten, während eine fortdauernde Unterhaltspflicht für
die unterhaltspflichtige Ehefrau zu einer spürbaren Belastung geführt
hätte ...
Schon klar - wenn's die Frau trifft, ist eine 'spürbare Belastung' nicht zumutbar.
Viele Grüße
Wolfgang
Na super: Frau kann lebenslang Unterhalt verlangen
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Frau kann lebenslang Unterhalt verlangen
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w.
Die übliche Regelung, nicht nur im Krankheitsfalle ist: der Mann zahlt immer Unterhalt, ob Tussi krank ist oder nicht. Richtig neu ist nur die Reihenfolge der Berechtigten und da kann Tussi durchaus mal alt aussehen, weil nüschte mehr da ist.
Das Prinzip der SPDFDP- Reform aus 77 ist erhalten geblieben: Männer zahlen immer und bei Langzeitehen immer lebenslang mit Übergang der Unterhaltsverpflichtung auf die Erben des Mannes.
Es betrübt micht ziemlich, daß die Youngster hier immer noch keine Ahnung haben.
Aussitzen!
Den Gedanken der nachehelichen Solidarität im Falle von Krebs finde ich grundsätzlich richtig. Allerdings würde ich ebenso meinen, dass eine aggressive Verzögerungstaktik, die bewusst den Vorteil des biologischen Verlaufes ins Auge fasst, völlig in Ordnung ist, wenn auch nur der geringste Verdacht auf Missbrauch besteht: Insofern die Ex-Gattin dahin scheidet, erlischt auch der Anspruch auf nacheheliche Solidarität.
Ihr solltet euch was schämen!
Wie wär’s, wenn ihr euch vor dem reflexartigen Drauflosschwadronieren mal ein wenig sachkundig machtet. Etwa durch halbwegs aufmerksames Lesen der von Christine hier eingestellten sowie verlinkten Pressemitteilung des BGH. Dann wüsstet ihr, dass es sich hier nicht um eine jener miesen Unterhaltsschmarotzerinnen handelt, die im Frauencafé damit prahlen, wie toll sie ihren Ex ausgeplündert haben, sondern um einen echten Härtefall, wo ich als Richter auch nicht anders entschieden hätte.
Die beiden waren 26 Jahre verheiratet, die Frau hat in der Ehe vier Kinder großgezogen und hat jetzt so weit fortgeschrittenen Darmkrebs, dass sie als 100% Schwerbehinderte eine Erwerbsunfähigkeitsrente bezieht. Ich weiß aus eigener leidvoller Erfahrung in meiner Familie, wie schwer krank jemand sein muss, um eine behördliche Anerkennung auch nur als 50% Schwerbehinderter zu bekommen. Von einer Erwerbsunfähigkeitsrente gar nicht erst zu reden. Und hier sind welche der Meinung, die Frau soll, weil sie für den Mann nichrt mehr putzt und kocht sowie für Sex nicht mehr zur Verfügung steht auch nichts bekommen. Ja geht's noch? Soll sie sich vielleicht mit ihrem Darmkrebs womöglich noch in den A*** fi*** lassen? Mit einem Lehrer aus der "Feuerzangenbowle" gesagt: Bah, wat habt ihr für 'ne fiese Charakter!
Und was die Höhe des Unterhalts betrifft: es handelt sich um 103 Euro, die der bedauernswerte Mann zuletzt monatlich zahlen sollte, also 4% seines (überdurchschnittlich hohen) Nettoeinkommens. So sehr ich sonst Unterhaltsschmarotzerinnen verabscheue: dieser Mann, der der Mutter seiner vier Kinder, die höchstwahrscheinlich ohnehin nicht mehr lange zu leben hat, nicht mal lumpige 4% seines Gehalts gönnt, ist für mich ein Schwein – und last not least auch noch Wasser auf die Mühlen der Femis.
Ich bin selber mit einer schwer kranken Frau verheiratet, und werde sie selbstverständlich auch dann noch mit mehr als 4% meines Nettoeinkommens versorgen, wenn sie irgendwann nicht mehr arbeiten, kochen, putzen und bügeln kann und Sex nicht mehr drin ist.
Kopfschütteld über so viel Borniertheit
Beelzebub
--
"Ihre Meinung ist widerlich. Aber ich werde, wenn es sein muß, bis zum letzten Atemzug dafür kämpfen, dass Sie sie frei und offen sagen dürfen." (Voltaire)
Ich denke, also bin ich kein Christ. (K. Deschner)
Ihr solltet euch was schämen!
Ich kann es einfach nicht glauben, das man ernsthaft nacheheliche Solidarität in Ordnung findet. Der Staat ist in Härtefällen in der Pflicht, nicht der EX.
Nach der Scheidung sollten man ein freier Mann sein, es sei es gibt noch minderjährige Kinder, alles andere ist Dummheit. Ich bin auch ein Härtefall und glaubt mir, ich würde vor Gericht haushoch verllieren, weil ich ein Mann bin. Ein geschiedener Mann der nach einen Umfall so dermassen entstellt ist, so dass er niemal mehr von einer Frau Sex bekommen würde, hätte ja auch nicht anspruch, sich diesen bei der Ex zu holen. Ausserdem, hat sie ja auch erwachsene Kinder, die sie ja auch unterstützen können, aber nein, warum auch, wenn da noch ein Dukatenscheisser von Ex-Mann da ist.
In D gilt eine Familie nur aus Mütter und Kindern, Der Erzeuger soll nur zahlen, aber wenn dann so ein Härtefall eintritt, dann gilt die Familie nicht mehr, dann erinnert man sich gerne an den Zahlesel. Ne so kann es nicht richtig sein. Wenn sogar Männerrechtler diese Praxis befürworten, dann haben wir Männer in D auch nichts anderes verdient als den Feminismus und alles was dazu gehört.
Nein, denn...
... es geht nicht um den Einzelfall sondern um die richterliche Festigung eines Rechtskonstruktes namens "nacheheliche Solidarität".
Diese nacheheliche Solidarität wird von Justizia grundsätzlich nur von Männern eingefordert, niemals von Frauen.
Und das völlig unabhängig davon, ob das Verhalten der Frauen vor und während der Scheidung überhaupt irgendeine Form von Solidarität rechtfertigen würde.
Auf deutsch: Wenn du von deiner Frau verlassen wirst und sie dich gerichtsöffentlich schlechtredet und verspottet, bist du trotzdem von Justizia zu dieser Solidarität gezwungen.
Man könnte es in diesem Fall auch eine Dummenstrafe nennen ("Wie konnte ich nur so dumm sein, so eine Frau zu heiraten")
Umgekehrt gibt es diese Solidarität für Justizia nicht. Frauen dürfen alles, zur Not heult sie dem Richter vor, das du sie während der Ehe vergewaltigt hast (Beweis ihr mal das Gegenteil...) und schon wird jegliche Form der nacheheliche Solidarität der Ex-Ehefrau gegenüber ihrem Ex-Mann als unzumutbar abgewiesen werden.
Das ist die Schieflage.
Ihr solltet euch was schämen!
Die beiden waren 26 Jahre verheiratet, die Frau hat in der Ehe vier Kinder
großgezogen und hat jetzt so weit fortgeschrittenen Darmkrebs, dass sie als
100% Schwerbehinderte eine Erwerbsunfähigkeitsrente bezieht. Ich weiß aus
eigener leidvoller Erfahrung in meiner Familie, wie schwer krank jemand
sein muss, um eine behördliche Anerkennung auch nur als 50%
Schwerbehinderter zu bekommen. Von einer Erwerbsunfähigkeitsrente gar nicht
erst zu reden. Und hier sind welche der Meinung, die Frau soll, weil sie
für den Mann nichrt mehr putzt und kocht sowie für Sex nicht mehr zur
Verfügung steht auch nichts bekommen. Ja geht's noch? Soll sie sich
vielleicht mit ihrem Darmkrebs womöglich noch in den A*** fi*** lassen? Mit
einem Lehrer aus der "Feuerzangenbowle" gesagt: Bah, wat habt ihr für
'ne fiese Charakter!
Mit den Männern die sich in ein frühes Grab schuften, gibt es auch kein Mitleid. Fakt ist, dass die liebe Dame auch erwachsene Kinder hat und genau, sie hat sie erzogen und nicht den Ex, warum also, sollen nicht die Kinder etwas zurückgeben? Vielleicht weil ich Südländer bin, denke ich da anders, ich würde nicht mein Vater zahlen lassen, der für mich geschufftet hat damit es mir gut geht, nein ich würde meiner Mutter etwas zurückgeben was sie so oder so verdient hatte. Dafür müsste sie erst garnecht schwer erkranken.
Und was die Höhe des Unterhalts betrifft: es handelt sich um 103 Euro, die
der bedauernswerte Mann zuletzt monatlich zahlen sollte, also 4% seines
(überdurchschnittlich hohen) Nettoeinkommens. So sehr ich sonst
Unterhaltsschmarotzerinnen verabscheue: dieser Mann, der der Mutter seiner
vier Kinder, die höchstwahrscheinlich ohnehin nicht mehr lange zu leben
hat, nicht mal lumpige 4% seines Gehalts gönnt, ist für mich ein Schwein –
und last not least auch noch Wasser auf die Mühlen der Femis.
Ob 4 oder 50%; es kann nicht sein, dass ein Mensch auf ewig für seine geschiedene Partnerin verantwortlich ist.
Ich bin selber mit einer schwer kranken Frau verheiratet, und werde sie
selbstverständlich auch dann noch mit mehr als 4% meines Nettoeinkommens
versorgen, wenn sie irgendwann nicht mehr arbeiten, kochen, putzen und
bügeln kann und Sex nicht mehr drin ist.Kopfschütteld über so viel Borniertheit
Ich bin auch schwer krank,also weiss ich genau was das bedeutet.
Die Frau tut mir auch leid, aber trotzdem bleibe ich bei meiner Meinung. Du versuchst hier in typischer Femi Manier diesenn Fall mit emotionen zu bestücken. Sie hat ja nicht mehr lange zu leben, pi, pa, po.
Wir müssen uns nicht schähmen, nur weil wir eine andere Meinung vertreten und keiner von uns hat zu Ausdruck gebracht, das diese arme Frau doch verrecken möge.
Urteil geht doch in Ordnung
...finde ich.
Man beachte
- Ehedauer 26 Jahre
- 4 gemeinsame Kinder
- Frau arbeitet sogar geringfuegig
- Mann alles andere als arm
- hoehe des Aufstockungs-Unterhalts (103 Euro)
MfG
Fakten
Hallo Beelzebub,
ich kann Deine Empörung z.T. nachvollziehen, vor allen Dingen, wenn man selber einen Angehörigen hat, der betroffen ist. Da kann es schon mal passieren, das der Blick leicht getrübt ist. Das ist mir in der Tat auch schon passiert, da mein Mann und mein Sohn ebenfalls Krebs hatten.
Fakt im genannten Fall ist aber, das die Frau erwerbstätig ist, wenn auch nur geringfügig und dafür ein Einkommen von 349 EUR im Monat erzielt. Die Krankheit existiert seit 1989 und wenn diese so schwer wäre, wie uns suggeriert wird, dann würde sie nicht mehr leben. Einen Rückfall überleben die meisten Patienten nicht. Aus den erwähnten Gründen zieht das m.E. mit der Krankheit nicht, denn im umgekehrten Fall, also wenn der Mann diese nacheheliche Solidarität einfordert, dann gibt es diese auch nicht.
Die Frau bezieht eine Erwerbsunfähigkeitsrente von 1.040 EUR, die sie nur bekommt, weil der Mann diese erwirtschaftet hat. Dann bekam sie bisher 103 EUR zusätzlich von ihrem geschiedenen Mann, den sie zu erhöhen begehrt, macht summasumarum 1.500 EUR. Soviel verdient manch einer (manchmal sogar 2 Menschen) nicht, der/die eine Familie ernähren müssen.
Es ist diese Masslosigkeit, über die sich hier zurecht einige aufregen.
Letztendlich schließen Verheiratete einen Vertrag mit dem Staat, denn dieser bestimmt in allen Einzelheiten die Bedingungen, idR zugunsten der Frau. Entweder kann man sich scheiden lassen, dann aber bitte mit allem drum und dran und ohne weitere Verpflichtungen oder der Staat ist so ehrlich und sagt: Eine Scheidung gibt es nicht.
Interessant finde ich ebenfalls, das jenes Urteil erwähnt wurde, in dem ein Mann unbefristeten Unterhalt verlangte, der in der Ehe ebenfalls erkrankte und bei dem der Unterhalt befristet wurde. Kann es sein, das selbst der BGH mittlerweile merkt, das er selber so einige Ungerechtigkeiten produziert?
Gruß - Christine
Nochmals die Pressemitteilung
Das in der Pressemitteilung genannte Urteil findet man hier
--
Es ist kein Merkmal von Gesundheit, wohlangepasstes Mitglied einer zutiefst kranken Gesellschaft zu sein
Scheidung = Zwangsehe für den Mann
"Nacheheliche Solidarität" ist ein Phantasieprodukt der Unrechtsprechung. Das wäre ja so, als wenn ich nach 20 Jahren meine gemietete Wohnung kündige und der Vermieter nach meinem Ausszug als "nachmieterliche Solidarität" die Weiterzahlung der Miete verlangen könnte.
Wenn es keine wirkliche Scheidung gibt, dann soll der Gesetzgeber das auch bitte so benennen. Scheidung bedeutet tatsächlich Zwangsehe für den Mann!
In jede Kleinigkeit mischt sich der Staat ein. Aber eine Versorgung Kranker will er nicht leisten. Warum bekommt die Frau keine Rente die ihren Vermögensnachteil durch die Scheidung ausgleicht?
Rainer
--
![[image]](Info/Img/feminismus-gegen-frau-kl-1.png)
Kazet heißt nach GULAG jetzt Guantánamo
Ihr solltet euch was schämen!
Wenn man schon vom ethischen Standpunkt her spricht, dann musste man ganz andere Dinge mitberücksichtigen.
Einer Bekannten von mir ist folgendes passiert: Sie begab sich in einer gefährlichen Situation, hat sie aber nicht richtig eingeschätzt. Ihr Ex-Mann, zu dem sie noch freundlichen Kontakt hatte, warnte rechtzeitig davon. Sie warf seine Ratschläge in den Wind (manu..Männer..!), und, siehe da, der von Mann erwähnte Fall tratt ein, sie brach sich das Fußgelenk, ist seitdem kaum noch in der Lage ohne Hilfe zu gehen.
Warum muss der Ex-Mann obendrauf noch zahlen? Dafür, dass sie sein Weitblick ignoriert und lächerlich gemacht hat?
Gerade wenn man einen Rosenkrieg hinter sich hat, inkl Unterhaltsabzocke, Kinderentfremdung, Beschuldigungen und Lügen.
Es geht um Eigenverantwortung, nicht um die 103 Euro, auch nicht um den leidvollen Krebs. Womöglich geht es auch nicht um den speziellen Fall, sondern um die Funktion eines solchen Urteils für zukünftige Fälle.
Aber, auch in diesem Fall, geht es darum, dass der Geschlechtervertrag durch Femis einseitig aufgekündigt worden ist. Man kann nicht einfach ein Leben lang Männer als Schweine und unwerte Wesen betiteln, oder einfach dabei freudvoll mitmachen, und plötzlich, wenn man Krebs hat, Unterhalt von ihnen verlangen. Das wäre so, als wenn ich einen Freund 20 Jahre lang als dumm hinstelle, und dann von ihm 20.000 Euro verlange, mit der Begründung, er wäre dumm.
Deshalb ist die Schuldfrage auch von Bedeutung: Wieso ist die Ehe geschieden? Hat die Dame evl einen Neuen, der ihr krebserregende Essgewöhnheiten beibrachte? Dann soll er zahlen. Oder war die vielgefeierte Selbstverwirklichung (an der Supermarktkasse) mit Krebsgeschwüren verbunden? Dann soll die Dame selbst dafür aufkommen, oder der Staat, wenn sie das nicht mehr kann.
Warum der Ex-Mann? Er ist vielleicht längst tod, oder im Ausland, oder wieder verheiratet, und letztenendes hat mit der Frau nichts mehr zu tun. In aller Hinsicht, nicht nur in der für die Frau oder den Staat unangenehmer.
Nikos
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*Es gibt KEINEN Grund für eine Nicht-Feministin, einem Mann, den sie liebt, KEINEN Kaffee zu machen!*
Teufel oder Belzebub?
Wie wär’s, wenn ihr euch vor dem reflexartigen Drauflosschwadronieren............
Kopfschütteld über so viel BorniertheitBeelzebub
Niemand schwadroniert wild vor sich hin Beelzebub, jeder hat seine Selbst-Erfahrung auf diesem Gebiet.
Wer zB als Vorwurf erleben durfte, er hätte seine Ex angeblich vergewaltigt und geschlagen und sich angeblich auch noch an seinen minderjährigen Kindern vergangen, sie flüchtete ins Frauenhaus, niemand hat nachgefragt, und er wurde mit Polizeigewalt aus seinem eigenen Haus rausgeworfen.
Dann kommst du und erwartest quasi als "Gegenleistung" nacheheliche Solidarität als Sahnehäubchen auf die von ihm für sie erwirtschaftete Rente?
Dann wirst du seine fehlende Begeisterung doch hoffentlich verstehen?
Entweder die Ehe ist geschieden, dann geht jeder wieder seine eigenen Wege.
Oder der Staat sagt offen und ehrlich, dass jede Ehe lebenslang gilt. Immer.
Zur Zeit ist es halt die Praxis, dass eine Ehe für den Mann lebenslang gilt, wenn er zahlen soll. Wenn die Frau zahlen soll wird sie nach dem zitierten Urteil von Christine zeitlich auf 3 Jahre begrenzt.
Sebastian Edathy, MdB, in abgeordnetenwatch:
Unter nachehelicher Solidarität wird im juristischen Sprachgebrauch der Grundsatz der nachwirkenden Mitverantwortung des wirtschaftlich stärkeren Ehegatten für den anderen verstanden. Dieser Grundsatz steht gleichwertig neben der nachehelichen Eigenverantwortung.
Die angeblich doch immer stärkere Pauer-Frau ist dann plötzlich die weinende, benachteiligte Ex-Frau. Ihre Mitverantwortung reduziert sich dann aufs Abzocken.
Eigenverantwortung wird jedoch nie eingefordert, und wenn, dann nur vom Mann.
Weil die Frau ist ja von der Scheidung traumatisiert und kann nun wirklich nicht nach der jahrzehntelangen, erfolglosen Job-Suche damit ewig weiter machen. Dafür hat sie ja Gutachten vom Psychologen.
Danke
W.
.
Solidarität gilt während der Ehe, aber nicht danach!
Ich bin selber mit einer schwer kranken Frau verheiratet, und werde sie
selbstverständlich auch dann noch mit mehr als 4% meines Nettoeinkommens
versorgen, wenn sie irgendwann nicht mehr arbeiten, kochen, putzen und
bügeln kann und Sex nicht mehr drin ist.
Das ist ein wirklich schöner Zug von Dir.
Allerdings schreibst Du von einer bestehenden Ehe - darin ist Solidarität auch angezeigt. Es gibt jedoch keinen Grund für Solidarität nach der Ehe. Wenn Du sie dennoch gewähren willst, ist das ebenfalls ein schöner Zug von Dir. Es ist aber kein schöner Zug von den Richtern, die Unterstützung der Frau vom Staat zwangsweise auf einen Ex-Mann abzuwälzen. Was hat denn dieser Mann mit dieser Frau mehr zu tun als jeder andere Mensch? Es gibt keine Ehe.
Die Erfindung der 'nachehelichen Solidarität' zu Lasten der Männer kommt einer Abschaffung der Scheidung gleich. Allerdings stellt sie Frauen auch auf eine Stufe mit Kindern, die nicht für sich verantwortlich sind. Paßt das zu den allseits bejubelten starken, überlegenen Alphafrauen?
Viele Grüße
Wolfgang
Solidarität gilt während der Ehe, aber nicht danach!
Die Erfindung der 'nachehelichen Solidarität' zu Lasten der Männer kommt
einer Abschaffung der Scheidung gleich. Allerdings stellt sie Frauen auch
auf eine Stufe mit Kindern, die nicht für sich verantwortlich sind. Paßt
das zu den allseits bejubelten starken, überlegenen Alphafrauen?Viele Grüße
Wolfgang
So ist es. Scheidung ist für Männer keine vorzeitige Entlassung aus der Haft, sondern eher Freigang, auf Bewährung. Kann jederzeit ohne Angabe von Gründen verweigert oder auch widerrufen werden. Der Vertragsinhalt kann zudem nachträglich jederzeit vom Staat nach Gutdünken verändert, ergänzt oder für ungültig erklärt werden. "Recht" ist dafür da, daß man es beugt, bis das gewünschte Ergebnis erzielt wird.
Ich wäre für verpflichtende Ausgabe eines Informationsblattes beim Standesamt. Mit Unterschrift. "Ich bestätige, daß ich über die Risiken und Nebenwirkungen eines Vertrages namens EHE genauestens informiert worden bin."
--
CETERUM CENSEO FEMINISMUM ESSE DELENDUM.
MÖSE=BÖSE
Fast ein Jahr lang suchte sie Hilfe bei Psychiatern, dann wandte sie sich Allah zu.
![[image]](http://www.femdisk.com/content/images/RTEmagicC_Flyer_V5_tn.jpg.jpg)
Ihr solltet euch was schämen!
Guter Standpunkt!
Vor allem aber: Respekt für den Mut, sich gegen den Mainstream zu stellen!!!
Egal, ob du recht hast oder nicht - sowas imponiert mir immer!
Scheidung = Zwangsehe für den Mann
"Nacheheliche Solidarität" ist ein Phantasieprodukt der Unrechtsprechung.
Das wäre ja so, als wenn ich nach 20 Jahren meine gemietete Wohnung kündige
und der Vermieter nach meinem Ausszug als "nachmieterliche Solidarität" die
Weiterzahlung der Miete verlangen könnte.
Das Problem ist hier (und in anderen Fällen), daß während der Ehe Fakten geschaffen wurden, die bei einer Scheidung nicht einfach anuliert werden. Als da sind: auf eigene Karriere verzichtet, keine eigenen Einkünfte oder zu geringe mangels Aufstiegs, zu geringe eigene Rentenansprüche, schlechtere Chancen auf dem Arbeitsmarkt, weil man den Anschluß verloren hat usw.
Zu all dem hat die Frau - ABER AUCH DER MANN - mit dem Kopf genickt, als die Kinder zur Welt kamen und beschlossen wurde, die Frau bleibt zu Haus. Solange dieser Unsinn (!!!) weiter praktiziert wird, sind auch beide für die Folgen verantwortlich - in Zukunft hoffentlich die Frau vermehrt, denn diese konnte sich bisher zurücklehnen und den Mann büßen lassen. Aber im Fall einer schweren Erkrankung, kann sie die Folgen nicht alleine schultern.
Scheidung = Zwangsehe für den Mann
Das Problem ist hier (und in anderen Fällen), daß während der Ehe Fakten
geschaffen wurden, die bei einer Scheidung nicht einfach anuliert werden.
Als da sind: auf eigene Karriere verzichtet, keine eigenen Einkünfte oder
zu geringe mangels Aufstiegs, zu geringe eigene Rentenansprüche,
schlechtere Chancen auf dem Arbeitsmarkt, weil man den Anschluß verloren
hat usw.
Dem ist aber das lange süße Leben ohne Erwerbsarbeit, ohne Streß mit Kollegen, Kundschaft oder Chef gegenzurechnen. Angenehmes Zuhause mit den eigenen Kindern ist bekanntlich netter.
Und es erklärt auch nicht, weshalb es Unterhalt ohne Gegenleistung gibt.
Viele Grüße
Wolfgang
Scheidung = Zwangsehe für den Mann
Das Problem ist hier (und in anderen Fällen), daß während der Ehe Fakten
geschaffen wurden, die bei einer Scheidung nicht einfach anuliert werden.
Als da sind: auf eigene Karriere verzichtet, keine eigenen Einkünfte oder
zu geringe mangels Aufstiegs, zu geringe eigene Rentenansprüche,
schlechtere Chancen auf dem Arbeitsmarkt, weil man den Anschluß verloren
hat usw.
Dann musst du die Ehe verbieten.
Rainer
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![[image]](Info/Img/feminismus-gegen-frau-kl-1.png)
Kazet heißt nach GULAG jetzt Guantánamo
Nicht alles, was hinkt, ist ein Vergleich
Ich kann es einfach nicht glauben, das man ernsthaft nacheheliche
Solidarität in Ordnung findet. Der Staat ist in Härtefällen in der Pflicht,
nicht der EX.
Findest Du es nicht selber ein wenig schizophren, wenn man sich einerseits, wie in diesem Forum vorwiegend üblich (und oft, aber nicht immer, zu Recht) jegliche Einmischung des Staates in das Leben der Bürger verbittet, um dann um so lauter nach dem Staat zu rufen, wenn's mal schief läuft?
Nach der Scheidung sollten man ein freier Mann sein, es sei es gibt noch
minderjährige Kinder, alles andere ist Dummheit. Ich bin auch ein Härtefall
und glaubt mir, ich würde vor Gericht haushoch verllieren, weil ich ein
Mann bin. Ein geschiedener Mann der nach einen Umfall so dermassen
entstellt ist, so dass er niemal mehr von einer Frau Sex bekommen würde,
hätte ja auch nicht anspruch, sich diesen bei der Ex zu holen.
Ein hinkenderer Vergleich ist dir wohl nicht eingefallen. Es stand zwar nichts dazu in der Pressemiteilung des BGH, aber ich denke, wir können davon ausgehen, dass die 103 Euro, um die es in diesem Prozeß ging, nicht zur Bezahlung eines Callboys für die Exehefrau dienen sollten.
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"Ihre Meinung ist widerlich. Aber ich werde, wenn es sein muß, bis zum letzten Atemzug dafür kämpfen, dass Sie sie frei und offen sagen dürfen." (Voltaire)
Ich denke, also bin ich kein Christ. (K. Deschner)
Mir geht's um einen Einzelfall, nicht ums Prinzip
Mit den Männern die sich in ein frühes Grab schuften, gibt es auch kein
Mitleid.
Lies einfach mal den Fall. Es handelt sich bei dem Ex-Ehemann um einen Beamten, dem Einkommen nach aus dem höheren Dienst. Von denen hat sich hierzulande garantiert noch nie jemand ins frühe Grab geschuftet.
Fakt ist, dass die liebe Dame auch erwachsene Kinder hat und
genau, sie hat sie erzogen und nicht den Ex, warum also, sollen nicht die
Kinder etwas zurückgeben?
Woher willst du denn wissen, dass sie genug Geld haben und nicht z.B. noch studieren oder arbeitslos sind?
Vielleicht weil ich Südländer bin, denke ich da
anders, ich würde nicht mein Vater zahlen lassen, der für mich geschufftet
hat damit es mir gut geht, nein ich würde meiner Mutter etwas zurückgeben
was sie so oder so verdient hatte. Dafür müsste sie erst garnecht schwer
erkranken.
Und warum würdest du das tun? Um deiner Mutter was gutes zu tun? Oder um deinem Vater die Ausgaben zu ersparen?
Ob 4 oder 50%; es kann nicht sein, dass ein Mensch auf ewig für seine
geschiedene Partnerin verantwortlich ist.
Nun ja, es kommmmt, wie jeder Jurastudent im 1. Semester lernt, auf die Umstaände des Einzelfalles an. Und dieser Einzelfall - und nichts anderes als ein Einzelfall wurde hier entschieden - nämlich 26 Jahre Ehe, als 16 jährige geheiratet, vier gemeinsame Kinder großgezogen, jetzt schwer krank ist nun mal anders zu beurteilen, als z.B. fünf Jahre kinderlose Ehe, Frau mit abgeschlossener Berufsausbildung sowie gesund und arbeitsfähig. Letzterer steht m.E. kein Cent Unterhalt zu, auch dann nicht, wenn der Mann am Scheitern der Ehe "schuld" gewesen sein sollte.
Die Frau tut mir auch leid, aber trotzdem bleibe ich bei meiner Meinung.
Du versuchst hier in typischer Femi Manier diesenn Fall mit emotionen zu
bestücken. Sie hat ja nicht mehr lange zu leben, pi, pa, po.
Umgekehrt sehe ich hier jede Menge billiger Ablenkungsnmanöver von der Art "der Vetter eines Freundes war mit einer geldgierigen Schlampe verheiratet...bla....bal...bla..."
Wir müssen uns nicht schähmen, nur weil wir eine andere Meinung vertreten
und keiner von uns hat zu Ausdruck gebracht, das diese arme Frau doch
verrecken möge.
Nur dass ihr zum Vorwurf gemacht wurde, dass sie, nur wegen einer lächerlichen Krebserkrankung und lumpiger 100% Erwerbsunfähigkeit nicht mehr kocht, putzt, wäscht unds poppt.
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"Ihre Meinung ist widerlich. Aber ich werde, wenn es sein muß, bis zum letzten Atemzug dafür kämpfen, dass Sie sie frei und offen sagen dürfen." (Voltaire)
Ich denke, also bin ich kein Christ. (K. Deschner)
Das Schuldprinzip - konsequent zu Ende gedacht
Wenn man schon vom ethischen Standpunkt her spricht, dann musste man ganz
andere Dinge mitberücksichtigen.Einer Bekannten von mir ist folgendes passiert: Sie begab sich in einer
gefährlichen Situation, hat sie aber nicht richtig eingeschätzt. Ihr
Ex-Mann, zu dem sie noch freundlichen Kontakt hatte, warnte rechtzeitig
davon. Sie warf seine Ratschläge in den Wind (manu..Männer..!), und, siehe
da, der von Mann erwähnte Fall tratt ein, sie brach sich das Fußgelenk,
ist seitdem kaum noch in der Lage ohne Hilfe zu gehen.Warum muss der Ex-Mann obendrauf noch zahlen? Dafür, dass sie sein
Weitblick ignoriert und lächerlich gemacht hat?Gerade wenn man einen Rosenkrieg hinter sich hat, inkl Unterhaltsabzocke,
Kinderentfremdung, Beschuldigungen und Lügen.Es geht um Eigenverantwortung, nicht um die 103 Euro, auch nicht um den
leidvollen Krebs. Womöglich geht es auch nicht um den speziellen Fall,
sondern um die Funktion eines solchen Urteils für zukünftige Fälle.Aber, auch in diesem Fall, geht es darum, dass der Geschlechtervertrag
durch Femis einseitig aufgekündigt worden ist. Man kann nicht einfach ein
Leben lang Männer als Schweine und unwerte Wesen betiteln, oder einfach
dabei freudvoll mitmachen, und plötzlich, wenn man Krebs hat, Unterhalt von
ihnen verlangen. Das wäre so, als wenn ich einen Freund 20 Jahre lang als
dumm hinstelle, und dann von ihm 20.000 Euro verlange, mit der Begründung,
er wäre dumm.Deshalb ist die Schuldfrage auch von Bedeutung: Wieso ist die Ehe
geschieden? Hat die Dame evl einen Neuen, der ihr krebserregende
Essgewöhnheiten beibrachte? Dann soll er zahlen. Oder war die vielgefeierte
Selbstverwirklichung (an der Supermarktkasse) mit Krebsgeschwüren
verbunden? Dann soll die Dame selbst dafür aufkommen, oder der Staat, wenn
sie das nicht mehr kann.Warum der Ex-Mann? Er ist vielleicht längst tod, oder im Ausland, oder
wieder verheiratet, und letztenendes hat mit der Frau nichts mehr zu tun.
In aller Hinsicht, nicht nur in der für die Frau oder den Staat
unangenehmer.Nikos
Die von dir hier aufgeworfene "Schuldfrage" hieße konsequent zu Ende gedacht, dass rasende Motorradfahrer ihren Unfallchirurgen, Raucher ihre Krebsbehandlung, Säufer ihre Entziehungskur und Skifahrer ihre Gipsbeine aus eigener Tasche zahlen müssten, und dafür keinesfalls die Solidargemeinschaft der Krankenversicherten in Anspruch nehmen dürften.
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"Ihre Meinung ist widerlich. Aber ich werde, wenn es sein muß, bis zum letzten Atemzug dafür kämpfen, dass Sie sie frei und offen sagen dürfen." (Voltaire)
Ich denke, also bin ich kein Christ. (K. Deschner)
Danke!
Es gibt in diesem Forum nur ganz wenige intelligente, nicht-moralinsaure und religionsfreie Lichblicke und einer davon bist Du.