Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Nachtrag: AGR vs AGG

guest2, Wednesday, 27.05.2009, 16:47 (vor 6057 Tagen) @ 2

Nachtrag: Die EU-Rechtsgrundlage des deutschen AGG sind die Richtlinien

http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2004:373:0037:0043:DE:PDF

http://eur-lex.europa.eu/smartapi/cgi/sga_doc?smartapi!celexapi!prod!CELEXnumdoc&lg=de&numdoc=32002L0073&...

Das deutsche Gesetz dazu das AGG:

http://www.gesetze-im-internet.de/agg/


Lies Dir doch mal beide durch, und sag mir dann, dass unsere armen Politiker von der boesen EU dazu gezwungen wurden.

Es faellt doch vielmehr auf, dass da jede Menge offengelassen wird, und dass unsere tolle FemiNazi-Politik alles getan hat, um bei der Umsetzung einfach alles so hinzubiegen, dass weiterhin ausschliesslich Vorteile fuer Frauen rausspringen.

So ist die bevorzugte Einstellung von Frauen im oeffentlichen Dienst einfach nur ganz direkt GEGEN den Geist der europaeischen Richtlinie.

Die Femis reden sich diesbezueglich mit einem cop-out- Artikel raus, der sieht so aus:


(1) Die Mitgliedstaaten können Vorschriften einführen oder beibehalten, die im Hinblick auf die Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes günstiger als die in dieser Richtlinie vorgesehenen Vorschriften sind.


Ja hallo? Es ist aber nunmal keine Gleichbehandlung, wenn Frauen bevorzugt werden. Guenstiger heisst nicht "guenstiger fuer Frauen", das wird nur hierzulande einfach dummdreist so interpretiert.

Ich halte es fuer echt sinnlos, hier Verantwortung dahin zu schieben, wo sie nicht hingehoert.


MfG


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