Jugendämter "weisungsfrei und selbstverwaltet"
Folgendes fand ich im "netz":
"Die Macht des DEUTSCHEN JUGENDAMTES basiert darauf, dass es sich als WÄCHTERAMT bezeichnet und weisungsfrei selbstverwalten darf sowie als staatliche Behörde auch von allen maßgeblichen Stellen in Deutschland über die leiblichen Kindeseltern gestellt wird. Also von Gerichten, Rechtsanwälten, Gutachtern/Psychiatern, Verfahrenspflegern, Polizei, Staatsanwaltschaft, Lehrerschaft, Fachverbanden, angeblichen Opferschutzvereinen, Medien u.dgl.m., für die die Erzeugung von Kindesleid ebenfalls gewinnbringend ist."
Wer kann belegen, …
* wo die Jugendämter als "Wächteramt" definiert werden?
* wo festgelegt ist, dass JA "weisungsfrei selbstverwaltet" arbeiten darf?
* wo ist rechtlich abgesichert, dass JA sich "über die leiblichen Kindeseltern gestellen" darf?
Bzw. wo finde ich die Fragen über die Grundlagen bzw. Legitimierung der JA im "netz" ausführlich beschrieben?
gesamter Thread:
- Jugendämter "weisungsfrei und selbstverwaltet" -
Mus Lim,
25.05.2009, 08:41
- Quis custodiet ipsos custodes? n/t
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Mustrum,
25.05.2009, 09:15
- Nemo (n/t)
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Sparrowhawk,
25.05.2009, 12:03
- Nemo (n/t)
- Jugendämter "weisungsfrei und selbstverwaltet" -
Mus Lim,
26.05.2009, 11:19
- Jugendämter "weisungsfrei und selbstverwaltet" - Christine, 26.05.2009, 16:34
- Jugendämter "weisungsfrei und selbstverwaltet" - Holzauge, 26.05.2009, 13:15
- Quis custodiet ipsos custodes? n/t