Lucas Mutter muss hinter Gitter
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25.5.2009
Schuldig! Lucas Mutter muss hinter Gitter
Im Fall Luca sind sowohl die Mutter als auch die Sozialarbeiterin am Montag schuldig gesprochen worden. Die Sozialarbeiterin kam mit einer Geldstrafe davon. Die Urteilsbegründung läuft in diesen Minuten.
Innsbruck - Montagvormittag fanden die Plädoyers von den Verteidigern von Lucas Mutter und der angeklagten Sozialarbeiterin sowie von Staatsanwältin Christine Brucker statt.
Der Rechtsanwalt der Sozialarbeiterin, Markus Orgler erörterte ausführlich, dass die Jugendwohlfahrt keine Organisation sei, die über die Behandlung von Ärzten und die Ratschläge von Psychologen hinaus kriminelle Arbeit zu leisten hätte.
Sämtliche Befunde der Ärzteschaft konnten nicht konkret eine definitive Misshandlung feststellen. Auch eine Abnahme des Kindes wäre auf Grund der vorliegenden Ermitllungsergebnisse rechtlich nicht gedeckt gewesen.
Schuldspruch für Mutter und Sozialarbeiterin
Kurz vor 15 Uhr gab Richter Andreas Mair das Urteil bekannt. Demnach wurde Lucas Mutter zu einem Jahr Haft (unbedingt) verurteilt. wegen quälen und vernachlässigen eines Minderjährigen, die Sozialarbeiterin wegen schwerer Körperverletzung durch Unterlassung.
Die Soziarbeiterin wurde ebenfalls schuldig gesprochen und zu einer bedingten Geldstrafe von 1200 Euro verurteilt. Als Begründung gab das Gericht fahrlässige Körperverletzung an.
Die Urteile sind nicht rechtskräftig.
Keine definitive Misshandlung festzustellen
Auf Grund der Persönlichkeit des mittlerweile rechtskräftig verurteilen Fritz D. hätte Luca ausschließlich durch eine Abnahme der Mutter geschützt werden können.
Weiters stellte Orgler die Frage in den Schwurgerichtssaal, ob jemand ernsthaft daran zweifle, dass die Sozialarbeiterin gewissenhaft ihre Arbeit verrichte hätte. Oder sie nicht so gehandelt habe, wie sie es für richtig gehalten hätte. Damit würde es auch am Vorsatz der Vernachlässigung fehlen.
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Staatsanwältin Christine Brucker. Bild: Böhm
Staatsanwältin Christine Brucker stellte zuvor in ihrem Plädoyer ein völlig anderes Bild dar. Sie plädierte beide Angeklagten, die Mutter und die Sozialarbeiterin, der Vernachlässigung schuldig zu sprechen.
Trotz Auflagen besuchte die Mutter mit Luca den Freund
Die Mutter sei schon vor dem Ableben ihres Sohnes mit verschiedenen Verletzungssymptomen der Ärzteschaft konfrontiert gewesen. Dem Misshandlungsverdacht der Ärzte hätte sie genauer nachgehen müssen.
Stattdessen sei sie der Ärzteschaft aus dem Weg gegangen und habe sogar der Auflage, ihren Lebensgefährten gemeinsam mit Luca nicht zu besuchen, nicht entsprochen.
Die Jugendwohlfahrt sei von Ärzten der Klinik von Misshandlungsdiagnosen nachweislich informiert worden. Diese Informationen fanden jedoch in mehreren Fällen nicht einmal schriftlichen Niederschlag in den Akten der Behörde.
Die Verteidigung des Privatvereins Luca verglich den Fall Luca mit dem Fall eines 9-jährigen Wiener Buben, der letzte Woche vor den Augen von 200 Personen in die Donau gefallen ist.
Weiterschieben der Verantwortung
Ein Mann habe zwar die Feuerwehr verständigt, den Jungen gerettet habe aber keiner. Vielmehr haben alle auf das Eintreffen der Rettungskräfte gewartet.
Das Weiterschieben der Verantwortlichkeiten im Fall Luca zeigte heute auch noch eine Krankenschwester auf, die auf die Frage, warum sie keine Anzeige erstattet hatte antwortete: "Ich war dafür nicht zuständig."
Ähnlich argumentierten die speziell eingerichtete Kinderschutzgruppe der Klinik sowie ein behandelnde Arzt von Luca.
Gefährlichkeit des Lebensgefährten für Mutter nicht absehbar
Der Verteidiger der Mutter richtete sein Wort an die Zuhörer. Er fragte, ob seine Mandantin hätte wissen müssen, dass Gefährlichkeit von Seiten des Ex-Lebensgefährten in Richtung ihres Kindes ausgehe.
Diese Gefährlichkeit sei nicht erkennbar gewesen, so der Anwalt der Mutter in seinem Plädoyer. Der Lebensgefährte der Mutter könne sich gut verstellen.
Das hätte ein Gutachten ergeben. "Er hat nicht das Kainsmal, das sagt, ich bin sexuell abnorm. Er hatte keine Auffälligkeiten."
Die Mutter wollte immer wieder wissen, was mit dem Kind los sei. "Der Vorwurf, dass die Mutter von sich aus nicht wollte, dass man Verletzungen nachgeht, ist widerlegt", so der Anwalt.
Die Ärzte seien zu dem Schluss gekommen, dass die Mutter fürsorglich sei. Einen einzigen Vorwurf könne man ihr zurecht machen: Ein Armbruch sei nicht rechtzeitig behandelt worden. (red)