Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 2 - 21.05.2006 - 25.10.2012

233.682 Postings in 30.704 Threads

[Homepage] - [Archiv 1] - [Archiv 2] - [Forum]

1. Stiefvater von Kuckucks-Kind verklagt

Christine ⌂, Wednesday, 27.05.2009, 10:24 (vor 6058 Tagen)

Da hat ihm einer ein falsches Ei ins Nest gelegt, ein so genanntes Kuckucks-Kind. Und jetzt soll er für den Sohn, der gar nicht seiner ist, auch noch Unterhalt bezahlen...

Obwohl ein Gutachten bestätigte, dass er nicht der Vater sein kann, wurde seine Klage wegen Betrugs, arglistiger Täuschung und Falschaussage zurückgewiesen.

Ausnahmsweise mal aus der Bild http://www.bild.de/BILD/regional/stuttgart/aktuell/2009/05/25/stiefvater/vom-kuckuckskind-verklagt.html

Hier muss man sich doch fragen, wieso? Auf welcher rechtlichen Grundlage geschah das vermutlich? Es geht aber noch weiter:

Jetzt der zweite Schock für den vermeintlichen Vater: Über einen Rechtsanwalt fordert sein "Kuckucks-Kind" (heute 18) plötzlich 106 Euro monatlichen Unterhalt und Zahlung von 636 Euro Unterhaltsrückstand.

Und droht sogar mit dem Gerichtsvollzieher! Hintergrund der rotzfrechen Forderung: "Kuckucks-Papa" Andreas (wieder verheiratet, Sohn/4) will, dass sein Kuckucks-Sohn die gesetzlich immer noch geltende Vaterschaft anfechtet (juristisch kann nur der das).

Na, da kommt ja mal wieder etwas auf Väter zu und jetzt versteht man natürlich auch besser, warum Zypries einen 2-gliedrigen Gesetzesweg eingebracht hat. Irgendjemand muss ja für (Mutter und) den Sohn bezahlen, zumal wenn die Mutter noch nicht einmal weiß, wer der richtige Vater ist.

Auch hier bestätigt sich wieder: Frauen sind die besseren Menschen, jawoll!

Gruß - Christine

--
Es ist kein Merkmal von Gesundheit, wohlangepasstes Mitglied einer zutiefst kranken Gesellschaft zu sein

1. Stiefvater von Kuckucks-Kind verklagt

Mr.Präsident, Wednesday, 27.05.2009, 11:13 (vor 6058 Tagen) @ Christine

Da hat ihm einer ein falsches Ei ins Nest gelegt, ein so genanntes
Kuckucks-Kind. Und jetzt soll er für den Sohn, der gar nicht seiner ist,
auch noch Unterhalt bezahlen...

Moment, ich zerlege:

[...] Da hat ihm einer ein falsches Ei ins Nest gelegt [...]
[...] Da hat ihm einer ein falsches Ei [...]
[...] Da hat ihm einer [...]
[...] einer [...]

= maskulinum = ein Mann = vorsätzlicher Fehler

Die Frau ist fast immer zu 100% schuldig.

Die Betrügerin (hier richtig: eine) hat nicht nur den Kuckucks-Vater beschissen, sondern auch den Jungen um seine Kindheit und Identität betrogen und den leiblichen Vater um seine Elternschaft gebracht. Evtl. hat sie auch noch die Frau des leiblichen Vaters betrogen und somit dessen Familie zerstört.

Und nun spielt sie noch die Betrogenen gegeneinander aus. Normalerweise sollte man davon ausgehen, dass die (Plural) sich zusammentun und den Anwalt (vermutlich hat BILD auch hier gelogen da es sich um eine ...in handeln wird) und die Mutter steinigen.

Eine wie mir scheint, doch passende Lösung für unverbesserliche Betrügerinnen und ihren unverbesserlichen Helferlein.

Wie handhabt es der Islam?

- der Präsi

1. Stiefvater von Kuckucks-Kind verklagt

Holger, Wednesday, 27.05.2009, 21:33 (vor 6057 Tagen) @ Mr.Präsident

Wie handhabt es der Islam?


Ganz einfach: mit dem Hackebeilchen oder handlichen Steinen :-)

powered by my little forum